Sozialmedizinische:r Assistent:in
Sozialmedizinische Assistenten/-innen (SMA) arbeiten z.B. in der Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe. Sie wirken bei Einschulungsuntersuchungen mit, beraten über gesundheitliche Risiken und Maßnahmen zur Prävention, unterstützen bei der Untersuchung von Infektionskrankheiten und Impfungen oder machen Hausbesuche bei Familien mit Kindern oder Menschen in besonderen Lebenslagen.
42. Lehrgang Sozialmedizinische Assistentin/Sozialmedizinischer Assistent
Termine der Lehrgänge
Modul ÖGD : 01.-12.09.2025, Online
Block 1: 15.09.- 24.10.2025, Düsseldorf
Block 2: 23.02.-17.04.2026, DüsseldorfModul ÖGD : 02.-13.09.2024, Online
Block 1: 16.09.- 25.10.2024, Düsseldorf
Block 2: 03.03.-25.04.2025, Düsseldorf
Berufsbild
Sozialmedizinische Assistenten/-innen (SMA) arbeiten z.B. in der Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe. Sie wirken bei Einschulungsuntersuchungen mit, beraten über gesundheitliche Risiken und Maßnahmen zur Prävention, unterstützen bei der Untersuchung von Infektionskrankheiten und Impfungen oder machen Hausbesuche bei Familien mit Kindern oder Menschen in besonderen Lebenslagen.
Ausbildungsstätten
Die Ausbildungsbehörde ist das Gesundheitsamt, das den praktischen Teil der Ausbildung betreut und die/den angehende/en SMA zum theoretischen Lehrgang in der Akademie anmeldet.
Voraussetzung
Der Ausbildungslehrgang richtet sich an ausgebildete Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, (Zahn-) Medizinische Fachangestellte und andere Angestellte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit einer gleichwertigen abgeschlossenen Ausbildung.
Die Bewerbung ist an das lokale Gesundheitsamt zu richten. Die Behörde schließt mit der Bewerberin/dem Bewerber einen Vertrag, übernimmt die Betreuung während der praktischen Ausbildung und meldet zum Abschlusslehrgang an der Akademie an.
Der Ausbildungsbehörde sind vorzulegen
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- beglaubigte Kopie über relevanten Berufsabschluss
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- ärztliches Zeugnis über die körperliche Eignung (nicht älter als drei Monate)
Dauer
Die 12-monatige Ausbildung umfasst einen praktischen Teil (8 Monate) sowie den theoretischen Lehrgang (4 Monate, in zwei Blöcken) und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Die Praktika umfassen:
- 3 Monate im Gesundheitsamt
- 1,5 Monate in einer psychiatrischen Fachabteilung eines Krankenhauses oder in einem Fachkrankenhaus für Psychiatrie
- 1,5 Monate in einer Einrichtung für behinderte Menschen und
- 2 Monate in einem Kinderkrankenhaus oder einer pädiatrischen Fachabteilung eines Krankenhauses oder einer Fachabteilung für Innere Medizin eines Krankenhauses
Kenntnisse
Im theoretischen Unterricht an der Akademie werden Kenntnisse vermittelt zu Recht und Verwaltung (u.a. Sozialgesetzbuch, Infektionsschutzgesetz, Kinderschutzgesetz), Krankheitslehre, Epidemiologie und Statistik, Kommunikation, Gesundheitsförderung und Prävention, Gesundheitspflege und -hilfe und Good-Practice-Beispiele. Eigene praxisbezogene Projekte werden erarbeitet.
Berufspraktische Rechts- und Verwaltungskunde
ÖGW, Gesundheitsverwaltung; Haushalts- und Rechnungswesens, Dienstrecht, Berufskunde; gesundheitsbezogene Rechtsgrundlagen, soziales Sicherungssystem; Sozial- und JugendhilfeEpidemiologisch bedeutsame Krankheiten und Gesundheitsrisiken
regionale Gesundheitsplanung und methodische GrundlagenBerichtswesen und Dokumentation
Informationssysteme im Gesundheitsamt; Berichts- und Dokumentationsformen; methodische Grundlagen; Medizinalstatistik, regionale GesundheitsberichterstattungGesundheitsvorsorge und -förderung
Angebote des ÖGD für Säuglinge, Kinder und Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen, regionale Angebote anderer Träger zur Gesundheitsvorsorge/-förderung; soziologische, psychologische und pädagogische Aspekte gesundheitsbezogenen Verhaltens, Kommunikation; spezielle kommunikative FertigkeitenGesundheitspflege und -hilfe
Untersuchungs-, Beratungs- und Betreuungsdienste des ÖGD für Säuglinge, Kinder und Jugendliche; spezielle Rechtsgrundlagen der Sozial- und Jugendhilfe; regionale Dienste anderer Träger der Gesundheitspflege und -hilfeDie Abschlussprüfung findet zum Ende der theoretischen Ausbildung statt und besteht aus einem schriftlichen (zwei Aufsichtsarbeiten) und einem mündlichen Prüfungsteil.
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für sozialmedizinische Assistentinnen und Assistenten (APO-SMA) vom 14. April 2015 (GV. NRW.2015, S. 388)
Für den 42. Lehrgang ist der Anmeldeschluss der 30. April 2025.
Das Teilnahmeentgelt beträgt 5.300 Euro für Teilnehmende aus Nicht-Trägerländern der Akademie.
Melanie Budig-Koch
Weiterbildungskurse in Düsseldorf
SMA 42/2025/26
42. Lehrgang Sozialmedizinische Assistentin/Sozialmedizinischer Assistent

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