Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst
Die Qualifikation „Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst“ hat zum Ziel, Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Angehörige weiterer Gesundheitsfachberufe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), die in Kontakt mit Kindern oder (künftigen) Eltern kommen, spezifisch zu den Fragestellungen und Aufgaben des Kinderschutzes im ÖGD zu schulen.
Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst
Berufsbild
Die Qualifikation „Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst“ hat zum Ziel, Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Angehörige weiterer Gesundheitsfachberufe des ÖGD, die in Kontakt mit Kindern oder (künftigen) Eltern kommen, spezifisch zu den Fragestellungen und Aufgaben des Kinderschutzes im ÖGD zu schulen. Die Gesundheitsfachberufe schließen Zahn-/Medizinische Fachangestellte (ZFA/MFA), Prophylaxeassistent:innen, Sozialmedizinische Assistent:innen (SMA), Sozialarbeiter:innen bzw. Sonderpädagog:innen, Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen, Gesundheits- und Krankheitspfleger:innen, Geburtshelfer:innen sowie gesundheitsorientierte Familienbegleiter:innen oder deren Entsprechungen ein.
Voraussetzungen
- Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein abgeschlossenes Studium (z. B. Abschluss-Zeugnis)
- Approbation (Zahn-/Ärzt:innen, Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen)
- Nachweis der ganztägigen Berufserfahrung für min. 24 Monate (bzw. Äquivalent in Teilzeit) mit Patient:innen bzw. Klient:innen in Klinik, Praxis oder anderen Einrichtungen
- Zusätzlich Nachweis einer ganztägigen Tätigkeit für min. 12 Monate (bzw. Äquivalent in Teilzeit) im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und/oder angrenzenden Fachbereichen des ÖGD, in deren Versorgungsauftrag regelhaft Kinder, (werdende) Eltern oder Familien fallen, innerhalb der letzten drei Jahre 1
- Nachweis der Mitarbeit an mindestens fünf Kinderschutzfällen innerhalb der letzten drei Jahre 1
- Nachweis der Teilnahme an allen Online-Modulen (siehe Lerninhalte) der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) innerhalb der letzten drei Jahre 1
- Nachweis der Teilnahme am Basiskurs oder Aufbaukurs des Zertifikatslehrgangs der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) innerhalb der letzten drei Jahre 1
Mehr Infos
(1 vor Antragstellung)
Die Module des theoretischen Online-Curriculums an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen (KKG) NRW umfassen:
- Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst
- Vernachlässigung
- Gesprächsführung
- Dokumentation und rechtliche Aspekte im Kinderschutz
- Psychische Erkrankungen und Kinderschutz
- Chronische Erkrankungen und Kinderschutz
- Dental Neglect/Best Practice
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist der Erstantrag an kinderschutz(at)akademie-oegw.de einzureichen.
- Nach Prüfung und Vollständigkeit der Unterlagen erhalten Sie (nach vorheriger Anmeldung über die Homepage) eine Teilnahme-Bestätigung zur Online-Fallbesprechung nebst Fallbesprechungsbogen.
- Die Teilnahme an der Online-Fallbesprechungsrunde mit Vorstellung eines eigenen Falls (Fallbesprechungsbogen) ist nur nach Absolvieren aller Voraussetzungen möglich.
In der eineinhalbstündigen Besprechung steht die Netzwerkarbeit im Fokus.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Die Besprechungen werden mindestens dreimal im Jahr angeboten. - Die erfolgreiche Fallbesprechung stellt den Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme dar.
Die Gültigkeit der Qualifikation beträgt fünf Jahre ab erfolgreichem Abschluss.
Für die Erneuerung der Qualifizierung sind folgende Nachweise erforderlich:
- Nachweis der ganztägigen Berufserfahrung für 24 Monate (bzw. Äquivalent in Teilzeit) seit der letzten Qualifizierung im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und/oder angrenzenden Fachbereichen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, in deren Versorgungsauftrag regelhaft Kinder, (werdende) Eltern oder Familien fallen
- Nachweis der Mitarbeit an min. zehn Kinderschutzfällen seit letzter Qualifikation
- Teilnahme an mindestens zwei Tagungen der DGKiM bzw. sonstiger einschlägiger fachbezogener Tagungen im vergleichbaren zeitlichen Umfang seit letzter Qualifikation. Dies wird ggf. im Einzelfall geprüft.
Die Gültigkeit der Verlängerung der Qualifikation beträgt fünf Jahre.
Für die Erst-Beantragung der Qualifikation „Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst“ beträgt die Bearbeitungsgebühr für die Überprüfung der Voraussetzungen, die Ausstellung und Zustellung des Qualifikationsnachweises für
- Akademiker:innen: 50,00 € (Trägerländer) und 80,00 € (andere Bundesländer)
- Angehörige nicht-akademischer Fachberufe: 40,00 € (Trägerländer) und 70,00 € (andere Bundesländer)
- Die Verlängerung der Qualifikation „Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst“ ist mit der Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr von 30,00 € verbunden.
Die Erstellung der Rechnung erfolgt über die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen. Nach Zahlungseingang wird das Zertifikat ausgestellt und übersandt.
Anastasia Wachtel
Termine der Module:
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Ihe Ansprechpartnerin für Fragen:
Anastasia Wachtel
Fachzahnärztin für Öffentliches Gesundheitswesen, Referentin für Zahnmedizin und Kinder- und Jugendgesundheit
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