Fortbildung
Sanktionen gegen Mitarbeiter:innen und Unternehmen
Sanktionen gegen Mitarbeiter:innen und Unternehmen
Ziele und Inhalt
Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt grundlegende Kenntnisse zur Verantwortlichkeit im Lebensmittelunternehmen im Falle von Verstößen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Eingegangen wird auf die Vorsorgepflichten der Lebensmittelunternehmer in der Handelskette und für die Betriebshygiene, die in der VO (EG) Nr. 852 / 2004 mit Hauptverantwortung und HACCP festgelegt sind.Speziell im Fall eines Verstoßes ist die individuelle Lebensmittelverantwortung zu bestimmen, so von Inhabern, Vertretungsberechtigten der juristischen Personen und Personengesellschaften sowie deren Mitarbeiter mit Leitungs- und Entscheidungskompetenz zum eigenverantwortlichen Handeln. Nicht zu vernachlässigen ist die Aufsichtspflichtverletzung § 130 OWiG, die Compliance-Norm mit dem generellen Gebot der Vermeidung oder dem wesentlichen Erschweren betriebstypischer Zuwiderhandlungen.
Welche Sanktionen sind im Fall einer Ordnungswidrigkeit gegen die persönlich Verantwortlichen möglich und wie kann man – entweder gemeinsam oder auch nur alleine – gegen das Unternehmen vorgehen? Hier werden die Einziehung von Taterträgen (früher Verfall) und die Verbandsgeldbuße erörtert und die möglichen Berechnungsmodelle gegenübergestellt – aber auch ein Vergleich zur Straftat gezogen. Auf die EU-Kontrollverordnung VO (EU) 2017 / 625 und ihrer Vorgabe, betrügerische und irreführende Praktiken aufzudecken und erlangte Tatvorteile wegzunehmen, wird eingegangen.
An Hand von Fallbeispielen soll eine Arbeitshilfe für die praktische Arbeit aufgezeigt werden: ein Bußgeldbescheid gemeinsam gegen die natürliche Person und gegen das Unternehmen und auch der selbständige Bußgeldbescheid (Einziehungsbescheid) nur gegen das Unternehmen.
Die Zumessungskriterien für die Geldbuße – ihrem Sanktionsteil und Abschöpfungsteil – werden aufgezeigt, die wichtigen Verfahrensschritte dargestellt sowie die Möglichkeiten und Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch.
Zielgruppe
Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure,Verwaltungspersonal im Innendienst der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Programm
Donnerstag, 26. September 202409:00 Begrüßung und Vorstellung der Programminhalte
Ute Hering
09:15 Lebensmittelverantwortung – allgemein
Ute Hering
Lebensmittelverantwortung – persönlich
Inhaber – gleichstehend Vertretungsberechtigte der jur. Person und Personenhandelsgesellschaften
Handeln für andere, Aufgabenübertragung, Aufsicht § 130 OWiG – Compliance
Ute Hering
10:45 Kaffeepause
11:00 Fall 1: Irreführende Kennzeichnung
Ute Hering
Fall 2: Gravierende Hygienemissstände,
Abgrenzung ekelerregende Umstände / ekelerregendes LM, Kritiker zur so genannten „Ekelnorm“ § 12 LFGB und der LMHV
Ute Hering
Wo sind die unternehmerischen Vorteile? Sanktion? – Diskussion
12:00 Mittagspause
13:00 Diskussion: persönliche Lebensmittelverantwortung im Fall 1, Sanktion
Diskussion: persönliche Lebensmittelverantwortung im Fall 2, Sanktion
Ute Hering
Geldbuße: Zumessungskriterien, Ahndungsteil, Abschöpfungsteil – Geldstrafe
Bußgeldbescheid: Bezeichnung des Betroffenen, der Tat, Geldbuße
Ute Hering
14:00 Kaffeepause
14:15 Wegnahme von Tatvorteilen mit Blick auf die aktuelle EU-Kontroll-VO
VO (EU) 2017/625
Ute Hering
15:00 Sanktionen gegen Unternehmen
Ute Hering
Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr
Änderungen im Programmablauf sind möglich.
Freitag, 27. September 2024
09:00 Warm-Up/Wiederholung: wesentliche Aspekte zur Lebensmittelverantwortung, Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung oder dem wesentlichen Erschweren von Verstößen, Aufsichtspflichten
Sanktionen gegen Inhaber/Mitarbeiter im Fall einer OWI – wo bleibt der erlangte Vorteil?
Ute Hering
10:30 Kaffeepause
10:45 Sanktionen gegen Unternehmen
Einziehung von Taterträgen und Verbandsgeldbuße, Voraussetzungen und Unterschiede
Ute Hering
Anhörung, Belehrung, Recht auf einen Verteidiger
Ute Hering
12:00 Mittagspause
13:00 Fall 3: Irreführung
Lösungsvorschläge u. Erstellung einer Arbeitshilfe
Sanktionen gegen Mitarbeiter und Unternehmen
Selbständige Vorgehensweise nur gegen das Unternehmen durch Verfall oder
Verbandsgeldbuße
Ute Hering
14:00 Kaffeepause
14:15 Fall 4: Hygienemissstand
Lösungsvorschläge u. Erstellung einer Arbeitshilfe
Sanktionen gegen Mitarbeiter und / oder Unternehmen
Selbständige Vorgehensweise nur gegen das Unternehmen durch Einziehung von Taterträgen oder Verbandsgeldbuße
Ute Hering
15:15 Auswertung der Veranstaltung und Verabschiedung der Teilnehmenden
Ute Hering
Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr
Änderungen im Programmablauf sind möglich.
Referierende und Moderation
Ute HeringOberamtsanwältin, Staatsanwaltschaft Köln a. D.
Anmeldung
Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte auf unserer Homepage vor.Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.
Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor Veranstaltungstag. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtig werden!
Teilnahmeentgelt
Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme kostenlos.Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 450,00 Euro für diese Veranstaltung.
Verpflegung
Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen.Zimmerreservierung
Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie bei einem Anbieter Ihrer Wahl.Anfahrt
Anfahrt/VeranstaltungsortGesundheitsamt Hamburg-Altona
VIVO-Gebäude (1. Stock)
Bahrenfelder Straße 254-260
22765 Hamburg
Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.
Nähere Anreiseinformationen finden Sie unter: akademie-oegw.de/service/anfahrt
Hinweis Bahn Spezial
An-/Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB ab 99,00 Euro unter: aoegw.de/lt3bgNewsletter der Akademie
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