Hygiene­kontrolleur:in

Hygienekontrolleure und -kontrolleurinnen übernehmen Kontroll- und Beratungsaufgaben  im Bereich des Gesundheitsschutzes. Ihr Tätigkeitsgebiet erstreckt sich auf Überwachung, Aufklärung und Information unter anderem im Bereich des Infektionsschutzes, der Hygiene in überwachungspflichtigen Einrichtungen oder der Trink-, Bade- und Beckenwasserhygiene.
Ergänzt wird das Aufgabengebiet unter anderem durch vielfältige weitere Gebiete wie zum Beispiel den Umweltbezogenen Gesundheitsschutz oder die Beteiligung in Bau- und Bauleitplanung und im gesundheitlichen Städtebau.

Voraussetzungen 10-jährige, allgemeine Schulbildung (weitere Informationen unten)
Dauer 3 Jahre
Kosten 14.400 Euro
Standort Online / Düsseldorf / Berlin

Hygiene­kontrolleur:in

Wichtiger Hinweis zum Anmeldeverfahren für die Ausbildung zum / zur Hygienekontrolleur:in

Die Teilnehmendenzahl für den nächsten Ausbildungsjahrgang 2025-2028 (LG 76) ist auf maximal 60 Personen begrenzt.

Die 60 vorhandenen Plätze werden paritätisch verteilt, die Verteilung der Ausbildungsplätze erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, selbstverständlich umgerechnet auf die 13 Trägerländer der Akademie.

Innerhalb des Kontingents entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung über die Vergabe der Plätze. Sollten mehr Anmeldungen eingehen, als freie Plätze vorhanden sind, gibt es ein Nachrückverfahren und eine entsprechende Warteliste. 

Sollten Bundesländer Ihren Anspruch nicht ausschöpfen, können diese Plätze anderweitig vergeben werden.
Der Anmeldezeitraum wird verkürzt, damit Sie als Ausbildungsbehörden zeitnah erfahren, ob Sie einen Ausbildungsplatz erhalten haben oder auf der Warteliste stehen.

Anmeldezeitraum:

  • Beginn: 1. Dezember 2025
  • Ende:  31. Januar 2026

Alle bis dahin eingegangenen und nach Vergabeprinzip bestätigten Anmeldungen erhalten umgehend eine schriftliche Bestätigung.

Nach Ablauf der Anmeldefrist werden eventuell noch freie Plätze in der Reihenfolge der Warteliste oder Berücksichtigung des Verteilerschlüssels für die Trägerländer vergeben.

Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen außerhalb des Anmeldezeitraums nicht berücksichtigt werden können.

Ihr Hygko Ausbildungsteam
 

Theoretischer Teil des HygKo-Jahrganges 26-29 wird ausgesetzt

Die nächste Möglichkeit für eine Anmeldung ist der HygKo-Jahrgang 27-30.

Mit dem Start der theoretischen Module für diesen Jahrgang ist die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung NRW und das darauf aufbauende Curriculum für Theorie und Praxis Grundlage der Ausbildung. Dies ist ein Meilenstein in der Ausbildung künftiger Hygienekontrolleur:innen und zielt darauf ab, den Öffentlichen Gesundheitsdienst weiterhin fachlich qualitativ auf hohem Niveau zu halten. 

Eine noch bessere Verzahnung von theoretischen und praktischen Anteilen der Ausbildung und die Erstellung von praxisnahen Ausbildungshilfen für die Gesundheitsämter sind fester Bestandteil der geplanten Verbesserungen.

Die AÖGW bringt sich in Arbeitsgruppen intensiv in diese Modernisierungen und die Erarbeitung des Curriculums ein und wird das Jahr 2027 dazu nutzen, Schulungen für Ausbildungsbehörden zur Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen und des Curriculums anzubieten.

Termine der Lehrgänge

Berufsbild

Hygienekontrolleure und -kontrolleurinnen bzw. Gesundheitsaufseher/innen übernehmen Kontroll- und Beratungsaufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst, vor allem in den Bereichen Infektionsschutz und Seuchenabwehr, Umwelthygiene sowie Hygiene in Krankenhäusern und anderen Gemeinschaftseinrichtungen.

Sie arbeiten in erster Linie bei kommunalen Behörden der Gesundheitsverwaltung, insbesondere in Gesundheitsämtern. Dort erfolgt der praktische Teil der Ausbildung.

Überwachung, Aufklärung und Information durch Hygienekontrolleure in folgenden Einsatzgebieten:
  • Infektionsschutz: Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Fallbearbeitung, Ausbruchsermittlung, antiepidemische Maßnahmen, Grundlagen der Epidemiologie), inkl. der Erfassung von Impfschadensfällen
  • Hygiene in überwachungspflichtigen Einrichtungen und Anlagen: öffentliche und gewerbliche Objekte, Gemeinschafts- und medizinische Einrichtungen für Erwachsene und Kinder, speziell Krankenhaushygiene; Sport- und Freizeiteinrichtungen und – anlagen; Körper- und Schönheitspflege, Wellness etc.
  • Trink-, Bade- und Beckenwasserhygiene; Abfallbehandlung und Abwasseraufbereitung
    Bestattungshygiene, Wohnungshygiene, Schädlingsbekämpfung
  • Umweltbezogener Gesundheitsschutz/Umweltmedizin (Beurteilung vermeintlich gesundheitsrelevanter Zustände durch biologische, chemische und physikalische Noxen, Beschwerdebearbeitung, vorbeugender Gesundheitsschutz)
  • Bau- und Bauleitplanung, Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz; Kur- und Erholungsorte; gesundheitlicher Städtebau
  • Maßnahmen des Katastrophen- und Zivilschutzes; z.B. auch Not- und Ersatzwasserversorgung
  • Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Teilweise aufsuchende Präventionsarbeit sowie Mitwirken bei Aufklärungskampagnen
  • Öffentlichkeitsarbeit sowie Organisation und Moderation von Veranstaltungen, Arbeitskreisen und Netzwerken (z.B. in MRE-Netzwerken)
  • Verwaltungsaufgaben, wie das Erstellen von Begehungsberichten und Ordnungsverfügungen

Ausbildungsstätten

Die Ausbildungsbehörde ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt. Sie stellt den/die Bewerber/-in ein, teilt diese/n der unteren Gesundheitsbehörde zur Ausbildung zu und entsendet ihn/sie zum theoretischen Teil an die Akademie. Für die Zuordnung zu einem Prüfungsstandort ist die für das Bundesland gültige Ausbildungs- und Prüfungsordnung beziehungsweise die Entscheidung des entsprechenden Bundeslandes bindend.

Zulassungsvoraussetzungen

Zukünftige Hygienekontrolleur:innen bewerben sich bei den Gesundheitsämtern und schließen einen entsprechenden Vertrag. Die Ausbildungsbehörden melden die Auszubildenden zum theoretischen Teil der Ausbildung an der AÖGW an. Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung im Gesundheitsamt sind:
Gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufs

  • mittlerer Schulabschluss, oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
  • Hauptschulabschluss, oder ein anderer als gleichwertig anerkannten Abschluss, in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen förderlichen Berufsbildung oder
  • erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

Dauer

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre, sie endet mit der Abschlussprüfung am Ende des 4. Moduls des theoretischen Teils der Ausbildung. Zu Beginn der Ausbildung steht eine umfangreiche Praxisphase. Das Startdatum kann variieren und ist abhängig vom Prüfungstermin. Ein bis zu 6 Monate späterer Start ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Mehr dazu unter Anmeldeverfahren. Die Ausbildung gliedert sich in:

  • einen praktischen Teil (mindesten 3.700 Stunden), der im Gesundheitsamt und externen Praxiseinsätzen absolviert wird und
  • einen theoretischen Teil (mindestens 900 Unterrichtsstunden), der in mehreren Teilen  an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen durchgeführt wird. Der größte Teil des Unterrichtes findet als Online-Live-Veranstaltung statt, ergänzt wird dieser durch Präsenzzeiten in Düsseldorf und Berlin sowie an dezentralen Standorten.

Kenntnisse

Innerhalb des theoretischen Ausbildung an der Akademie werden Kenntnisse vermittelt zu den Gebieten:

Allgemeine Berufs-, Verwaltungs- und Rechtskunde, Gesundheits- und Umweltrecht; Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten; Hygiene und Überwachung von öffentlichen Einrichtungen; Hygiene und Überwachung von Trink- und Badewasser sowie Abwasser; Umweltbezogener Gesundheitsschutz; vorbeugende Maßnahmen des Katastrophen- und Zivilschutzes; Grundlagen epidemiologischer Erhebungen und Auswertungen.

Rückfragen zu Kursen

Gerne stehen Ihnen unsere Ansprechpartner zur Verfügung. Schreiben Sie dem Team eine E-Mail, oder sprechen Sie uns direkt an.

E-Mail an das Team


Direkte Ansprechpartnerinnen:

Sabine Lugner, B.Sc.

Ausbildungskoordination Hygienekontrolleur:innen

0211 - 3 10 96-73 Kontaktformular
Wiebke Welsch

Sachbearbeiterin Team Veranstaltungsmanagement und Prüfungskoordination und -verwaltung

0211 - 3 10 96-96 Kontaktformular

Kontakt Prüfungsorganisation und –verwaltung

Gerne stehen Ihnen unsere Ansprechpartner zur Verfügung. 


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Wiebke Welsch

Sachbearbeiterin Team Veranstaltungsmanagement und Prüfungskoordination und -verwaltung

0211 - 3 10 96-96 Kontaktformular