Hygiene­kontrolleur:in

Hygienekontrolleure und -kontrolleurinnen übernehmen Kontroll- und Beratungsaufgaben  im Bereich des Gesundheitsschutzes. Ihr Tätigkeitsgebiet erstreckt sich auf Überwachung, Aufklärung und Information unter anderem im Bereich des Infektionsschutzes, der Hygiene in überwachungspflichtigen Einrichtungen oder der Trink-, Bade- und Beckenwasserhygiene.
Ergänzt wird das Aufgabengebiet unter anderem durch vielfältige weitere Gebiete wie zum Beispiel den Umweltbezogenen Gesundheitsschutz oder die Beteiligung in Bau- und Bauleitplanung und im gesundheitlichen Städtebau.

Voraussetzungen 10-jährige, allgemeine Schulbildung (weitere Informationen unten)
Dauer 3 Jahre
Kosten 10.800 Euro
Standort Online / Düsseldorf / Berlin

Hygiene­kontrolleur:in

Termine der Lehrgänge

Berufsbild

Hygienekontrolleure und -kontrolleurinnen bzw. Gesundheitsaufseher/innen übernehmen Kontroll- und Beratungsaufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst, vor allem in den Bereichen Infektionsschutz und Seuchenabwehr, Umwelthygiene sowie Hygiene in Krankenhäusern und anderen Gemeinschaftseinrichtungen.

Sie arbeiten in erster Linie bei kommunalen Behörden der Gesundheitsverwaltung, insbesondere in Gesundheitsämtern. Dort erfolgt der praktische Teil der Ausbildung.

Überwachung, Aufklärung und Information durch Hygienekontrolleure in folgenden Einsatzgebieten:
  • Infektionsschutz: Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Fallbearbeitung, Ausbruchsermittlung, antiepidemische Maßnahmen, Grundlagen der Epidemiologie), inkl. der Erfassung von Impfschadensfällen
  • Hygiene in überwachungspflichtigen Einrichtungen und Anlagen: öffentliche und gewerbliche Objekte, Gemeinschafts- und medizinische Einrichtungen für Erwachsene und Kinder, speziell Krankenhaushygiene; Sport- und Freizeiteinrichtungen und – anlagen; Körper- und Schönheitspflege, Wellness etc.
  • Trink-, Bade- und Beckenwasserhygiene; Abfallbehandlung und Abwasseraufbereitung
    Bestattungshygiene, Wohnungshygiene, Schädlingsbekämpfung
  • Umweltbezogener Gesundheitsschutz/Umweltmedizin (Beurteilung vermeintlich gesundheitsrelevanter Zustände durch biologische, chemische und physikalische Noxen, Beschwerdebearbeitung, vorbeugender Gesundheitsschutz)
  • Bau- und Bauleitplanung, Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz; Kur- und Erholungsorte; gesundheitlicher Städtebau
  • Maßnahmen des Katastrophen- und Zivilschutzes; z.B. auch Not- und Ersatzwasserversorgung
  • Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Teilweise aufsuchende Präventionsarbeit sowie Mitwirken bei Aufklärungskampagnen
  • Öffentlichkeitsarbeit sowie Organisation und Moderation von Veranstaltungen, Arbeitskreisen und Netzwerken (z.B. in MRE-Netzwerken)
  • Verwaltungsaufgaben, wie das Erstellen von Begehungsberichten und Ordnungsverfügungen

Ausbildungsstätten

Die Ausbildungsbehörde ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt. Sie stellt den/die Bewerber/-in ein, teilt diese/n der unteren Gesundheitsbehörde zur Ausbildung zu und entsendet ihn/sie zum theoretischen Teil an die Akademie. Für die Zuordnung zu einem Prüfungsstandort ist die für das Bundesland gültige Ausbildungs- und Prüfungsordnung beziehungsweise die Entscheidung des entsprechenden Bundeslandes bindend.

Zulassungsvoraussetzungen

Zukünftige Hygienekontrolleur:innen bewerben sich bei den Gesundheitsämtern und schließen einen entsprechenden Vertrag. Die Ausbildungsbehörden melden die Auszubildenden zum theoretischen Teil der Ausbildung an der AÖGW an. Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung im Gesundheitsamt sind:
Gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufs

  • mittlerer Schulabschluss, oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
  • Hauptschulabschluss, oder ein anderer als gleichwertig anerkannten Abschluss, in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen förderlichen Berufsbildung oder
  • erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

Dauer

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre, sie endet mit der Abschlussprüfung am Ende des 4. Moduls des theoretischen Teils der Ausbildung. Zu Beginn der Ausbildung steht eine umfangreiche Praxisphase. Das Startdatum kann variieren und ist abhängig vom Prüfungstermin. Ein bis zu 6 Monate späterer Start ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Mehr dazu unter Anmeldeverfahren. Die Ausbildung gliedert sich in:

  • einen praktischen Teil (mindesten 3.700 Stunden), der im Gesundheitsamt und externen Praxiseinsätzen absolviert wird und
  • einen theoretischen Teil (mindestens 900 Unterrichtsstunden), der in mehreren Teilen  an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen durchgeführt wird. Der größte Teil des Unterrichtes findet als Online-Live-Veranstaltung statt, ergänzt wird dieser durch Präsenzzeiten in Düsseldorf und Berlin sowie an dezentralen Standorten.

Kenntnisse

Innerhalb des theoretischen Ausbildung an der Akademie werden Kenntnisse vermittelt zu den Gebieten:

Allgemeine Berufs-, Verwaltungs- und Rechtskunde, Gesundheits- und Umweltrecht; Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten; Hygiene und Überwachung von öffentlichen Einrichtungen; Hygiene und Überwachung von Trink- und Badewasser sowie Abwasser; Umweltbezogener Gesundheitsschutz; vorbeugende Maßnahmen des Katastrophen- und Zivilschutzes; Grundlagen epidemiologischer Erhebungen und Auswertungen.

Rückfragen zu Kursen

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Direkte Ansprechpartnerinnen:

Sabine Lugner, B.Sc.

Ausbildungskoordination Hygienekontrolleur:innen

0211 - 3 10 96-73 Kontaktformular
Hiyam Omeirate

Sachbearbeitung Veranstaltungsmanagement

0211 - 3 10 96-55 Kontaktformular

Kontakt Prüfungsorganisation und –verwaltung

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