Facharzt/-ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen

Fachärzte/-ärztinnen für Öffentliches Gesundheitswesen arbeiten auf kommunaler Ebene als zentrale Akteur:innen für die Gesundheit der Bevölkerung.

Voraussetzungen Abgeschlossenes Medizinstudium
Dauer 60 Monate
Anmeldeschluss 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn
Kosten 14.360 Euro
Standort Düsseldorf / Berlin

Facharzt/-ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen

Hinweis

Ab dem 21. WBK wird das Musterkursbuch „Öffentliches Gesundheitswesen“ der Bundesärztekammer zum Teil (20 Prozent) in virtueller Präsenz bzw. als E-Learning umgesetzt. Der überwiegende Teil des Kurses (80 Prozent) findet in physischer Präsenz statt.

Um möglichst allen Interessent:innen die Präsenztage wohnortnah anbieten zu können, führen wir den Kurs an den Standorten Düsseldorf, Darmstadt und Hamburg parallel durch.

Die festgelegten Präsenztage entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Weiterbildungskurs. Ihre Angabe zur Teilnahme an einem Standort gilt für das vollständige Modul.

Sofern an den Standorten die Raumkapazitäten erschöpft sind oder eine Warteliste bestehen sollte, sind wir bemüht, Ihren Wunschort zu berücksichtigen, können dies ggf. jedoch nicht immer gewährleisten.

Die jeweils dreitägige Präsenzphase pro Woche beginnt am ersten Tag um 11 Uhr. Die Stundenverteilung wird dahingehend auf die Tage verteilt, dass am Abreisetag das Kursende gegen 15 Uhr sein wird.
Sobald die detaillierte Stundenplanung vorliegt, wird diese zum jeweiligen Modul ergänzt.

Auch der 22. WBK wird in gleicher Form umgesetzt. Der Kurs beginnt im Januar 2025 und findet ausschließlich am Standort Berlin statt. Die Präsenztage finden Sie auf unserer Homepage, sobald sie festgelegt sind.

Termine: Theoretischer Weiterbildungskurs

Berufsbild

Fachärzte/-ärztinnen für Öffentliches Gesundheitswesen arbeiten auf kommunaler Ebene als zentrale Akteure für die Gesundheit der Bevölkerung. Dies erfordert ein weites Spektrum von Tätigkeiten. Die Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen umfasst den Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen zur Leitung eines Gesundheitsamtes.

Zu den vielfältigen Aufgaben gehören der Gesundheitsschutz, die Gesundheitsförderung einschließlich der Prävention, die Beratung und Information sowie Steuerung und Koordination, die Gesundheitsberichterstattung und die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben einschließlich der Hygiene-, Trink- und Badewasserüber-wachung. Die Erstellung amtsärztlicher Gutachten sowie die Aufgabenwahrnehmung nach dem PsychKG gehören ebenfalls zu dem Aufgabenbereich.

Weiterbildungsstätten

Zur Durchführung der praktischen Weiterbildung in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitswesens sind von der Ärztekammer anerkannt: Gesundheitsbehörden des Bundes, des Landes und der Kreise und kreisfreien Städte (Gesundheitsämter), ärztlich geleitete Dienststellen und Einrichtungen der Arbeitsschutzverwaltung,  der Sozialleistungsträger, der Polizei, der Bundeswehr sowie des Justizvollzugs.

Voraussetzung

Die Facharztweiterbildung beginnt nach einem abgeschlossenen Medizinstudium. Eine Anstellung in einem Gesundheitsamt  (bzw. bei der Bundeswehr) ist Voraussetzung für die Teilnahme an der theoretischen Weiterbildung an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen.

Dauer

Die Weiterbildung zum/zur Facharzt/-ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen wird durch die Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer geregelt. Nach der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer beträgt sie insgesamt 60 Monate, davon 

  • müssen 24 Monate in einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens abgeleistet werden, davon 
  • müssen 12 Monate in einem Gesundheitsamt abgeleistet werden
  • müssen 24 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden
  • müssen 6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie abgeleistet werden, davon
  • können zum Kompetenzerwerb bis zu 3 Monate Weiterbildung im sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes erfolgen
  • müssen 6 Monate (720 Stunden) Kurs-Weiterbildung für Öffentliches Gesundheitswesen abgeleistet werden.


Das kann jedoch in einigen Bundesländern abweichend geregelt sein. Die theoretische Kursweiterbildung an der Akademie besteht aus sechs thematisch abgegrenzten Modulen, die grundsätzlich auch einzeln in beliebiger Reihenfolge absolviert werden können.

Kenntnisse

Im theoretischen Unterricht an der Akademie werden u. a. Kenntnisse vermittelt zu Recht und Verwaltung, Management im Öffentlichen Gesundheitswesen, Epidemiologie, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung, Gesundheitsförderung und Prävention, Hygiene, Gesundheitsschutz, Risikomanagement sowie Begutachtung und Psychiatrie.

Lerninhalte

  • Öffentliche Gesundheitssicherung und Gesundheitsverwaltung
  • Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung
  • Epidemiologie, Statistik, Gesundheitsindikatoren und Gesundheitsberichterstattung
  • Erstellung von amtlichen/amtsärztlichen Gutachten
  • Strategien und Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung
  • Sicherstellung von Gesundheitshilfen für besondere Bevölkerungsgruppen
  • Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
  • Gemeindenahe und soziale Psychiatrie
  • Infektionsschutz
  • Risikoanalyse, -bewertung, -kommunikation und -management infektiöser Erkrankungen und umweltbedingter gesundheitlicher Belastungen und Schädigungen, z.B. Trinkwasserüberwachung
  • Bevölkerungsbezogenes gesundheitliches Monitoring und Surveillance übertragbarer und nicht übertragbarer Erkrankungen
  • Analyse und Bewertung von Gesundheitsbeeinträchtigungen und -gefahren
  • Umwelthygiene und Umweltmedizin
  • Hygieniebegehungen, Bewertungen und Gefährdungsanalysen

Sie haben Fragen?

Ihe Ansprechpartnerin für Fragen zu Kursmodule und Weiterbildung:

Christine Blasberg

Weiterbildungskoordinatorin, Kernteam WBK

0211 - 3 10 96-52 Kontaktformular