Fortbildung
Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Anbauvereinigungen nach dem KCanG
Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Anbauvereinigungen nach dem KCanG
Ziele und Inhalt
Seit dem 1.7.2024 können sog. Anbauvereinigungen einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach den §§ 11 ff. KCanG stellen. Nach einer Erlaubnis sind die Anbauvereinigungen berechtigt, Cannabis zu erzeugen und an ihre Mitglieder abzugeben. Die Behörden sind dabei gehalten, auch im weiteren Verlauf die Anbauvereinigungen regelmäßig zu kontrollieren.Das KCanG ist im Hinblick auf Regelungsinhalt und Systematik völlig neu. Die nötigen Strukturen und Verwaltungsroutinen müssen zunächst geschaffen werden. Personal muss auf die neue Aufgabe vorbereitet werden.
Diese Veranstaltung soll dazu dienen, nicht nur einen Einstieg in die Materie zu vermitteln, sondern auch eine Gelegenheit zum Austausch zu geben. Bestandteil der Veranstaltung werden auch Übungsfälle sein.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Überwachung nach Kap.4 KCanGProgramm
Dienstag, 10. Dezember 2024Tag 1
09:30 Grundlagen und Systematik der neuen Cannabisgesetzgebung
10:00 Grundlagen und Ablauf des Erlaubnisverfahrens
10:45 Pause
11:00 Unterlagen/Erklärungen/Prüfungsschritte Teil I
12:15 Mittagspause
13:15 Unterlagen/Erklärungen/Prüfungsschritte Teil II
14:45 Pause
15:00 Bescheidung des Antrags
16:00 Austausch und Diskussion Erlaubnisverfahren
Ende des Tagesprogramms ca. 16:30 Uhr
Mittwoch, 11. Dezember 2024
Tag 2
09:30 Überwachung von Anbauvereinigungen
10:00 Maßnahmen bei Verstößen
10:45 Pause
11:00 Übung Erlaubnisverfahren Teil I
12:15 Mittagspause
13:15 Übung Erlaubnisverfahren Teil II
14:45 Pause
15:00 Übung Überwachung
16:00 Austausch und Diskussion
Ende des Tagesprogramms ca. 16:30 Uhr
Referierende und Moderation
Lucinda DavisAusbildungsleitung Lebensmittelüberwachung
Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen – AÖGW
Dr. Friedrich Klapdor,
Leiter der Referatsgruppe Lebensmittelsicherheit und KCanG,
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg
Anmeldung
Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte auf unserer Homepage vor.
Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.
Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor dem Veranstaltungstag. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtig werden!
Teilnahmeentgelt
Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme entgeltfrei.Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 450,00 Euro für diese Veranstaltung.
Verpflegung
Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen.Zimmerreservierung
Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie unter anderem unter:
duesseldorf.de/touristik
oder bei einem Anbieter Ihrer Wahl.
Anfahrt
VeranstaltungsortAkademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Kanzlerstraße 4
40472 Düsseldorf
Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.
Hinweis Bahn Spezial
An-/Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB ab 99,00 Euro unter: aoegw.de/lt3bgNewsletter der Akademie
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