Hygienekontrolleur:in
Hygienekontrolleure und -kontrolleurinnen übernehmen Kontroll- und Beratungsaufgaben im Bereich des Gesundheitsschutzes. Ihr Tätigkeitsgebiet erstreckt sich auf Überwachung, Aufklärung und Information unter anderem im Bereich des Infektionsschutzes, der Hygiene in überwachungspflichtigen Einrichtungen oder der Trink-, Bade- und Beckenwasserhygiene.
Ergänzt wird das Aufgabengebiet unter anderem durch vielfältige weitere Gebiete wie zum Beispiel den Umweltbezogenen Gesundheitsschutz oder die Beteiligung in Bau- und Bauleitplanung und im gesundheitlichen Städtebau.
Hygienekontrolleur:in
Theoretischer Teil des HygKo-Jahrganges 26-29 wird ausgesetzt
Die nächste Möglichkeit für eine Anmeldung ist der HygKo-Jahrgang 27-30.
Mit dem Start der theoretischen Module für diesen Jahrgang ist die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung NRW und das darauf aufbauende Curriculum für Theorie und Praxis Grundlage der Ausbildung. Dies ist ein Meilenstein in der Ausbildung künftiger Hygienekontrolleur:innen und zielt darauf ab, den Öffentlichen Gesundheitsdienst weiterhin fachlich qualitativ auf hohem Niveau zu halten.
Eine noch bessere Verzahnung von theoretischen und praktischen Anteilen der Ausbildung und die Erstellung von praxisnahen Ausbildungshilfen für die Gesundheitsämter sind fester Bestandteil der geplanten Verbesserungen.
Die AÖGW bringt sich in Arbeitsgruppen intensiv in diese Modernisierungen und die Erarbeitung des Curriculums ein und wird das Jahr 2027 dazu nutzen, Schulungen für Ausbildungsbehörden zur Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen und des Curriculums anzubieten.
Termine der Lehrgänge
Modul ÖGD/0
Modul I
Modul II
Modul III
Modul IVModul ÖGD/0
Modul I
Modul II
Modul III
Modul IVModul ÖGD/0
Modul I
Modul II
Modul III
Modul IVModul ÖGD: 31. August bis 4. September 2026
Modul 0: 7. September bis 11. September 2026
Modul I: 11. Januar bis 19. Februar 2027
Modul II: 31. Mai bis 2. Juli 2027
Modul III: 28. Februar bis 7. April und 24. April bis 12. Mai 2028
Modul IV: 25. September bis 30. November 2028Modul ÖGD: 1. September bis 12. September 2025
Modul I: 12. Januar bis 20. Februar 2026
Modul II: 25. Mai bis 26. Juni 2026
Modul III: 1. März bis 19. März und 5. April bis 14. Mai 2027
Modul IV: 20. September bis 30. November 2027Modul ÖGD: 2. September bis 13. September 2024
Modul I: 13. Januar bis 21. Februar 2025
Modul II: 26. Mai bis 27. Juni 2025
Modul III: 2. März bis 27. März und 13. April bis 15. Mai 2026
Modul IV: 21. September bis 4. Dezember 2026Modul ÖGD: 4. September bis 15. September 2023
Modul I: 8. Januar bis 16. Februar 2024
Modul II: 27. Mai bis 28. Juni 2024
Modul III: 3. März bis 11. April und 28. April bis 16. Mai 2025
Modul IV: 22. September bis 5. Dezember 2025Stand: 13.06.2023
Berufsbild
Hygienekontrolleure und -kontrolleurinnen bzw. Gesundheitsaufseher/innen übernehmen Kontroll- und Beratungsaufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst, vor allem in den Bereichen Infektionsschutz und Seuchenabwehr, Umwelthygiene sowie Hygiene in Krankenhäusern und anderen Gemeinschaftseinrichtungen.
Sie arbeiten in erster Linie bei kommunalen Behörden der Gesundheitsverwaltung, insbesondere in Gesundheitsämtern. Dort erfolgt der praktische Teil der Ausbildung.
Überwachung, Aufklärung und Information durch Hygienekontrolleure in folgenden Einsatzgebieten:
- Infektionsschutz: Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Fallbearbeitung, Ausbruchsermittlung, antiepidemische Maßnahmen, Grundlagen der Epidemiologie), inkl. der Erfassung von Impfschadensfällen
- Hygiene in überwachungspflichtigen Einrichtungen und Anlagen: öffentliche und gewerbliche Objekte, Gemeinschafts- und medizinische Einrichtungen für Erwachsene und Kinder, speziell Krankenhaushygiene; Sport- und Freizeiteinrichtungen und – anlagen; Körper- und Schönheitspflege, Wellness etc.
- Trink-, Bade- und Beckenwasserhygiene; Abfallbehandlung und Abwasseraufbereitung
Bestattungshygiene, Wohnungshygiene, Schädlingsbekämpfung - Umweltbezogener Gesundheitsschutz/Umweltmedizin (Beurteilung vermeintlich gesundheitsrelevanter Zustände durch biologische, chemische und physikalische Noxen, Beschwerdebearbeitung, vorbeugender Gesundheitsschutz)
- Bau- und Bauleitplanung, Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz; Kur- und Erholungsorte; gesundheitlicher Städtebau
- Maßnahmen des Katastrophen- und Zivilschutzes; z.B. auch Not- und Ersatzwasserversorgung
- Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Teilweise aufsuchende Präventionsarbeit sowie Mitwirken bei Aufklärungskampagnen
- Öffentlichkeitsarbeit sowie Organisation und Moderation von Veranstaltungen, Arbeitskreisen und Netzwerken (z.B. in MRE-Netzwerken)
- Verwaltungsaufgaben, wie das Erstellen von Begehungsberichten und Ordnungsverfügungen
Ausbildungsstätten
Die Ausbildungsbehörde ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt. Sie stellt den/die Bewerber/-in ein, teilt diese/n der unteren Gesundheitsbehörde zur Ausbildung zu und entsendet ihn/sie zum theoretischen Teil an die Akademie. Für die Zuordnung zu einem Prüfungsstandort ist die für das Bundesland gültige Ausbildungs- und Prüfungsordnung beziehungsweise die Entscheidung des entsprechenden Bundeslandes bindend.
Zulassungsvoraussetzungen
Zukünftige Hygienekontrolleur:innen bewerben sich bei den Gesundheitsämtern und schließen einen entsprechenden Vertrag. Die Ausbildungsbehörden melden die Auszubildenden zum theoretischen Teil der Ausbildung an der AÖGW an. Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung im Gesundheitsamt sind:
Gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- mittlerer Schulabschluss, oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
- Hauptschulabschluss, oder ein anderer als gleichwertig anerkannten Abschluss, in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen förderlichen Berufsbildung oder
- erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
Dauer
Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre, sie endet mit der Abschlussprüfung am Ende des 4. Moduls des theoretischen Teils der Ausbildung. Zu Beginn der Ausbildung steht eine umfangreiche Praxisphase. Das Startdatum kann variieren und ist abhängig vom Prüfungstermin. Ein bis zu 6 Monate späterer Start ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Mehr dazu unter Anmeldeverfahren. Die Ausbildung gliedert sich in:
- einen praktischen Teil (mindesten 3.700 Stunden), der im Gesundheitsamt und externen Praxiseinsätzen absolviert wird und
- einen theoretischen Teil (mindestens 900 Unterrichtsstunden), der in mehreren Teilen an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen durchgeführt wird. Der größte Teil des Unterrichtes findet als Online-Live-Veranstaltung statt, ergänzt wird dieser durch Präsenzzeiten in Düsseldorf und Berlin sowie an dezentralen Standorten.
Kenntnisse
Innerhalb des theoretischen Ausbildung an der Akademie werden Kenntnisse vermittelt zu den Gebieten:
Allgemeine Berufs-, Verwaltungs- und Rechtskunde, Gesundheits- und Umweltrecht; Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten; Hygiene und Überwachung von öffentlichen Einrichtungen; Hygiene und Überwachung von Trink- und Badewasser sowie Abwasser; Umweltbezogener Gesundheitsschutz; vorbeugende Maßnahmen des Katastrophen- und Zivilschutzes; Grundlagen epidemiologischer Erhebungen und Auswertungen.
Fach 0: Arbeitsmethodik und Wissensmanagement (60 Unterrichtsstunden)
Fach 1: Staatskunde, Rechts- und Verwaltungskunde (90 Unterrichtsstunden)
Fach 2: Öffentliches Gesundheitswesen (80 Unterrichtsstunden)
Fach 3: Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (340 Unterrichtsstunden)
Fach 4: Umwelthygiene und Gesundheitsschutz (330 Unterrichtsstunden)Die staatliche Prüfung zur Hygienekontrolleurin und zum -kontrolleur schließt die Gesamtausbildung am Ende des letzten theoretischen Lehrgangsteils ab. Für die Zulassung müssen sowohl der theoretische als auch der praktische Teil der Ausbildung erfolgreich gemäß der jeweils geltenden (Ausbildungs- und) Prüfungsordnung absolviert sein.
Weitere Information zur Prüfungszulassung für NRW und Berlin finden Sie im Downloadbereich
Nordrhein-Westfalen:
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure (APO-Hyg.-Kontr.) vom 8. Juni 2017 (GV.NRW.2017, Nr. 22, S. 595), in Kraft seit 1. Juli 2017
- Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleurinnen und –kontrolleure vom 22. März 2024
Berlin:
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure (HygKontrAPrO), vom 5. Juli 2021
- Gesetz über Medizinalfachberufe (MedFBerG BE) vom 15. Juni 1983 i.d.g.F.
Niedersachsen:
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung fürHygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure im öffentlichenGesundheitsdienst (APVO-HygK), vom 18. März 2022 (Nds. GVBl. S. 164)Hessen:
Ausbildungsordnung für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure, vom 12. Oktober 2017Saarland:
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleurinnen und –kontrolleure (APO-Hyg.-Kontr.) vom 14. Dezember 2024Für die Zuordnung zu einem Prüfungsstandort ist die für das Bundesland gültige Ausbildungs- und Prüfungsordnung beziehungsweise die Entscheidung des entsprechenden Bundeslandes bindend.
Aus zwingenden organisatorischen Gründen werden nur vollständige Anmeldungen (namentliche Nennung des Teilnehmenden im Sinne von vollzogenen Einstellungen) bei der Platzvergabe berücksichtigt.
Das Teilnahmeentgelt für die Theoriemodule beträgt 14.400 Euro für Teilnehmende aus Nicht-Trägerländern der Akademie, Angehörige der Bundeswehr sowie bei Umschulungsmaßnahmen (z.B. BfA/LVA/Arbeitsamt).
Cornelia Kümmel
Ausbildungsleitung Hygienekontrolleur:innen
Tel.: 0211 31096 – 818
E-MailSabine Lugner
Ausbildungskoordination Hygienekontrolleur:innen
Tel.: 0211 31096 - 73
E-MailAndré Riffer
Ausbildungsleitung Hygienekontrolleur:innen,
Tel.: 030 - 12087110-4
E-Mail
Amina Gutic Meskovic
Ausbildungsleitung Hygienekontrolleur:innen
Tel.: 0211 - 3 10 96-79
E-MailBitte beachten Sie für die Anmeldung zum theoretischen Teil der Ausbildung folgende Punkte:
- Die Anmeldung erfolgt immer durch die Ausbildungsbehörde.
- Bitte prüfen Sie bereits im Vorfeld, ob der/die Auszubildende die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung erfüllt. Nutzen Sie dafür die Checkliste. Dieses Dokument ist für Ihre Unterlagen bestimmt und wird NICHT mit der Anmeldung zur AÖGW gesendet. –
- Mit der Anmeldung an der AÖGW bestätigt die Ausbildungsbehörde, dass sie die Zulassungsvoraussetzungen geprüft hat und diese vorliegen.
- Die Anmeldezeiträume für die Lehrgänge befinden sich in Planung und werden zeitnah bekannt gegeben.
- Wählen Sie den entsprechenden Jahrgang aus und melden Sie die/den Auszubildenden über das Online-Formular an. Weitere Dokumente sind nicht erforderlich.
- Es werden nur Anmeldungen mit vollständigen Daten berücksichtigt und im genannten Zeitraum berücksichtigt.
Mehr Informationen
- Benötigte Zulassungsunterlagen für die Prüfung als Hygienekontrolleur in Berlin
- Benötigte Zulassungsunterlagen für die Prüfung als Hygienekontrolleur in NRW
- Checkliste Anmeldung Checkliste für Dokumente / Unterlagen, die für die Zulassung zur Ausbildung im Gesundheitsamt notwendig sind.
- APO Berlin 20.07.2021
- Berlin: Gesetz Medizinalfachberufe, 15.6.1983
- APO Hessen 12.10.2017
- APO Niedersachsen 18.03.2022
- APO NRW Hyg-Kontr. 08.06.2017
- APO NRW Hyg-Kontr. Aenderung 22.03.2024
- APO NRW Hyg-Kontr. Anlagen
- APO Saarland 19.12.2024
- Äquivalenz + Anrechnungszeiten
- Praktika-Berlin-Umfang
- Curriculum Hygienekontrolleur:in
- Stipendium für angehende Hygienekontrolleur:innen mit Migrationshintergrund
Rückfragen zu Kursen
Gerne stehen Ihnen unsere Ansprechpartner zur Verfügung. Schreiben Sie dem Team eine E-Mail, oder sprechen Sie uns direkt an.
Direkte Ansprechpartnerinnen:
Rosa Zimmermann
Sachbearbeiterin Veranstaltungen und Prüfungskoordination und -verwaltung
0211 - 3 10 96-68 Kontaktformular