Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand: 15.12.2021

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldor (AfÖG).

Anmeldung
Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung erkennt die/der Teilnehmende bzw. Dienststelle die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der AfÖG an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die AfÖG behält sich vor, Belange des Trägerländerproporzes zu berücksichtigen.

Anmeldungen sind jederzeit möglich. Sofern keine veranstaltungsspezifischen Regelungen im Veranstaltungsflyer aufgeführt sind, sollten die Anmeldungen i.d.R. sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Die Zulassung zur Veranstaltung wird mit allen weiteren relevanten Informationen i.d.R. bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn an die Dienstanschrift der zugelassenen Teilnehmenden verschickt. Mit dem Zugang der Zulassung kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande. Vertragspartner ist die/der gemeldete Teilnehmende bzw. die Dienststelle.

Teilnahmeentgelt
Im Allgemeinen gilt:

  • Wer innerhalb der öffentlichen Verwaltungen (Landes-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen) in den Trägerländern der AfÖG (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) Aufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst wahrnimmt, ist nicht teilnahmeentgeltpflichtig. Für Teilnehmende aus Sachsen sind zurzeit nur ausgewählte Angebote entgeltfrei.
  • Für alle anderen Teilnehmenden besteht Teilnahmeentgeltpflicht.

Im Besonderen gelten folgende Ausnahmen:

  • Der Lehrgang zur amtlichen Fachassistentin/ zum amtlichen Fachassistenten ist für alle Teilnehmenden entgeltpflichtig.
  • Einzelne Fortbildungsveranstaltungen können auch für Teilnehmende aus den Trägerländern der AfÖG entgeltpflichtig sein.

Bei Teilnahmeentgeltpflichtigkeit wird die Rechnung i.d.R. bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstellt und verschickt. Sie wird spätestens zum Veranstaltungsbeginn ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung hat per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Bei verspäteter Zahlung gilt folgende Regelung: 30 Tage nach Fälligkeit und
Zugang der Rechnung ist der Verzug gemäß § 288 Abs. 2 BGB festzustellen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB).

Es gelten die Teilnahmeentgelte, die im jeweiligen Veranstaltungsprogramm bzw. Veranstaltungsflyer angegeben sind. Die AfÖG ist nicht umsatzsteuerpflichtig (§ 4 Nr. 22 a UStG).

Im Teilnahmeentgelt sind i.d.R. die Bereitstellung von Lernmaterialien (Ausnahme: obligatorisches Lernmaterialienentgelt bei Aus- und Weiterbildungslehrgängen), Dozentenhonorare sowie die Nutzung von Einrichtungen der AfÖG enthalten. Nicht eingeschlossen sind Reisekosten, Übernachtungskosten, Prüfungskosten sowie Verpflegungs- und Getränkekosten. Sofern
Dienstvorschriften benötigt werden, sind diese von den Teilnehmenden mitzubringen.

Stornierung
Im Allgemeinen gilt:

  • Stornierungen der Veranstaltungsteilnahme sind bis 28 Tage (vier Wochen) vor dem ersten Veranstaltungstag kostenfrei.
  • Bei einer Stornierung von 27 bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag sind 25 Prozent des im Programm ausgewiesenen Teilnahmeentgeltes zu entrichten, sofern Teilnahmeentgeltpflicht besteht.
  • Bei einer Stornierung von 13 bis 7 Tage vor dem ersten Ver-anstaltungstag sind 50 Prozent des im Programm ausgewiesenen Teilnahmeentgeltes zu entrichten, sofern Teilnahmeentgeltpflicht besteht.
  • Bei einer Stornierung von 6 Tagen oder weniger vor dem ersten Veranstaltungstag sind 80 Prozent des im Programm ausgewiesenen Teilnahmeentgeltes zu entrichten, sofern Teilnahmeentgeltpflicht besteht.

Maßgeblich für den Stornierungszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung in der Akademie, per Brief, Fax oder E-Mail.

  • Der Teilbesuch einer Veranstaltung führt nicht zu einer Herabsetzung des Teilnahmeentgeltes.
  • Geeignete Ersatzteilnehmende werden anerkannt.

Im Besonderen gilt:

  • Weitergehende Stornierungsregelungen der im Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot der AfÖG eingebundenen Kooperationspartner/innen werden vertragsgemäß auf die jeweiligen gemeldeten und bestätigten Veranstaltungsteilnehmenden übertragen.

Gastaufnahmevertrag mit Hotelbetrieben
Hat die/der Teilnehmende eine Hotelbuchung schriftlich vereinbart, gelten die jeweiligen Bereitstellungs-, Um- und Abbestellungsvereinbarungen gemäß Gastaufnahmevertrag des aufnehmenden Hotelbetriebes.

Die AfÖG übernimmt i.d.R. keinerlei Vermittlungsfunktionen. Die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bzw. evtl. Stor-nierungskosten sind ausschließlich vom Teilnehmenden zu leisten.

Durchführung
Die Veranstaltung wird i.d.R. entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm durchgeführt. Jede/r Teilnehmende/r erhält am Veranstaltungsende eine Teilnahmebescheinigung.

Die AfÖG behält sich den Wechsel von Dozentinnen/Dozenten oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern dieses das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch eine bestimmte Dozentin bzw. einem bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. Die Akademie behält sich vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Nachfrage abzusagen oder wenn Gründe vorliegen, die nicht von der Akademie zu vertreten sind (höhere Gewalt, einzuhaltende amtliche Verbote bzw. Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie). Bereits begonnene Veranstaltungen (z. B. Baustein-Veranstaltungen, die sich über mehr als ein Kalenderjahr erstrecken) können in besonderen Fällen (z. B. erhebliche Verringerung der Teilnehmendenzahl) ebenfalls abgesagt werden.

Wird die Veranstaltung zeitlich oder/und örtlich verschoben, besteht für bisher angemeldete Teilnehmende keine Verpflichtung zur Teilnahme. Die/der gemeldete Teilnehmende wird sofort benachrichtigt. Bereits entrichtetes Teilnahmeentgelt wird vollständig erstattet. Ein Anspruch auf Schaden-ersatz bzw. Ersatz entstandener Auslagen durch die AfÖG besteht nicht.

Schutzrechte
Die AfÖG behält sich alle Rechte an den in ihren Veranstaltungen verbreiteten Unterlagen vor. Ohne schriftliche Zustimmung der AfÖG dürfen diese Unterlagen oder Teile daraus nicht übersetzt, vervielfältigt, nachgedruckt oder auf Medien übernommen werden. Die bei Veranstaltungen ggf. eingesetzte Software ist i.d.R. urheberrechtlich geschützt und darf nur in der ausdrücklich genehmigten Weise genutzt, weder kopiert, noch aus den Veranstaltungsräumen entfernt werden.

Datenschutz-Hinweis
Die Anmeldedaten der Teilnehmenden werden ausschließlich zur administrativen Seminarbearbeitung in der AfÖG verarbeitet und gespeichert (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS GVO). Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stärkt die Rechte der betroffenen Personen. So legt die DS-GVO u. a. umfangreiche Informationspflichten bei der Datenerhebung, Auskunftsrechte, Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit sowie Widerspruchsrechte fest.

Rückfragen bzw. Anträge dazu beantwortet
Herr Thorsten Bischoff
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Akademie
Tel.: +49 (0) 211 3 10 96 42
datenschutz@akademie-oegw.de

Es besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW.

Haftung
Die Haftung der AfÖG für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der AfÖG beruht.

Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden ATB
Änderungen bzw. Ergänzungen der vorstehenden ATB bedürfen der Schriftform und sind nur nach Bestätigung durch die AfÖG wirksam.

Schlussbestimmung
Sofern eine Vertragsbestimmung unwirksam ist, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung wird durch eine andere ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt.

Gerichtsstand
Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf.

Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
Anstalt öffentlichen Rechts
Kanzlerstraße 4, 40472 Düsseldorf
Telefon: 0211 – 3 10 96 – 0
Fax: 0211 – 3 10 96 – 34

Eingangswege für Stornierungen:
1) Poststelle der Akademie
2) per Telefax: 0211 – 3 10 96 – 34
3) per E-Mail: veranstaltungsbuero@akademie-oegw.de