E-Learning für Gesundheitsämter: PDT nimmt „Hygienebelehrung – online“ in Liste empfohlener Tools auf

Das Projektbüro Digitale Tools (PDT) hat das webbasierte E-Learning „Hygienebelehrung – online“ des Technologiezentrums Glehn (TZG) in die Liste der für Gesundheitsämter empfohlenen Anwendungen aufgenommen. Das Tool bietet eine digitale Belehrung gemäß dem Infektionsschutzgesetz (§§ 42/43 IfSG) und kann über die Webseiten der nutzenden Ämter angesteuert werden.

Das Bild zeigt 4 TZG-Mitarbeiterinnen: Annika Zizkat, Dr. Michael Dörr, Elke Marquardt und Raimund Franzen
Teil des Teams Hygienebelehrung beim TZG: Annika Zizkat, Dr. Michael Dörr, Elke Marquardt und Raimund Franzen (v.l.n.r.) Technologiezentrum Glehn (TZG)

Das E-Learning des TZG basiert auf einem im Jahr 2022 in Abstimmung mit den angebundenen Gesundheitsämtern erstellten Video, Merkblatt und abschließendem Test. Die „Hygienebelehrung – online“ steht in 17 Sprachen zur Verfügung (unter anderem auch in Ukrainisch) und wird aktuell bereits von über 80 Ämtern eingesetzt. Alle Bestandteile der Belehrung – Inhalte, Abrechnung sowie Ausgabe der Bescheinigung – sind datenschutzkonform und vollständig digitalisiert.

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor der erstmaligen Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelsektor eine Belehrung vor, die bei Tätigkeitsbeginn höchstens drei Monate zurückliegen darf. Sie ist verpflichtend für alle Personen, die im beruflichen Kontext Kontakt mit Lebensmittel haben, und wird von Mitarbeitenden im Gesundheitsamt durchgeführt. Typische Arbeitsbereiche, in denen der Nachweis einer IfSG-Belehrung nötig ist, sind Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen oder Cafés.

Mit dem E-Learning des TZG werden die Ämter personell deutlich entlastet. Die Anwendung bietet eine Anmeldefunktion über die Website des zuständigen Gesundheitsamtes mit der Möglichkeit einer eindeutigen digitalen Identifikation. So wird gewährleistet, dass das Dokument zur Teilnahmebestätigung nur Personen ausgestellt wird, die das E-Learning nachweislich absolviert haben. Mit der Webanwendung können im Lebensmittelsektor tätige Personen niedrigschwellig erreicht und zeitlich unabhängig geschult werden.

Für die Aufnahme in die Liste des PDT wurde das Tool durch einen technischen sowie einen fachlichen Beirat bewertet: Die Expert:innen der Beiräte hinterfragen im Bewertungsprozess eingereichte Anwendungen kritisch hinsichtlich verschiedener Aspekte wie Usability, Datensicherheit oder Nutzen für den ÖGD. Das PDT wird von der Europäischen Union gefördert und ist bei der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) angesiedelt.

Zum Eintrag auf der Website des PDT