Neue Qualifikation „Kinderschutz im Öffentlichen Gesundheitsdienst“

In einem Pilotprojekt bieten das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG) und die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) nun eine Qualifikation an, die speziell auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zugeschnitten ist.

Foto eines Teddybären auf einer kleinen Holzbank im Grünen.
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Besonders beim Kinderschutz ist die Zusammenarbeit verschiedener Akteur:innen – sei es aus dem Gesundheitswesen, der Jugendhilfe oder dem Bildungssystem – von entscheidender Bedeutung. Bisherige Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote richteten sich jedoch vorwiegend an Ärzt:innen, wodurch die Ressource ÖGD nicht vollumfänglich genutzt werden konnte. Dabei haben ÖGD-Mitarbeitende häufig einen niederschwelligen Zugang zu Familien mit Belastungsfaktoren.

Die neue Qualifikation richtet sich an alle Beschäftigten, die im ÖGD in Nordrhein-Westfalen mit Kindern oder (werdenden) Eltern in Kontakt kommen. Hierzu zählen nicht nur Ärzt:innen und Zahnärzt:innen, sondern auch Zahn-/Medizinische Fachangestellte (ZFA/MFA), Prophylaxeassistent:innen, Sozialmedizinische Assistent:innen (SMA), Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen bzw. Sonderpädagog:innen, Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen, Gesundheits- und Krankheitspfleger:innen, Geburtshelfer:innen sowie gesundheitsorientierte Familienbegleiter:innen.

In sieben Modulen werden verschiedene Aspekte des Kinderschutzes vermittelt – von den Grundlagen des Kinderschutzes im ÖGD über Dokumentation und rechtliche Aspekte bis zum zahnärztlichen Betreuungscontrolling.

Die Qualifizierung gilt für fünf Jahre, danach ist eine Rezertifizierung möglich.

Mehr Infos unter

aoegw.de/kinderschutz