Hygiene­beauftragte:r Ärztinnen und Ärzte

Mit der Teilnahme am angebotenen Kurs erwirbt der Arzt/die Ärztin die Qualifikation für die Funktion als „Hygienebeauftragter Arzt“/„Hygienebeauftragte Ärztin“.

Voraussetzungen Tätigkeit als Arzt:Ärztin in Praxis oder Öffentlichem Gesundheitsdienst
Dauer 40 Stunden (Grundkurs)
Kosten 1.125 Euro
Standort Berlin

Hygiene­beauftragte:r Ärztinnen und Ärzte

Berufsbild

Die Bundesärztekammer hat in Abstimmung mit den zuständigen Fachgesellschaften und der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) ein Fortbildungscurriculum „Krankenhaushygiene“ (strukturierte curriculare Fortbildung) verabschiedet, das aus sechs Modulen mit insgesamt 200 Stunden theoretischer Fortbildung besteht. Dieser Kurs für Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte bildet dabei gleichzeitig das Modul I des Fortbildungscurriculums „Krankenhaushygiene“. Der Nachweis ist dabei Voraussetzung für die Teilnahme an den aufbauenden Modulen II bis VI, die von den Akademien für ärztliche Fortbildung der einzelnen Ärztekammern angeboten werden. Zur näheren Information siehe deren jeweilige Internetseiten.

Voraussetzung

In Krankenhaus und Praxis tätige Ärztinnen und Ärzte, sowie Ärztinnen und Ärzte aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Dauer

Für die Funktion als Hygienebeauftragter Arzt/Hygienebeauftragte Ärztin: Grundkurs über 40 Stunden. Insgesamt 200 Stunden theoretische Fortbildung für den Erwerb der curriculare Fortbildung „Krankenhaushygiene“.

Kenntnisse

Dieser 40-Stunden-Kurs möchte in kompakter Form die erforderlichen Fachkenntnisse für die Hygienebetreuung und -überwachung stationärer und ambulanter Einrichtungen und die Aufgabenfelder dieses umfangreichen Arbeitsgebietes praxisorientiert darstellen. Kenntnisse der Rechtsgrundlagen, relevante Risikobereiche und evidenz-basierte Präventionsmaßnahmen im Krankenhaus sollen vertieft werden. Die Darstellung praktischer Beispiele anhand typischer Fragestellungen aus dem Stationsalltag soll die spätere Umsetzung erleichtern.

Die Inhalte des vermittelten Fachwissens orientieren sich am Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) zur Definition des Arbeitsfeldes „Hygienebeauftragter Arzt“.

Der Kurs ist als Teil der curricularen Fortbildung „Krankenhaushygiene“ von der Ärztekammer Nordrhein anerkannt.

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