Eckpunkte der neuen Trinkwasserverordnung

Seit dem 24. Juni 2023 ist die neu gefasste Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Inhaltlich hat sich einiges getan. Die nunmehr 72 Paragraphen – zuvor waren es nur 25 – schreiben künftig unter anderem ein Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen vor. Ebenfalls neu ist die Abkehr vom „End-of-Pipe-Grundsatz“.

Das Bild zeigt eine Frau, die ein Glas Wasser trinkt.
Engin Akyurt | unsplash

Die neue Pflicht zur Durchführung eines Risikomanagements gilt für zentrale Wasserversorgungsanlagen und ebenso für mobile und zeitweilige Anlagen mit eigener Wassergewinnung, aus denen entweder täglich 10 Kubikmeter Trinkwasser und mehr entnommen werden oder eine Lieferung auf festen Leitungswegen an Zwischenabnehmer oder an mindestens 50 Personen erfolgt.

Es gibt jedoch Umsetzungsfristen: Für Wasserversorgungsanlagen, aus denen täglich mehr als 100 Kubikmeter Trinkwasser abgegeben oder auf festen Leitungswegen an mindestens 50 Personen verteilt werden, ist die erstmalige Durchführung eines Risikomanagements bis zum 12. Januar 2029 vorgeschrieben.

Von der Quelle bis zum Wasserhahn

Nachdem lange Zeit „nur“ die Wasserqualität am Wasserhahn der Verbraucher:innen sichergestellt werden musste, nimmt der risikobasierte Ansatz der neuen TrinkwV alle Prozessschritte ins Visier – von der Wassergewinnung bis zur Abgabe an die Endverbraucher:innen.

Die neue Verordnung nimmt auch (besonders während Hitzeperioden) kritische Wasserverluste in den Blick. So müssen Verluste im Leitungsnetz ermittelt und reduziert werden. In Paragraph 35 wird zudem explizit auf die durch den Klimawandel bedingten Herausforderungen bei Dürre und Überschwemmung eingegangen.

Zur vollständigen Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

Auch bei der Datenerhebung gibt es Neuerungen. Ab 2026 werden Daten zur Legionellenbelastung in Trinkwasserinstallationen zentral im Umweltbundesamt gesammelt und ausgewertet, als Grundlage für zukünftige Präventions-Maßnahmen. Außerdem gilt: Wasserversorger müssen Kunden umfassend und regelmäßig über Wasserqualität und Betriebsdetails informieren – sowohl schriftlich als auch online.

Eine detaillierte Orientierungshilfe zu den Neuerungen der TrinkwV im Hinblick auf das Thema „Legionellen im Trinkwasser“ hat der langjährige AÖGW-Referent und Rechtsanwalt Klaus D. Koch zusammengetragen. Der komplette Artikel findet sich auf unserer Website als PDF.

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Trinkwasser wird künftig auf mehr Schadstoffe untersucht, etwa auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Darunter fallen über 10.000 Substanzen, die sich in der Industrie, aber auch in zahlreichen Alltagsprodukten finden. Auch hormonell aktive Substanzen wie Bisphenol-A werden nun überwacht. Zusätzlich sind die Grenzwerte für bereits regelmäßig kontrollierte Schadstoffe wie Chrom, Arsen und Blei verschärft worden.