Wie werde ich ... Lebensmittelkontrolleur/-in?
BERUFSBILD
Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen beraten Verbraucher und Gewerbetreibende und prüfen Hygiene und Qualitätsstandards in Betrieben. Einen Großteil ihres Arbeitsalltages verbringen sie im Außendienst.
Sie kontrollieren u. a. Verkaufsräume, Küchen, Lagerhäuser oder Produktionsstätten sowie Fleischereien, Schlachtereien, Bäckereien und Kantinen. Sie überprüfen die korrekte Kennzeichnung von im Handel angebotenen Produkten und führen Probeentnahmen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Tabakwaren und Futtermitteln durch.
Lebensmittelkontrolleure/innen sind fachkundig im Umgang mit den Gesetzen und Verordnungen auf nationaler und europäischer Ebene.
AUSBILDUNGSSTÄTTEN
Interessenten bewerben sich bei einer Behörde der amtlichen Lebensmittelüberwachung der kreisfreien Städte und Kreisordnungsbehörden, um eine Ausbildungsstelle zum/zur Lebensmittelkontrolleur/-in. Für die Organisation der Ausbildung ist die Ausbildungsbehörde verantwortlich, inklusive aller notwendigen Praktika und unter Berücksichtigung des theoretischen Teils an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesens in Düsseldorf sowie die Terminplanung der Abschlussprüfung.
Zu berücksichtigen ist der Leitfaden für die praktische Ausbildung in den Vollzugsämtern.
VORAUSSETZUNG
Für die Einstellung zur Ausbildung wird vorausgesetzt:
1. Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Basis des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder als Techniker mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf,
2. Bedienstete des Polizeivollzugsdienstes,
3. Bewerber/-innen aus dem Dienst der allgemeinen Verwaltung, die jeweils mindestens drei Jahre in der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschäftigt waren,
4. Fachhochschulabschluss mit Diplomprüfung in einem Studiengang, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt.
DAUER
Die Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate (bei überdurchschnittlichen Leistungen kann die Ausbildung um bis zu 6 Monate verkürzt werden).
Der theoretische Unterricht an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen umfasst insgesamt 720 Unterrichtsstunden, aufgeteilt in 3 Module zu je 240 Unterrichtsstunden.
KENNTNISSE
Im theoretischen Unterricht an der Akademie werden Kenntnisse vermittelt, die zur Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen erforderlich sind. Der Unterricht bereitet auf die Prüfung zum/zur Lebensmittelkontrolleur/in vor.
LERNINHALTE
- Allgemeine Rechtsgebiete (130 Unterrichtsstunden)
- Spezielle Rechtsgebiete (170 Unterrichtsstunden)
- Warenkunde (210 Unterrichtsstunden)
- Umwelthygiene und Ernährungslehre (30 Unterrichtsstunden)
- Mikrobiologie und Parasitologie (70 Unterrichtsstunden)
- Lebensmittel-/Betriebshygiene, betriebliche Eigenkontrollsysteme (90 Unterrichtsstunden)
- Psychologische Grundlagen (20 Unterrichtsstunden)
PRÜFUNG
Innerhalb des Lehrganges werden Leistungskontrollen (Klausuren) zur Überprüfung des Wissensstandes durchgeführt. Die staatliche Prüfung legen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor einem in ihrem Bundesland berufenen Prüfungsausschuss ab. Dies unter Berücksichtigung der in dem jeweiligen Bundesland gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Gesetzesgrundlage der Ausbildung ist
- die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Lebensmittelkontrolleurin und zum Lebensmittelkontrolleur (APVOLKon NRW) vom 30. Juni 2005 (GV.NRW 2005, S. 668) zuletzt geändert durch Art. 5 der VO vom 19.19.2015 (GV.NRW 2015, S. 728)
- Sowie die Lebensmittelkontrolleur-Verordnung (LkonV) vom 17. August 2001 (BGBl. I, 2001, Nr. 45, S. 2236)
KOSTEN
Das Teilnahmeentgelt für den theoretischen Lehrgang beträgt 7.560 Euro für Teilnehmende aus Nicht-Trägerländern der Akademie, Angehörige der Bundeswehr sowie bei Umschulungsmaßnahmen (z.B. BfA/LVA/Arbeitsamt).
HINWEIS
Die Lehrgangsplätze sind begrenzt. Aus organisatorischen Gründen werden bei der Platzvergabe zum jeweiligen Anmeldeschluß nur vollständige Anmeldungen (siehe Anmeldeformular) berücksichtigt. Es wird empfohlen, vor dem Start des Lehrgangs eine Praxisphase im Amt von 3 bis 6 Monaten einzuplanen. Die Einstellungsverfahren sollten daher mindestens 6 Monate vor dem Start des theoretischen Lehrgangs abgeschlossen sein.
TERMINE: LEHRGANG Z. LEBENSMITTELKONTROLLEUR:IN
*Die jeweiligen Endzeiten können noch variieren
71. LEHRGANG, IN BERLIN 2022/23
12.09.2022 – 11.11.2022* (Modul I) Online
16.01.2023 – 15.03.2023* (Modul II)
10.04.2023 – 09.06.2023* (Modul III)
Anmeldeschluss: 12. März 2022
72. LEHRGANG, IN DÜSSELDORF 2023
09.01.2023 – 10.03.2023* (Modul I online)
02.05.2023 – 30.06.2023* (Modul II)
28.08.2023 – 20.10.2023* (Modul III)
Anmeldeschluss: 09. Juli 2022
73. LEHRGANG, IN DÜSSELDORF 2023
13.03.2023 – 12.05.2023* (Modul I online)
03.07.2023 – 25.08.2023* (Modul II)
23.10.2023 – 15.12.2023* (Modul III)
Anmeldeschluss: 13. September 2022
74. LEHRGANG, IN BERLIN 2023/24
18.09.2023 – 17.11.2023* (Modul I) Online
15.01.2024 – 14.03.2024* (Modul II)
08.04.2024 – 07.06.2024* (Modul III)
Anmeldeschluss: 18. März 2023
75. LEHRGANG, IN DÜSSELDORF 2024
Modul I 08.01.2024- 08.03.2024* Online
Modul II 29.04.2024- 28.06.2024*
Modul III 26.08.2024- 18.10.2024*
*Die Endzeiten können noch variieren
Anmeldeschluss: 10. Juli 2023
76. LEHRGANG, IN DÜSSELDORF 2024
Modul I 11.03.2024- 17.05.2024* Online
Modul II 01.07.2024- 23.08.2024*
Modul III 21.10.2024- 13.12.2024*
*Die Endzeiten können noch variieren
Anmeldeschluss: 11. September 2023
(Stand 18.01.2023 EC)
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