Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst
Die Qualifikation „Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst“ hat zum Ziel, Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Angehörige weiterer Gesundheitsfachberufe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), die in Kontakt mit Kindern oder (künftigen) Eltern kommen, spezifisch zu den Fragestellungen und Aufgaben des Kinderschutzes im ÖGD zu schulen.
Das Pilotprojekt richtet sich aktuell ausschließlich an Mitarbeiter:innen im ÖGD in Nordrhein-Westfalen.
Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst
Berufsbild
Die Qualifikation „Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst“ hat zum Ziel, Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Angehörige weiterer Gesundheitsfachberufe des ÖGD, die in Kontakt mit Kindern oder (künftigen) Eltern kommen, spezifisch zu den Fragestellungen und Aufgaben des Kinderschutzes im ÖGD zu schulen. Die Gesundheitsfachberufe schließen Zahn-/Medizinische Fachangestellte (ZFA/MFA), Prophylaxeassistent:innen, Sozialmedizinische Assistent:innen (SMA), Sozialarbeiter:innen bzw. Sonderpädagog:innen, Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen, Gesundheits- und Krankheitspfleger:innen, Geburtshelfer:innen sowie gesundheitsorientierte Familienbegleiter:innen oder deren Entsprechungen ein.
Das Pilotprojekt richtet sich aktuell ausschließlich an Mitarbeiter:innen im ÖGD in Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzung
- Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein abgeschlossenes Studium (z. B. Abschluss-Zeugnis)
- Approbation (Zahn-/Ärzt:innen, Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen)
- Nachweis der ganztägigen Berufserfahrung für min. 24 Monate (bzw. Äquivalent in Teilzeit) mit Patient:innen bzw. Klient:innen in Klinik, Praxis oder anderen Einrichtungen
- Zusätzlich Nachweis einer ganztägigen Tätigkeit für min. 12 Monate (bzw. Äquivalent in Teilzeit) im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und/oder angrenzenden Fachbereichen des ÖGD, in deren Versorgungsauftrag regelhaft Kinder, (werdende) Eltern oder Familien fallen, innerhalb der letzten drei Jahre
- Nachweis der Mitarbeit an mindestens fünf Kinderschutzfällen innerhalb der letzten drei Jahre
- Nachweis der Teilnahme an allen Online-Modulen der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) innerhalb der letzten drei Jahre
- Nachweis der Teilnahme an einer Fallbesprechungsrunde innerhalb der letzten drei Jahre
- Nachweis der Teilnahme am Basiskurs des Zertifikatslehrgangs der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) innerhalb der letzten drei Jahre
Dauer
Zur Erfüllung der spezifischen Voraussetzungen werden ca. 1,5 Jahre benötigt.
Die Gültigkeit der Qualifizierung beträgt fünf Jahre.
Die Module des theoretischen Online-Curriculums an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen (KKG) NRW umfassen:
- Grundlagen Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst
- Vernachlässigung
- Gesprächsführung
- Dokumentation und rechtliche Aspekte im Kinderschutz
- Kinder psychisch kranker Eltern
- Kinderschutz bei chronisch kranken Kindern
- Zahngesundheit und Kinderschutz
- Zahnärztliches Betreuungscontrolling als Instrument des Kinderschutzes
Online-Fallbesprechungsrunden mit Reflexion. In der einstündigen Besprechung steht die Netzwerkarbeit im Fokus. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf ca. zehn Personen. Mindestens ein eigener Fall soll vorgestellt werden. Die Besprechungen werden dreimal im Jahr angeboten.
Für die Erneuerung der Qualifizierung sind folgende Nachweise erforderlich:
- Nachweis der ganztägigen Berufserfahrung für 24 Monate (bzw. Äquivalent in Teilzeit) seit der letzten Qualifizierung im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und/oder angrenzenden Fachbereichen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, in deren Versorgungsauftrag regelhaft Kinder, (werdende) Eltern oder Familien fallen
- Nachweis der Mitarbeit an min. zehn Kinderschutzfällen seit letztmaliger Qualifizierung
- Teilnahme an mindestens zwei Tagungen der DGKiM bzw. sonstiger einschlägiger fachbezogener Tagungen im vergleichbaren zeitlichen Umfang seit letztmaliger Qualifikation. Dies wird ggf. im Einzelfall geprüft.
Die Gültigkeit der Verlängerung der Qualifizierung beträgt jeweils fünf Jahre.
Für die Erst-Beantragung der Qualifikation „Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst“ ist ein Antragsformular über die Website der AÖGW erhältlich. Die Bearbeitungsgebühr für die Überprüfung der Voraussetzungen, die Ausstellung und Zustellung des Qualifikationsnachweises beträgt für
- Akademiker:innen: 50,00€
- Angehörige nicht-akademischer Fachberufe: 40,00 €
- Die Verlängerung der Qualifikation „Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst“ ist mit der Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr von 30,00 € verbunden.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Rechnung. Sobald diese beglichen ist, wird das Zertifikat ausgestellt und Ihnen zugesandt.
Anastasia Wachtel
Termine der Module:
K 18(1)/2024
Kinderschutz im Kurzformat - Teil 1 - Basiswissen Kinderschutz im ÖGD
K 18(2)/2024
Kinderschutz im Kurzformat - Teil 2 - Vernachlässigung
K 18(3)/2024
Kinderschutz im Kurzformat - Teil 3 - Gesprächsführung
K 18(4)/2024
Kinderschutz im Kurzformat - Teil 4 - Dokumentation & rechtliche Aspekte
K 18(5)/2024
Kinderschutz im Kurzformat - Teil 5 - Kinderschutz bei chronisch kranken Kindern
K 18(6)/2024
Kinderschutz im Kurzformat - Teil 6 - Dentale Vernachlässigung / Kindeswohlgefährdung
K 18(7)/2024
Kinderschutz im Kurzformat - Teil 7 - Best-Practice-Zusammenarbeit Jugendamt und Zahnärztlicher Dienst
K 22/2024
Fallbesprechung zur Qualifizierung Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW
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Ihe Ansprechpartnerin für Fragen:
Anastasia Wachtel
Fachzahnärztin für Öffentliches Gesundheitswesen, Referentin für Zahnmedizin und Kinder- und Jugendgesundheit
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