Fachzahnarzt/-ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen
Fachzahnärzte/-innen im Öffentlichen Gesundheitswesen sind zuständig für die (Mund-) Gesundheit der Bevölkerung, vorrangig der von Kindern und Jugendlichen.
Fachzahnarzt/-ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen
Berufsbild
Fachzahnärzte/-innen im Öffentlichen Gesundheitswesen sind zuständig für die (Mund-) Gesundheit der Bevölkerung, vorrangig der von Kindern und Jugendlichen.
Sie sind häufig in leitender Funktion in Behörden angestellt, z.B. im Gesundheitsamt, in Beratungsstellen oder im Katastrophen- und Zivilschutz. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Zahngesundheit zu fördern und präventiv tätig zu sein. Das breite Aufgabenspektrum benötigt fundiertes Wissen in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, in der Sozialmedizin, der Epidemiologie sowie Fertigkeiten in Organisation und Management. Darüber hinaus spielen pädagogische und psychologische Fertigkeiten eine wichtige Rolle für die Schulung von Multiplikatoren, Netzwerkbildung, Leitung von Arbeitsgruppen oder Öffentlichkeitsarbeit.
Weiterbildungsstätten
Weiterbildungsstätten im Bereich des Öffentlichen Gesundheitswesens sind
- zahnärztliche Gesundheitsdienste der unteren Gesundheitsbehörden,
- Landesgesundheitsbehörden oder
- Bundesgesundheitsbehörden,
wenn diese unter Leitung von Zahnärztinnen oder Zahnärzten stehen, die die Anerkennung für das Gebiet ,,Öffentliches Gesundheitswesen“ besitzen.
Im Bereich der kurativen Zahnmedizin sind die Weiterbildungsstätten die Praxen niedergelassener Zahnärztinnen und Zahnärzte und Sanitätszentren oder ähnliche Einrichtungen der Bundespolizei und der Bundeswehr.
Voraussetzung
Die Fachzahnarztweiterbildung kann nach der Erteilung der Approbation begonnen werden.
Weitere Informationen
Voraussetzungen, Inhalt und Dauer der Weiterbildung zum/zur Fachzahnarzt/Fachzahnärztin auf dem Gebiet des Öffentlichen Gesundheitswesens regeln die Landeszahnärztekammern in ihren jeweiligen Weiterbildungsordnungen. Daneben existieren in einzelnen Bundesländern Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der Landesgesundheitsministerien.
Die Fachzahnarztweiterbildung dauert z. B. in NRW vier Jahre.Hier sind vorgeschrieben:
- 22 Monate zahnärztliche Tätigkeit in der Praxis eines niedergelassenen Zahnarztes oder in Sanitätszentren bzw. ähnlichen Einrichtungen der Bundespolizei und der Bundeswehr,
- 22 Monate zahnärztliche Tätigkeit in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitswesens
- sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem theoretischen Lehrgang von insgesamt mindestens 400 Unterrichtsstunden an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf.
Der theoretische Teil der Weiterbildung zur Fachzahnärztin/zum Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen umfasst die Module:
- Modul (Ia & Ib) ÖGW: Organisation, Management, Rechtsgrundlagen und allgemeine Kompetenzen und
- Modul (II) Epidemiologie, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung
- Modul (III) Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention
des theoretischen Weiterbildungskurses (WBK), die einzeln und in beliebiger Reihenfolge absolviert werden können (300 Stunden)
Sowie fachbezogene Seminare (100 Stunden)
Gutachtenwesen (von mindestens 60 Unterrichtsstunden):
- Gutachtenseminar für Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes- Anfänger
- Gutachtenseminar für Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes - Fortgeschrittene
- praxisorientierter „Gutachtenworkshop für Zahnärztinnen und Zahnärzte“
Hygienemanagement in zahnmedizinischen Versorgungseinrichtungen (von mindestens 40 Unterrichtstunden):
- Hygienemanagement und Aufbereitung von Medizinprodukten im Zahnärztlichen Gesundheitsdienst-Teil 1
- Hygienemanagement – Grundlagen und praktische Umsetzung- Teil 2
Im theoretischen Unterricht an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen werden u.a. Kenntnisse vermittelt zu Recht und Verwaltung, Qualitätsmanagement im Öffentlichen Gesundheitswesen, Organisationsentwicklung, Epidemiologie, Gesundheitsplanung, Gesundheitsförderung und Prävention.
- Bewertung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung auf Grundlage von erhobenen und analysierten Daten
- Organisation und Durchführung von gruppenprophylaktischen Maßnahmen
- Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung, der Gesundheitserziehung und der präventiven Zahngesundheitspflege bei unterschiedlichen Alters- und Bevölkerungsgruppen
- Ermittlung von Gesundheitsgefahren (Kindergesundheitsschutz)
- Beratung und Aufklärung der Bevölkerung
- Epidemiologie, Statistik und Gesundheitsberichterstattung
- Zahnmedizinische Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit
- Recht- und Verwaltungskunde
- Infektionshygienische Überwachung von Zahnarztpraxen nach § 36 Abs.2 Infektionsschutzgesetz
- u.v.m.
Nach Absolvierung aller geforderten praktischen und theoretischen Weiterbildungszeiten endet die Weiterbildung zum/zur Fachzahnarzt/-ärztin für Öffentliches Gesundheitswesen mit einer mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss für die zahnärztliche Weiterbildung, in NRW eingerichtet beim Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie, Bezirksregierung Düsseldorf. Die Gebietsbezeichnung „Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen“ spricht die zuständige Landeszahnärztekammer aus, nachdem das Zeugnis über die staatliche Prüfung an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen vorgelegt wurde.
In NRW: Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Zahnärztin und zum Zahnarzt und für Öffentliches Gesundheitswesen (WPrZÖGW-VO) vom 14.4.2015 (GV.NRW 2015, S. 415). Darüber hinaus gibt es eigene Weiterbildungsvorschriften in Berlin, Brandenburg und Hessen.
Anmeldebeginn
12 Monate vor Beginn des Moduls
Anmeldeschluss
jeweils 3 Monate vor Modulbeginn
Dr. med. Rudolf Lange
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