Fortbildung
Das LFGB im Detail

Datum 21.06.2024
Ort Düsseldorf
Veranstaltungsnummer L 16/2024
Veranstalter Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Veranstaltungsleitung Fabian T. Hering
Anmeldeschluss 20.06.2024

Das LFGB im Detail

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Ziele und Inhalt

Was ist neu? Was hat sich geändert? Die Veranstaltung vermittelt einen guten Einstieg in die Neuerungen rund um das neue LFGB, welches wesentlich im August 2021 geändert wurde und die letzten Neuerungen zum Dezember 2022 in Kraft getreten sind.
Das LFGB erforderte die Anpassung an das unmittelbar geltende Unionsrecht aus mehrfacher Sicht, so insbesondere nach Gültigkeit der VO (EU) 2017/ 625 zum 14. 12. 2019. Art.137, 138 der VO (EU) 2017/625 halten bei Verdacht und Feststellung von Verstößen ausführliche Regeln für die von den zuständigen Behörden zu treffenden Maßnahmen bereit. Die §§ 38, 39 LFGB waren entsprechend anzupassen; § 39 a LFGB gilt nun für allgemeine Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Mittel zum Tätowieren; §§ 26,27 LFGB werden nur noch für Mittel zum Tätowieren gelten. § 43 a LFGB regelt die Ausgestaltung der Probenahme bei Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden, so auch der Internethandel. Die Übermittlungspflicht zur Rückverfolgbarkeit gem. § 44 Abs. 3 LFGB wurde ausgeweitet.
Die „Ekelnorm“ aus § 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB alte Fassung hat eine eigene „Hausnummer“ unter § 12 LFGB mit der Gesetzesüberschrift „Weitere Verbote“ bekommen. Der Täuschungsschutz § 11 LFGB wurde erweitert und an die LMIV angepasst.

Bei der Fortbildung wird die neue mit der alten Rechtslage gegenübergestellt und außerdem anhand von verschiedenen Fallbeispielen die neuen Vorschriften praxisnah vermittelt.

Die Veranstaltung richtet sich an das Kontrollpersonal sowie an den Innendienst der amtlichen Lebensmittelüberwachung.

Zielgruppe

Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure

Programm

Freitag, 21. Juni 2024

09:00 Begrüßung und Vorstellung der Programminhalte
Ute Hering

09:15 Das neue LFGB – Einführung
Unionsrecht – nationales Recht
Ute Hering

10:45 Kaffeepause

11:00 Anordnungen, Maßnahmen – Art. 137, 138 VO (EU) 2017/ 625 - §§ 38, 39 LFGB
Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Mittel zum Tätowieren § 39 a LFGB
Probenahme - Fernkommunikation, Onlinehandel § 43 a LFGB
Übermittlungspflicht des Lebensmittelunternehmers § 44 LFGB
Ute Hering

12:00 Mittagspause

13:00 „andere“ zum Verzehr ungeeignete Lebensmittel - § 12 LFGB
§§ 26, 27 LFGB Schutz der Gesundheit u. vor Täuschung – Mittel zum Tätowieren
Kosmetische Mittel – Unionsrecht
§ 11 LFGB - Anpassung an die LMIV
§ 11 Abs. 2 Nr. 2 a-c LFGB a.F – „nachgemacht, wertgemindert, besser“ entfällt
Ute Hering

14:00 Kaffeepause

14:15 Änderungen der Strafvorschriften und Bußgeldnormen
§ 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB - Ablauf des Verbrauchsdatums
§ 40 Abs. 1 a LFGB - Veröffentlichungen
Ute Hering

15:15 Auswertung der Veranstaltung und Verabschiedung der Teilnehmenden
Ute Hering

Änderungen im Programmablauf sind möglich.

Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr

Referierende und Moderation

Ute Hering
Oberamtsanwältin, Staatsanwaltschaft Köln a. D.

Anmeldung

Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte auf unserer Homepage vor.

Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.

Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor Veranstaltungstag. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtig werden!

Teilnahmeentgelt

Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme kostenlos.

Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 190,00 Euro für diese Veranstaltung.

Verpflegung

Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen.

Zimmerreservierung

Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie unter anderem unter:
duesseldorf-tourismus.de
oder bei einem Anbieter Ihrer Wahl.

Anfahrt

Veranstaltungsort
Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Kanzlerstraße 4
40472 Düsseldorf

Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.

Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.
Nähere Anreiseinformationen finden Sie unter: akademie-oegw.de/service/anfahrt

Hinweis Bahn Spezial

An-/Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB ab 99,00 Euro unter: aoegw.de/lt3bg

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