Fortbildung
Grundlagen Lebensmittelrecht für den Innendienst
Grundlagen Lebensmittelrecht für den Innendienst
Ziele und Inhalt
Am ersten Tag werden grundlegende Kenntnisse zum Lebensmittelrecht mit der Basis-Verordnung, dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und dem Zusammenspiel des „Hygienepaketes“ mit dem nationalen Recht vermittelt. Ebenfalls werden die Lebensmittelinformations-Verordnung und deren nationale Durchführungs-Verordnung vorgestellt.Der zweite Tag ist der Lebensmittelverantwortung und der Erstellung von rechtlich fundierten Bußgeldbescheiden im Falle von Lebensmittelverstößen gewidmet. Es werden der Bußgeldbescheid gegen Personen und auch die Sanktionsmöglichkeiten gegen Unternehmen anhand von Praxisfällen besprochen. Auf die aktuelle EU-Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625 und das aktuelle LFGB wird eingegangen.
Die Veranstaltung richtet sich an das Kontrollpersonal sowie an den Innendienst der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
Zielgruppe
Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure,Verwaltungspersonal im Innendienst der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Programm
Mittwoch, 9. Oktober 202409:00 Begrüßung und Vorstellung der Programminhalte
Hildegard Rennebaum
09:15 Grundlegende Regelungen der Basis-Verordnung und des LFGB
Hildegard Rennebaum
10:45 Kaffeepause
11:00 Das EU-Hygiene-Paket im Zusammenspiel mit nationalen Rechtsvorschriften
Sven Bannert
12:30 Mittagspause
13:30 Die Lebensmittelinformations-Verordnung im Überblick
Hildegard Rennebaum
14:30 Kaffeepause
14:45 Aktuelles Lebensmittelkennzeichnungsrecht
Hildegard Rennebaum
15:45 Fazit des Tages
Hildegard Rennebaum
Ende des Tagesprogramms gegen 16:00 Uhr
Änderungen im Programmablauf sind möglich.
Donnerstag, 10. Oktober 2024
09:00 Warm-Up/Wiederholung: wesentliche Aspekte zur Lebensmittelverantwortung, Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung oder dem wesentlichen Erschweren von Verstößen, Aufsichtspflichten
Sanktionen gegen Inhaber/Mitarbeiter im Fall einer OWI – wo bleibt der erlangte Vorteil?
Ute Hering
10:30 Kaffeepause
10:45 Sanktionen gegen Unternehmen
Einziehung von Taterträgen und Verbandsgeldbuße, Voraussetzungen und Unterschiede
Ute Hering
Anhörung, Belehrung, Recht auf einen Verteidiger
Ute Hering
12:00 Mittagspause
13:00 Fall 3: Irreführung
Lösungsvorschläge u. Erstellung einer Arbeitshilfe
• Sanktionen gegen Mitarbeiter und Unternehmen
• Selbständige Vorgehensweise nur gegen das Unternehmen durch Verfall oder
Verbandsgeldbuße
Ute Hering
14:00 Kaffeepause
14:15 Fall 4: Hygienemissstand
Lösungsvorschläge u. Erstellung einer Arbeitshilfe
• Sanktionen gegen Mitarbeiter und / oder Unternehmen
• Selbständige Vorgehensweise nur gegen das Unternehmen durch Einziehung von Taterträgen oder Verbandsgeldbuße
Ute Hering
15:15 Auswertung der Veranstaltung und Verabschiedung der Teilnehmenden
Ute Hering
Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr
Änderungen im Programmablauf sind möglich.
Referierende und Moderation
Hildegard Rennebaum, Lebensmittelchemikerin,Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen
Die Referentin ist langjährige Dozentin für Lebensmittelrecht an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
im Bereich der Aus- und Fortbildung des Kontrollpersonals
Sven Bannert, Lebensmittelkontrolleur, Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Umwelt – und Verbraucherschutz, Ulmenstr. 215
40468 Düsseldorf
Ute Hering, Oberamtsanwältin, Staatsanwaltschaft Köln a. D. Die Referentin befasste sich langjährig mit der Verfolgung von Straftaten u. a. gegen das LFGB, AMG, MPG in der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Köln. Aktuell ist sie als Beraterin und Referentin auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts und zum Thema Unternehmenssanktion tätig.
Anmeldung
Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte auf unserer Homepage vor.Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.
Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor Veranstaltungstag. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden!
Teilnahmeentgelt
Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme kostenlos.Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 450 Euro für diese Veranstaltung.
Verpflegung
Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen.Zimmerreservierung
Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie bei einem Anbieter Ihrer Wahl.Anfahrt
VeranstaltungsortIHK Darmstadt Rhein Main Neckar
Rheinstraße 89
64295 Darmstadt
Seminarraum S13
Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.
Hinweis Bahn Spezial
An-/Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB ab 99,00 Euro unter: aoegw.de/lt3bgNewsletter der Akademie
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