Fortbildung
# Rechtskunde zur Anwendung der Trinkwasserverordnung und des Infektionsschutzgesetztes - Grundkurs
# Rechtskunde zur Anwendung der Trinkwasserverordnung und des Infektionsschutzgesetztes - Grundkurs
Ziele und Inhalt
In der Veranstaltung werden die rechtlichen und verwaltungstechnischen Möglichkeiten zur Umsetzung der gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorgaben dargestellt und diskutiert.Die im Juni 2023 in Kraft getretene neue TrinkwV stellt dabei einen Schwerpunkt des Seminars dar.
Folgende Themen sind vorgesehen:
Musterbescheid, Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes
Grundlagen des Verwaltungshandelns (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit, Verhältnismäßigkeitsprinzip)
Rechtsquellen (Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften, Empfehlungen)
Handlungsformen der Verwaltung (Realakt, Verwaltungsakt, Adressaten des Verwaltungsaktes, Rechtswirksamkeit des Verwaltungsaktes)
Verwaltungsverfahren (Grundzüge nach den Verwaltungsverfahrensgesetzten, Anhörung, Widerspruch mit Länderbesonderheiten, aufschiebende Wirkung von Wiederspruch oder Klage)
Vorläufiger Rechtsschutz
Gesundheitsschutz – Einhaltung der Hygiene als Ziel der TrinkwV
Verwaltungsvollstreckung
Gebundenes Verwaltungshandeln – Ermessen (Überblick)
Hinweis:
Die Veranstaltung wendet sich insbesondere an Mitarbeiter:innen, die wenig Erfahrung mit den Verwaltungsvorschriften und dem Verwaltungshandeln haben.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Arbeitsfeld Gesundheitsschutz, Trinkwasserüberwachung und VerwaltungProgramm
Mittwoch, 15. Mai 202409:00 Begrüßung, Einführung und Vorstellungsrunde der Teilnehmer:innen
Klaus-Dieter Koch, Daniel Junge
09:30 Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Verwaltungshandelns
(Aufbau Musterbescheid, Gesetzesvorbehalt, Verhältnismäßigkeit)
Klaus-Dieter Koch
10:45 Pause
11:00 Fortsetzung - Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Verwaltungshandelns
(Rechtsquellen, Handlungsformen, der Verwaltung, Verwaltungsakt mit Bezug auf IfSG und TrinkwV)
Klaus-Dieter Koch
12:30 Mittagspause
13:30 Verwaltungsverfahren, vorläufiger Rechtsschutz
Klaus-Dieter Koch
14:30 Pause
14:45 Gesundheitsschutz: Einhaltung der Hygiene als Ziel der TrinkwV –
Eigenverantwortung der Einrichtungen, Überwachung, rechtliche Konsequenzen bei
Verstößen
Klaus-Dieter Koch
15:45 Pause
16:00 Gruppenarbeit: Bearbeitung von Fällen der Hygieneüberwachung in den Bereichen
TrinkwV und IfSG mit Bezug zu den vorgestellten Rechtsgrundlagen
Moderation: Klaus-Dieter Koch, Daniel Junge
Ende des Tagesprogramms ca. 17:00 Uhr
Donnerstag, 16. Mai 2024
09:00 Vorstellung der Arbeitsergebnisse aus den Gruppenarbeiten durch die
Arbeitsgruppen
Klaus-Dieter Koch
10:30 Pause
10:45 Fortsetzung – Gesundheitsschutz: Einhaltung der Hygiene als Ziel der TrinkwV
Eigenverantwortung der Einrichtungen, Überwachung, rechtliche Konsequenzen bei
Verstößen
Klaus-Dieter Koch
12:15 Mittagspause
13:15 Fortsetzung – Gesundheitsschutz: Einhaltung der Hygiene als Ziel der TrinkwV
Eigenverantwortung der Einrichtungen, Überwachung, rechtliche Konsequenzen bei
Verstößen - Verwaltungsvollstreckung
Klaus-Dieter Koch
14:15 Pause
14:30 Fortsetzung: Verwaltungsvollstreckung, Gebundenes Veraltungshandeln, Ermessen
Klaus-Dieter Koch
Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr
Referierende und Moderation
Daniel Junge
Referent für Umwelt, Trinkwasser und Hygiene
Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Rechtsanwalt Klaus D. Koch
Berlin
Anmeldung
Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte auf unserer Homepage unter:akademie-oegw.de/fortbildung/details/H-122024 vor.
Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.
Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor dem Veranstaltungstag. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtig werden!
Teilnahmeentgelt
Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen derTrägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme kostenlos.
Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 380 Euro für diese Veranstaltung.
Verpflegung
Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen.Anfahrt
VeranstaltungsortAkademie für öffentliches Gesundheitswesen
Raum Schleswig-Holstein
Kanzlerstraße 4
40472 Düsseldorf
Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.
Hinweis Bahn Spezial
An-/Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB ab 99,00 Euro unter: aoegw.de/lt3bgNewsletter der Akademie
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