Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Die Qualifikation „Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst“ hat zum Ziel, Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Angehörige weiterer Gesundheitsfachberufe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), die in Kontakt mit Kindern oder (künftigen) Eltern kommen, spezifisch zu den Fragestellungen und Aufgaben des Kinderschutzes im ÖGD zu schulen.
Das Pilotprojekt richtet sich aktuell ausschließlich an Mitarbeiter:innen im ÖGD in Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen Anerkannter Abschluss einer fachbezogenen Ausbildung oder eines fachbezogenen Studiums.
Dauer ca. 1,5 Jahre

Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Berufsbild

Die Qualifikation „Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst“ hat zum Ziel, Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Angehörige weiterer Gesundheitsfachberufe des ÖGD, die in Kontakt mit Kindern oder (künftigen) Eltern kommen, spezifisch zu den Fragestellungen und Aufgaben des Kinderschutzes im ÖGD zu schulen. Die Gesundheitsfachberufe schließen Zahn-/Medizinische Fachangestellte (ZFA/MFA), Prophylaxeassistent:innen, Sozialmedizinische Assistent:innen (SMA), Sozialarbeiter:innen bzw. Sonderpädagog:innen, Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen, Gesundheits- und Krankheitspfleger:innen, Geburtshelfer:innen sowie gesundheitsorientierte Familienbegleiter:innen oder deren Entsprechungen ein.

Das Pilotprojekt richtet sich aktuell ausschließlich an Mitarbeiter:innen im ÖGD in Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzung

  • Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein abgeschlossenes Studium (z. B. Abschluss-Zeugnis)
  • Approbation (Zahn-/Ärzt:innen, Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen)
  • Nachweis der ganztägigen Berufserfahrung für min. 24 Monate (bzw. Äquivalent in Teilzeit) mit Patient:innen bzw. Klient:innen in Klinik, Praxis oder anderen Einrichtungen
  • Zusätzlich Nachweis einer ganztägigen Tätigkeit für min. 12 Monate (bzw. Äquivalent in Teilzeit) im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und/oder angrenzenden Fachbereichen des ÖGD, in deren Versorgungsauftrag regelhaft Kinder, (werdende) Eltern oder Familien fallen, innerhalb der letzten drei Jahre
  • Nachweis der Mitarbeit an mindestens fünf Kinderschutzfällen innerhalb der letzten drei Jahre
  • Nachweis der Teilnahme an allen Online-Modulen der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) innerhalb der letzten drei Jahre
  • Nachweis der Teilnahme an einer Fallbesprechungsrunde innerhalb der letzten drei Jahre
  • Nachweis der Teilnahme am Basiskurs des Zertifikatslehrgangs der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) innerhalb der letzten drei Jahre

Dauer

Zur Erfüllung der spezifischen Voraussetzungen werden ca. 1,5 Jahre benötigt.
Die Gültigkeit der Qualifizierung beträgt fünf Jahre.

Termine der Module:

K 18(1)/2024
Kinderschutz im Kurzformat - Teil 1 - Basiswissen Kinderschutz im ÖGD
K 18(2)/2024
Kinderschutz im Kurzformat - Teil 2 - Vernachlässigung
K 18(3)/2024
Kinderschutz im Kurzformat - Teil 3 - Gesprächsführung
K 18(4)/2024
Kinderschutz im Kurzformat - Teil 4 - Dokumentation & rechtliche Aspekte
K 18(5)/2024
Kinderschutz im Kurzformat - Teil 5 - Kinderschutz bei chronisch kranken Kindern
K 18(6)/2024
Kinderschutz im Kurzformat - Teil 6 - Dentale Vernachlässigung / Kindeswohlgefährdung
K 18(7)/2024
Kinderschutz im Kurzformat - Teil 7 - Best-Practice-Zusammenarbeit Jugendamt und Zahnärztlicher Dienst
K 22/2024
Fallbesprechung zur Qualifizierung Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW

Sie haben Fragen?

Ihe Ansprechpartnerin für Fragen:

Anastasia Wachtel

Fachzahnärztin für Öffentliches Gesundheitswesen, Referentin für Zahnmedizin und Kinder- und Jugendgesundheit

0211 - 3 10 96-97 Kontaktformular