Facharzt/-ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen
Fachärzte/-ärztinnen für Öffentliches Gesundheitswesen arbeiten auf kommunaler Ebene als zentrale Akteure für die Gesundheit der Bevölkerung.
Termine: Theoretischer Weiterbildungskurs
Modul (Ia) ÖGW: Organisation, Management, Rechtsgrundlagen und allgemeine Kompetenzen
10.01.2022 - 14.01.2022
07.02.2022 - 11.02.2022
14.03.2022 - 18.03.2022
04.04.2022 - 08.04.2022Modul (Ib) ÖGW: Organisation, Management, Rechtsgrundlagen und allgemeine Kompetenzen
09.05.2022 - 13.05.2022
30.05.2022 - 03.06.2022
22.08.2022 - 26.08.2022
05.09.2022 - 09.09.2022Modul (II) Epidemiologie, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung
10.10.2022 - 14.10.2022
07.11.2022 - 11.11.2022
09.01.2023 - 13.01.2023
06.02.2023 - 10.02.2023Modul (III) Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention
13.03.2023 - 17.03.2023
17.04.2023 - 21.04.2023Modul (IV) Gesundheitsschutz: Infektionsschutz, Umweltbezogener Gesundheitsschutz und Umweltmedizin, Krisenmanagement, Hygiene, Wasserhygiene
08.05.2023 - 12.05.2023
12.06.2023 - 16.06.2023
28.08.2023 - 01.09.2023
09.10.2023 - 13.10.2023
06.11.2023 - 10.11.2023
04.12.2023 - 08.12.2023Modul (V) Medizinische Begutachtung im ÖGD
08.01.2024 - 12.01.2024
29.01.2024 - 02.02.2024
19.02.2024 - 23.02.2024
11.03.2024 - 15.03.2024Modul (VI) Sozialmedizin, Sozialpädiatrie, Sozialpsychiatrie: Gesundheitshilfen, Kinder- und Jugendgesundheit, psychiatrische Aufgaben
08.04.2024 - 12.04.2024
13.05.2024 - 17.05.2024
03.06.2024 - 07.06.2024
17.06.2024 - 21.06.2024Modul (Ia) ÖGW: Organisation, Management, Rechtsgrundlagen und allgemeine Kompetenzen
12.09.2022 - 07.10.2022Modul (Ib) ÖGW: Organisation, Management, Rechtsgrundlagen und allgemeine Kompetenzen
10.10.2022 - 04.11.2022Modul (II) Epidemiologie, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung
14.11.2022 - 09.12.2022Modul (III) Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention
16.01.2023 - 27.01.2023Modul (IV) Gesundheitsschutz: Infektionsschutz, Umweltbezogener Gesundheitsschutz und Umweltmedizin, Krisenmanagement, Hygiene, Wasserhygiene
30.01.2023 - 17.03.2023Modul (V) Medizinische Begutachtung im ÖGD
20.03.2023 - 31.03.2023
10.04.2023 - 21.04.2023Modul (VI) Sozialmedizin, Sozialpädiatrie, Sozialpsychiatrie: Gesundheitshilfen, Kinder- und Jugendgesundheit, psychiatrische Aufgaben
02.05.2023 - 31.05.2023Modul (Ia) ÖGW: Organisation, Management, Rechtsgrundlagen und allgemeine Kompetenzen
11.09.2023 - 06.10.2023Modul (Ib) ÖGW: Organisation, Management, Rechtsgrundlagen und allgemeine Kompetenzen
09.10.2023 - 03.11.2023Modul (II) Epidemiologie, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung
06.11.2023 - 01.12.2023Modul (III) Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention
15.01.2024 - 26.01.2024Modul (IV) Gesundheitsschutz: Infektionsschutz, Umweltbezogener Gesundheitsschutz und Umweltmedizin, Krisenmanagement, Hygiene, Wasserhygiene
29.01.2024 - 15.03.2024Modul (V) Medizinische Begutachtung im ÖGD
18.03.2024 - 12.04.2024Modul (VI) Sozialmedizin, Sozialpädiatrie, Sozialpsychiatrie: Gesundheitshilfen, Kinder- und Jugendgesundheit, psychiatrische Aufgaben
29.04.2024 - 29.05.2024
Berufsbild
Fachärzte/-ärztinnen für Öffentliches Gesundheitswesen arbeiten auf kommunaler Ebene als zentrale Akteure für die Gesundheit der Bevölkerung. Dies erfordert ein weites Spektrum von Tätigkeiten. Die Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen umfasst den Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen zur Leitung eines Gesundheitsamtes.
Zu den vielfältigen Aufgaben gehören der Gesundheitsschutz, die Gesundheitsförderung einschließlich der Prävention, die Beratung und Information sowie Steuerung und Koordination, die Gesundheitsberichterstattung und die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben einschließlich der Hygiene-, Trink- und Badewasserüber-wachung. Die Erstellung amtsärztlicher Gutachten sowie die Aufgabenwahrnehmung nach dem PsychKG gehören ebenfalls zu dem Aufgabenbereich.
Weiterbildungsstätten
Zur Durchführung der praktischen Weiterbildung in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitswesens sind von der Ärztekammer anerkannt: Gesundheitsbehörden des Bundes, des Landes und der Kreise und kreisfreien Städte (Gesundheitsämter), ärztlich geleitete Dienststellen und Einrichtungen der Arbeitsschutzverwaltung, der Sozialleistungsträger, der Polizei, der Bundeswehr sowie des Justizvollzugs.
Voraussetzung
Die Facharztweiterbildung beginnt nach einem abgeschlossenen Medizinstudium. Eine Anstellung in einem Gesundheitsamt (bzw. bei der Bundeswehr) ist Voraussetzung für die Teilnahme an der theoretischen Weiterbildung an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen.
Dauer
Die Weiterbildung zum/zur Facharzt/-ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen wird durch die Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer geregelt. Nach der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer beträgt sie insgesamt 60 Monate, davon
- müssen 24 Monate in einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens abgeleistet werden, davon
- müssen 12 Monate in einem Gesundheitsamt abgeleistet werden
- müssen 24 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden
- müssen 6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie abgeleistet werden, davon
- können zum Kompetenzerwerb bis zu 3 Monate Weiterbildung im sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes erfolgen
- müssen 6 Monate (720 Stunden) Kurs-Weiterbildung für Öffentliches Gesundheitswesen abgeleistet werden.
Das kann jedoch in einigen Bundesländern abweichend geregelt sein. Die theoretische Kursweiterbildung an der Akademie besteht aus sechs thematisch abgegrenzten Modulen, die grundsätzlich auch einzeln in beliebiger Reihenfolge absolviert werden können.
Kenntnisse
Im theoretischen Unterricht an der Akademie werden u. a. Kenntnisse vermittelt zu Recht und Verwaltung, Management im Öffentlichen Gesundheitswesen, Epidemiologie, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung, Gesundheitsförderung und Prävention, Hygiene, Gesundheitsschutz, Risikomanagement sowie Begutachtung und Psychiatrie.
Lerninhalte
- Öffentliche Gesundheitssicherung und Gesundheitsverwaltung
- Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung
- Epidemiologie, Statistik, Gesundheitsindikatoren und Gesundheitsberichterstattung
- Erstellung von amtlichen/amtsärztlichen Gutachten
- Strategien und Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung
- Sicherstellung von Gesundheitshilfen für besondere Bevölkerungsgruppen
- Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
- Gemeindenahe und soziale Psychiatrie
- Infektionsschutz
- Risikoanalyse, -bewertung, -kommunikation und -management infektiöser Erkrankungen und umweltbedingter gesundheitlicher Belastungen und Schädigungen, z.B. Trinkwasserüberwachung
- Bevölkerungsbezogenes gesundheitliches Monitoring und Surveillance übertragbarer und nicht übertragbarer Erkrankungen
- Analyse und Bewertung von Gesundheitsbeeinträchtigungen und -gefahren
- Umwelthygiene und Umweltmedizin
- Hygieniebegehungen, Bewertungen und Gefährdungsanalysen
Diese Weiterbildung wird mit einer Facharzt/-ärztin-Prüfung vor der zuständigen Landesärztekammer beendet.
Die zuständigen Landesärztekammern in den Trägerländern der Akademie regeln mit ihren Weiterbildungsordnungen die Weiterbildung zum/zur Facharzt/-ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen.
In Nordrhein-Westfalen regelt die Verordnung über die Weiterbildungsabschnitte in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitswesens und über den Weiterbildungskurs im Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ vom 17. 4. 2005 (GV. NRW. S. 595) zusammen mit den Weiterbildungsordnungen für das Fachgebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe das ärztliche Weiterbildungsrecht auf dem Gebiet „ÖGW“.
Das Teilnahmeentgelt für den theoretischen Lehrgang beträgt insgesamt 14.360 Euro für Teilnehmer/-innen aus Nicht-Trägerländern der Akademie und für Angehörige der Bundeswehr.
Dr. med. Dorothee Meissner
Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen, Allgemeinmedizin und Arbeitsmedizin Referentin für Begutachtung und Öffentliches Gesundheitswesen Bereichsleitung Lehre und Weiterbildung- Bitte unbedingt die angegebenen Anmeldefristen beachten!
- Anmeldeschluss: jeweils 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn
- Die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum.
- Bei späterer Anmeldung werden nur noch freie Kontingente angeboten.
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