Fachapotheker:in für Öffentliches Gesundheitswesen
Fachapotheker/innen im Öffentlichen Gesundheitswesen erfüllen öffentliche Aufgaben im Arzneimittel-, Apotheken- und Betäubungsmittelwesen sowie im Medizinproduktebereich.
Termine: Theoretischer Weiterbildungskurs
Modul Ia, 20. WBK
ÖGW: Organisation,
Management, Rechtsgrundlagen und allgemeine Kompetenzen
11.09.2023 – 06.10.2023
Berufsbild
Ihr Einsatzbereich ist in Gesundheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene und bei internationalen Einrichtungen, die sich mit pharmazeutischen Fragen befassen.
Die Hauptaufgabengebiete liegen in fachlichen Bewertungen zu pharmazeutischen Aspekten im Gesundheitswesen, der Überwachung der Vorschriften über die Herstellung und den Verkehr von Arzneimitteln sowie der Zulassungspraxis von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Darüber hinaus beraten sie Träger öffentlicher Aufgaben zu Fragen in diesen Bereichen.
Weiterbildungsstätten
Zu den Weiterbildungsstätten im Öffentlichen Gesundheitswesen gehören: Landesgesundheitsbehörden, Bundesgesundheitsbehörden einschließlich der Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr, Arzneimitteluntersuchungsstellen (auch bei der Bundeswehr), die unteren Gesundheitsbehörden sowie die Zentralstelle der Länder für den Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Voraussetzung
Die dreijährige Weiterbildung kann erst nach der Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker begonnen werden
Weitere Informationen
Die Weiterbildungsverordnung für Fachapotheker/-innen für Öffentliches Gesundheitswesen schreibt einen theoretischen Weiterbildungsteil von insgesamt 200 Stunden vor. Die Teilnahme am "Modul (Ia) ÖGW: Organisation, Management, Rechtsgrundlagen und allgemeine Kompetenzen" (102 Stunden) des theoretischer Weiterbildungskurs (WBK) (Termine HIER) sowie weitere relevanten Fortbildungsveranstaltungen (98 Stunden) der Akademie werden dabei berücksichtigt.
Die Weiterbildung dient neben der Erlangung von verwaltungsrechtlichen Kenntnissen auch solchen, die im Zusammenhang mit der Arzneimittel- und Medizinproduktesicherheit, der Sozialpharmazie sowie der Arzneimittelversorgung stehen.
Dr. med. Dorothee Meissner
Die Weiterbildung umfasst insbesondere die Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten zur Überwachung und Begutachtung beider Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe der Arzneimittel sowie zur Information über Arzneimittel. Zu ihr gehören die Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt, bezogen auf Arzneimittel, Gifte und andere gesundheitsschädliche Stoffe und deren Nachweise sowie auf notwendige Maßnahmen der Beseitigung und Verhütung von Schäden.
Die Prüfung wird am Ende der Weiterbildung vor dem Prüfungsausschuss bei der Bezirksregierung Düsseldorf – Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie – abgelegt. Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind alle während der Weiterbildung ausgestellten Zeugnisse, Nachweise und Bescheinigungen beizufügen.
Nach abgeschlossener Weiterbildung, einschließlich Prüfung, kann die Bezeichnung Fachapotheker/-in für Öffentliches Gesundheitswesen bei der jeweiligen Apothekerkammer beantragt werden.Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Fachapothekerin/zum Fachapotheker für Öffentliches Gesundheitswesen (WOAÖGW) vom 1.3.2000 (GV. NRW 2000, S. 346) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.2007 (GV. NRW 2007, S. 482).
Das Teilnahmeentgelt Kosten für den theoretischen Lehrgang beträgt:
2.050 Euro für Teilnehmer/innen aus Nicht-Trägerländern der Akademie und für Angehörige der Bundeswehr.Anmeldebeginn
Anmeldebeginn WBK Düsseldorf:
Für Module eines Kalenderjahres, die in Düsseldorf stattfinden, ist immer der 2. Januar des Vorjahres der Anmeldebeginn.
Anmeldeschluss
3 Monate vor Modulanfang.
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Ihe Ansprechpartnerin für Fragen zu Kursmodule und Weiterbildung: