Lebensmittel-Belehrung einfach online: Neues Tool für Gesundheitsämter erfolgreich bewertet

Düsseldorf, 5. Mai 2023 – Mit der „Hygienebelehrung – online“ der Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG) hat das Projektbüro Digitale Tools (PDT) die dritte Anwendung in die Liste der für Gesundheitsämter empfohlenen Tools aufgenommen. Die webbasierte Anwendung ermöglicht eine Belehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personal im Umgang mit Lebensmitteln. Die Online-Belehrungen des TZG wird bundesweit bereits in über 80 Gesundheitsämtern eingesetzt.

Das Bild zeigt 4 TZG-Mitarbeiterinnen: Annika Zizkat, Dr. Michael Dörr, Elke Marquardt und Raimund Franzen
Technologiezentrum Glehn (TZG)

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor der erstmaligen Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelsektor eine Belehrung vor. Sie darf höchsten drei Monate vor Tätigkeitsbeginn liegen und ist verpflichtend für alle Personen, die im beruflichen Kontext Kontakt mit Lebensmitteln haben. Typische Beispiele sind die Mitarbeitenden in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen oder Cafés. Die Belehrung erfolgt in der Regel durch die Gesundheitsämter. Mit der „Hygienebelehrung – online“ des TZG werden die Ämter personell deutlich entlastet.

Beim Tool des TZG handelt es sich um ein E-Learning mit einem im Jahr 2022 in Abstimmung mit den angebundenen Gesundheitsämtern neu produzierten Belehrungsvideo, Merkblatt und abschließenden Test. Es steht in 17 verschiedenen Sprachen zur Verfügung, unter anderem auch in Ukrainisch. Alle Bestandteile der Belehrung – Inhalte, die Abrechnung sowie die Ausgabe der Bescheinigung – sind datenschutzkonform und vollständig digitalisiert. So können
Mitarbeitende niedrigschwellig erreicht und zeitlich unabhängig geschult werden. Die Anwendung bietet eine Anmeldefunktion über die Website des zuständigen Gesundheitsamtes mit der Möglichkeit einer eindeutigen digitalen Identifikation. So wird gewährleistet, dass das Dokument zur Teilnahmebestätigung nur Personen ausgestellt wird, die das E-Learning nachweislich absolviert haben.

Für die Aufnahme in die Liste des PDT wurde das Tool durch einen technischen sowie einen fachlichen Beirat bewertet und als geeignet eingestuft: Die Expert:innen der Beiräte hinterfragen im Bewertungsprozess die eingereichten Anwendungen kritisch in Bezug auf verschiedene Aspekte wie Bedienerfreundlichkeit, Datensicherheit, Interoperabilität, Skalierbarkeit oder den Nutzen für den ÖGD. Eine Pilotierung in mindestens zwei Gesundheitsämtern ist obligatorisch.

Das fünfstufige PDT-Bewertungsverfahren ist offen für alle Anbieter:innen bzw. digitale Tools, die in den Gesundheitsämtern zum Einsatz kommen (können). Anwendungen, die den Prozess erfolgreich durchlaufen, werden auf der Website des PDT veröffentlicht. Das PDT wird von der Europäischen Union gefördert und ist bei der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen angesiedelt.

Alle Infos unter www.p-dt.org

Kontakt

Frank Naundorf

Leiter Team Digitales und Kommunikation

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