Fortbildung
Lebensmittelrecht Kompakt
Lebensmittelrecht Kompakt
Ziele und Inhalt
Die Fortbildungsveranstaltung befasst sich mit einem „kompakten“ Rundumblick über das Lebensmittelrecht.Sie widmet sich zunächst dem Kerngeschäft in der Überwachung, der eigentlichen Lebensmittelkontrolle vor Ort.
Die damit zusammenhängenden, vielschichtigen Aspekte und Kenntnisse zu den lebensmittelrechtlichen Anforderungen und die Möglichkeiten der Überwachung werden vorgestellt – somit die Rechte und Aufgaben der Lebensmittelkontrolle.
Die Anforderungen an die Lebensmittelkontrolle sind mit dem Unionsrecht gestiegen, wichtige Aspekte und auch
die Entscheidungen des EuGHs sind zu beachten, außerdem gilt die Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625.
Die in der Praxis wichtigen Lebensmittelrechtsnormen – betreffend die VO (EG) Nr. 178/2002 (Basis-Verordnung), das aktuelle Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie die Hygienemaßstäbe der VO (EG) Nr. 852/2004 und der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) – werden diskutiert.
Im Falle von Zuwiderhandlungen werden den Teilnehmenden in einem kurzen Überblick die entsprechenden Möglichkeiten im Bußgeldverfahren aufgezeigt.
Zielgruppe
Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure,Verwaltungspersonal im Innendienst der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Programm
Dienstag, 5. November 202409:00 Begrüßung und Vorstellung der Programminhalte
Ute Hering
09:15 Lebensmittelkontrolle und deren Anforderungen,
Rechte und Pflichten der Kontrollbehörde
§§ 42, 43, 44 LFGB
Art. 138 VO (EU) 2017/625, § 39 LFGB, § 39a LFGB
Ute Hering
11:00 Kaffeepause
11:15 Die in der Praxis wichtigen Tatbestände des LFGB, BasisVO, LMIV, VO 852 und LMHV
• § 5 LFGB, Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 a BasisVO - Gesundheitsschutz
• Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 b BasisVO nicht verzehrsfähig, erkennbare Abweichung
• § 12 LFGB nicht verzehrsfähig, nicht erkennbare Umstände
• VO 852 – lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung
• LMHV
Ute Hering
12:30 Mittagspause
13:30 Täuschungsschutz – Unionsrecht
Lebensmittelinformationsverordnung – VO (EU) Nr. 1169 / 2011:
vom flüchtigen zum gehobenen Verbraucherprofil
Ute Hering
14:30 Kaffeepause
14:45 Lautere Informationen
§ 11 Abs. 1 LFGB → direkter Bezug zu Art. 7 VO (EU) Nr. 1169 / 2011
Ute Hering
Lebensmittelverantwortung in der Handelskette, vom Hersteller bis zum Einzelhändler
Hygiene-Hauptverantwortung
Lebensmittelbetrug – wo bleibt der Vorteil aus der Tat?
Sanktionen gegen Mitarbeiter und Unternehmen
Ute Hering
Änderungen im Programmablauf sind möglich.
Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr
Referierende und Moderation
Ute HeringOberamtsanwältin, Staatsanwaltschaft Köln a. D.
Anmeldung
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Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor Veranstaltungstag. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtig werden!
Teilnahmeentgelt
Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme kostenlos.Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 225,00 Euro für diese Veranstaltung.
Verpflegung
Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen.Zimmerreservierung
Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie bei einem Anbieter Ihrer Wahl.Anfahrt
Veranstaltungsortecos work spaces in Darmstadt
Berliner Allee 65
64295 Darmstadt
Raum: Picasso 1
Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.
Hinweis Bahn Spezial
An-/Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB ab 99,00 Euro unter: aoegw.de/lt3bgNewsletter der Akademie
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