FAQ
Frequently asked questions
Die Akademie ist zwar die zentrale Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätte für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in den Trägerländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Je nach verfügbaren Restplätzen können aber auch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes an den Veranstaltungen der Akademie teilnehmen.
Ihre Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sie können uns Ihre Anmeldung über das Anmeldeformular auf unserer Homepage, per E-Mail, Fax oder auch brieflich zusenden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Wenden Sie sich bitte an das zentrale Veranstaltungsbüro der Akademie:
Zentrales Veranstaltungsbüro
veranstaltungsbuero(at)akademie-oegw.de
Tel.: 02 11/3 10 96-11Tipp: Unser Newsletter informiert monatlich auch über noch freie Plätze unseres Jahresprogramms.
Jetzt abonnierenSie werden in die Warteliste aufgenommen und bei Freiwerden eines Platzes telefonisch, per E-Mail oder Fax benachrichtigt.
Die ist abhängig von der Länge der Warteliste und auf welchem Platz Sie stehen.
Auskunft über den aktuellen Stand:Zentrales Veranstaltungsbüro
veranstaltungsbuero(at)akademie-oegw.de
Tel.: 02 11/3 10 96-11Der Veranstaltungsort ist bei jeder Veranstaltung angegeben. Finden die Veranstaltungen nicht in der Akademie in Düsseldorf statt, sind wir Gast in einem Behördenhaus oder in einer anderen externen Veranstaltungsstätte in den Trägerländern der Akademie (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen).
Die genaue Anschrift teilen wir Ihnen frühzeitig vor Veranstaltungsbeginn mit. In der Regel können Sie die Adresse auch aus dem Veranstaltungsprogramm oder dem Veranstaltungsflyer entnehmen.
Wenn Sie im Öffentlichen Gesundheitsdienst der Landes-, Stadt- und Kreisverwaltungen in den Trägerländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beschäftigt sind, zahlen Sie kein Teilnahmeentgelt.
Alle anderen sind teilnahmeentgeltpflichtig. Die jeweiligen Teilnahmeentgelte sind im Jahresveranstaltungsprogramm bzw. Veranstaltungsflyer ausgewiesen.
Nach ca. zwei bis drei Tagen erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anmeldung. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
Die Veranstaltungsunterlagen erhalten Sie i.d.R. ca. vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Reisekosten tragen Sie selbst bzw. die entsendende Stelle. Die Akademie übernimmt i.d.R. keinerlei Vermittlungsfunktionen.
Sofern Sie eine Unterkunft in Anspruch nehmen müssen: Es wird auf die ortsbezogenen Fremdenverkehrsämter und gängigen Hotelportale verwiesen. Stimmen Sie sich bitte mit Ihrer Reisekostenstelle ab. Die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bzw. evtl. Stornierungskosten sind ausschließlich vom Teilnehmenden bzw. von der entsendenden Stelle zu leisten.
Viele Behördenhäuser und externe Veranstaltungsstätten verfügen über eine Kantine mit warmen und kalten Getränken und einem ausreichenden Frühstücks- und Mittagsangebot. Sie entscheiden selbst, ob Sie das dortige entgeltpflichtige Angebot annehmen wollen. Meistens gibt es fußläufig auch diverse Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe.
Sofern die Akademie in einem Behördenhaus oder in einer anderen externen Veranstaltungsstätte gegen Entgelt Pausengetränke buchen muss, sind diese Kosten pflichtig auf alle Teilnehmenden der betreffenden Veranstaltung umzulegen, verbunden mit einer Getränkepauschale - in der Spanne von 4,50 bis 9,00 Euro je Teilnehmenden und Veranstaltungstag. Die Rechnung erhalten Sie dann zusammen mit den übrigen Veranstaltungsunterlagen.
Zum Veranstaltungsende erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Ihnen die Teilnahme bestätigt und den Inhalt des Seminars aufführt. Voraussetzung ist jedoch die durchgängige Teilnahme an der gesamten Veranstaltung.
Deutsche Bahn AG und die Akademie haben eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Die An-/ Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB ist schon ab 99 Euro hin und zurück möglich.
Die genauen Start- und Endzeiten der Veranstaltungen finden Sie bei der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf unserer Homepage, spätestens ca. vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Viele Veranstaltungen beginnen in der Regel am ersten Tag um 10.00 Uhr und an den folgenden Tagen um 09.00 Uhr. Die Veranstaltungen enden gegen 17.00 Uhr bzw. 16.30 Uhr. Bitte beachten Sie dazu das detaillierte Veranstaltungsprogramm.
Sofern entgeltpflichtig: Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Im Allgemeinen gilt:
- Stornierungen von Veranstaltungen sind bis 28 Tage (vier Wochen) vor dem ersten Veranstaltungstag kostenfrei.
- Bei Stornierungen von 27 bis 14 Tagen vor dem ersten Veranstaltungstag sind 25 Prozent des im Programm ausgewiesenen Teilnahmentgeltes zu entrichten, sofern Teilnahmeentgeltpflicht besteht.
- Bei Stornierungen von 13 bis 7 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag sind 50 Prozent des im Programm ausgewiesenen Teilnahmeentgeltes zu entrichten, sofern Teilnahmeentgeltpflicht besteht.
- Bei einer Stornierung von 6 Tagen oder weniger vor dem ersten Veranstaltungstag sind 80 Prozent des im Programm ausgewiesenen Teilnahmeentgeltes zu entrichten, sofern Teilnahmeentgeltpflicht besteht.
- Maßgeblich für den Stornierungszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung in der Akademie, per Brief, Fax oder E-Mail.
Der Teilbesuch einer Veranstaltung führt nicht zu einer Herabsetzung des Teilnahmeentgeltes.
Geeignete Ersatzteilnehmende werden anerkannt.Im Besonderen gilt:
Weitergehende Stornierungsregelungen der im Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot der AfÖG eingebundenen Kooperationspartner werden vertragsgemäß auf die jeweiligen gemeldeten und bestätigten Veranstaltungsteilnehmenden übertragen.Die Veranstaltungsdurchführung ist an einer Mindest-Teilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Anmeldezahl kann die Veranstaltung verschoben oder abgesagt werden. Ein weiterer wichtiger Grund ist der plötzliche Dozentenausfall, wenn wir keinen angemessenen Ersatz finden.
Wird die Veranstaltung verschoben, besteht für den bisher angemeldeten Teilnehmenden keine Verpflichtung zur Teilnahme. Der gemeldete Teilnehmende wird sofort benachrichtigt.
Bereits bezahltes Teilnahmeentgelt wird vollständig erstattet. Ein weitergehender Schadenersatz durch die Akademie besteht jedoch nicht.
Bitte bringen Sie zu der ärztlichen Fortbildung den entsprechenden Aufkleber Ihrer Ärztekammer mit. Im Veranstaltungsflyer ist ausgewiesen, bei welcher Ärztekammer die Zertifizierung der Veranstaltung beantragt ist.
Fortbildungsveranstaltungen
Die Akademie ist zwar die zentrale Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätte für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in den Trägerländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Je nach verfügbaren Restplätzen können aber auch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes an den Veranstaltungen der Akademie teilnehmen.
Wenden Sie sich bitte an das zentrale Veranstaltungsbüro der Akademie:
Zentrales Veranstaltungsbüro
veranstaltungsbuero(at)akademie-oegw.de
Tel.: 02 11/3 10 96-11
Tipp: Unser Newsletter informiert monatlich auch über noch freie Plätze unseres Jahresprogramms.
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Die sind abhängig von der Länge der Warteliste und Ihrem Warteplatz.
Auskunft über den aktuellen Stand der Warteliste:
Zentrales Veranstaltungsbüro
veranstaltungsbuero(at)akademie-oegw.de
Tel.: 02 11/3 10 96-11
Der Veranstaltungsort ist bei jeder Veranstaltung angegeben. Finden die Veranstaltungen nicht in der Akademie in Düsseldorf statt, sind wir Gast in einem Behördenhaus oder in einer anderen externen Veranstaltungseinrichtung in den Trägerländern der Akademie (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen).
Die genaue Anschrift teilen wir Ihnen frühzeitig vor Veranstaltungsbeginn mit. In der Regel können Sie die Adresse auch dem Veranstaltungsprogramm oder -flyer entnehmen.
Wenn Sie im Öffentlichen Gesundheitsdienst der Landes-, Stadt- und Kreisverwaltungen in den Trägerländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beschäftigt sind, zahlen Sie kein Teilnahmeentgelt.
Alle anderen sind teilnahmeentgeltpflichtig. Die jeweiligen Teilnahmeentgelte werden im Jahresveranstaltungsprogramm bzw. Veranstaltungsflyer ausgewiesen.
Die Veranstaltungsunterlagen erhalten Sie i. d. R. ca. vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Lehrgänge zur Aus- und Weiterbildung
Sie interessieren sich für eine Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang oder einem Weiterbildungskurs? Bitte nehmen Sie Kontakt auf: