Hygienebeauftragte:r Ärztinnen und Ärzte
Mit der Teilnahme am angebotenen Kurs erwirbt der Arzt/die Ärztin die Qualifikation für die Funktion als „Hygienebeauftragter Arzt“/„Hygienebeauftragte Ärztin“.
Hygienebeauftragte:r Ärztinnen und Ärzte
Berufsbild
Die Bundesärztekammer hat in Abstimmung mit den zuständigen Fachgesellschaften und der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) ein Fortbildungscurriculum „Krankenhaushygiene“ (strukturierte curriculare Fortbildung) verabschiedet, das aus sechs Modulen mit insgesamt 200 Stunden theoretischer Fortbildung besteht. Dieser Kurs für Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte bildet dabei gleichzeitig das Modul I des Fortbildungscurriculums „Krankenhaushygiene“. Der Nachweis ist dabei Voraussetzung für die Teilnahme an den aufbauenden Modulen II bis VI, die von den Akademien für ärztliche Fortbildung der einzelnen Ärztekammern angeboten werden. Zur näheren Information siehe deren jeweilige Internetseiten.
Voraussetzung
In Krankenhaus und Praxis tätige Ärztinnen und Ärzte, sowie Ärztinnen und Ärzte aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Dauer
Für die Funktion als Hygienebeauftragter Arzt/Hygienebeauftragte Ärztin: Grundkurs über 40 Stunden. Insgesamt 200 Stunden theoretische Fortbildung für den Erwerb der curriculare Fortbildung „Krankenhaushygiene“.
Kenntnisse
Dieser 40-Stunden-Kurs möchte in kompakter Form die erforderlichen Fachkenntnisse für die Hygienebetreuung und -überwachung stationärer und ambulanter Einrichtungen und die Aufgabenfelder dieses umfangreichen Arbeitsgebietes praxisorientiert darstellen. Kenntnisse der Rechtsgrundlagen, relevante Risikobereiche und evidenz-basierte Präventionsmaßnahmen im Krankenhaus sollen vertieft werden. Die Darstellung praktischer Beispiele anhand typischer Fragestellungen aus dem Stationsalltag soll die spätere Umsetzung erleichtern.
Die Inhalte des vermittelten Fachwissens orientieren sich am Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) zur Definition des Arbeitsfeldes „Hygienebeauftragter Arzt“.
Der Kurs ist als Teil der curricularen Fortbildung „Krankenhaushygiene“ von der Ärztekammer Nordrhein anerkannt.
Ein Schwerpunkt des Kurses besteht in der Überwachung der Dokumentation und Bewertung nosokomialer Infektionen gemäß §23 IfSG. Inhalte:
- Gesetzliche Normen und Regelungen auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene
- Ablauf einer Krankenhausbegehung – Zusammenarbeit, Standards und Checklisten
- Mikrobiologische Grundlagen und Nachweismethoden von Krankenhausinfektionen
- Entwicklung von Antibiotika-Resistenzen
- Nosokomiale Infektionen: Definition, Epidemiologie, Surveillance, Bewertung
- Evidenz-basierte Empfehlungen zur Prävention ausgewählter Erreger
- Hygienemanagement MRSA und MRE
- Ausbruchsmanagement und Risikomanagement
- Hygieneplan und Desinfektion
- Spezielle Risikobereiche im Krankenhaus anhand von Fallbeispielen
- Grundlagen Instrumentenaufbereitung
- Haustechnik (Wäsche, Versorgung und Entsorgung, Bettenaufbereitung)
- Grundlagen Raumlufttechnische Anlagen (RLT)
- Anforderungen an Bau und Ausstattung infektionsrelevanter Krankenhausbereiche
- Mindestanforderungen an die Hygiene in ambulant operierenden Arztpraxen
Mit der Teilnahme am angebotenen Kurs für Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte im Umfang von 40 Stunden erwirbt der Arzt/die Ärztin die Qualifikation für die Funktion als „Hygienebeauftragter Arzt“/„Hygienebeauftragte Ärztin“.
Die Inhalte des vermittelten Fachwissens orientieren sich am Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene zur Definition des Arbeitsfeldes „Hygienebeauftragter Arzt“(DGKH).
Waltraud Burgner
Franziska Hoffmann
Anika MehlisUnsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der
Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen,
Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, RheinlandPfalz,Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den
Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme
entgeltfrei.
Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im
Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. Das
Teilnahmeentgelt beträgt dann 1.125,00 Euro für diese Veranstaltung.