Fortbildung
# Rechtskunde zur Anwendung der Trinkwasserverordnung und des Infektionsschutzgesetztes - Grundkurs

Datum 15.05.2024 - 16.05.2024
Ort Düsseldorf
Veranstaltungsnummer H 12/2024
Veranstalter Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Veranstaltungsleitung Daniel Junge

# Rechtskunde zur Anwendung der Trinkwasserverordnung und des Infektionsschutzgesetztes - Grundkurs

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Ziele und Inhalt

In der Veranstaltung werden die rechtlichen und verwaltungstechnischen Möglichkeiten zur Umsetzung der gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorgaben dargestellt und diskutiert.
Die im Juni 2023 in Kraft getretene neue TrinkwV stellt dabei einen Schwerpunkt des Seminars dar.
Folgende Themen sind vorgesehen:
Musterbescheid, Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes
Grundlagen des Verwaltungshandelns (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit, Verhältnismäßigkeitsprinzip)
Rechtsquellen (Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften, Empfehlungen)
Handlungsformen der Verwaltung (Realakt, Verwaltungsakt, Adressaten des Verwaltungsaktes, Rechtswirksamkeit des Verwaltungsaktes)
Verwaltungsverfahren (Grundzüge nach den Verwaltungsverfahrensgesetzten, Anhörung, Widerspruch mit Länderbesonderheiten, aufschiebende Wirkung von Wiederspruch oder Klage)
Vorläufiger Rechtsschutz
Gesundheitsschutz – Einhaltung der Hygiene als Ziel der TrinkwV
Verwaltungsvollstreckung
Gebundenes Verwaltungshandeln – Ermessen (Überblick)

Hinweis:
Die Veranstaltung wendet sich insbesondere an Mitarbeiter:innen, die wenig Erfahrung mit den Verwaltungsvorschriften und dem Verwaltungshandeln haben.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Arbeitsfeld Gesundheitsschutz, Trinkwasserüberwachung und Verwaltung


Programm

Mittwoch, 15. Mai 2024

09:00 Begrüßung, Einführung und Vorstellungsrunde der Teilnehmer:innen
Klaus-Dieter Koch, Daniel Junge

09:30 Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Verwaltungshandelns
(Aufbau Musterbescheid, Gesetzesvorbehalt, Verhältnismäßigkeit)
Klaus-Dieter Koch

10:45 Pause

11:00 Fortsetzung - Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Verwaltungshandelns
(Rechtsquellen, Handlungsformen, der Verwaltung, Verwaltungsakt mit Bezug auf IfSG und TrinkwV)
Klaus-Dieter Koch

12:30 Mittagspause

13:30 Verwaltungsverfahren, vorläufiger Rechtsschutz
Klaus-Dieter Koch

14:30 Pause

14:45 Gesundheitsschutz: Einhaltung der Hygiene als Ziel der TrinkwV –
Eigenverantwortung der Einrichtungen, Überwachung, rechtliche Konsequenzen bei
Verstößen
Klaus-Dieter Koch

15:45 Pause

16:00 Gruppenarbeit: Bearbeitung von Fällen der Hygieneüberwachung in den Bereichen
TrinkwV und IfSG mit Bezug zu den vorgestellten Rechtsgrundlagen
Moderation: Klaus-Dieter Koch, Daniel Junge

Ende des Tagesprogramms ca. 17:00 Uhr


Donnerstag, 16. Mai 2024

09:00 Vorstellung der Arbeitsergebnisse aus den Gruppenarbeiten durch die
Arbeitsgruppen
Klaus-Dieter Koch

10:30 Pause



10:45 Fortsetzung – Gesundheitsschutz: Einhaltung der Hygiene als Ziel der TrinkwV
Eigenverantwortung der Einrichtungen, Überwachung, rechtliche Konsequenzen bei
Verstößen
Klaus-Dieter Koch

12:15 Mittagspause

13:15 Fortsetzung – Gesundheitsschutz: Einhaltung der Hygiene als Ziel der TrinkwV
Eigenverantwortung der Einrichtungen, Überwachung, rechtliche Konsequenzen bei
Verstößen - Verwaltungsvollstreckung
Klaus-Dieter Koch

14:15 Pause

14:30 Fortsetzung: Verwaltungsvollstreckung, Gebundenes Veraltungshandeln, Ermessen
Klaus-Dieter Koch


Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr


Referierende und Moderation


Daniel Junge
Referent für Umwelt, Trinkwasser und Hygiene
Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen

Rechtsanwalt Klaus D. Koch
Berlin

Anmeldung

Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte auf unserer Homepage unter:
akademie-oegw.de/fortbildung/details/H-122024 vor.

Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.

Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor dem Veranstaltungstag. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtig werden!

Teilnahmeentgelt

Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der
Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme kostenlos.
Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 380 Euro für diese Veranstaltung.

Verpflegung

Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen.

Anfahrt

Veranstaltungsort

Akademie für öffentliches Gesundheitswesen
Raum Schleswig-Holstein
Kanzlerstraße 4
40472 Düsseldorf

Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.

Hinweis Bahn Spezial

An-/Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB ab 99,00 Euro unter: aoegw.de/lt3bg

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