Fortbildung
„Freiheit, Freiheit ist das Einzige, was zählt“ - Unterbringung nach den Psych(K)(H)Gs und dem Betreuungsrecht
„Freiheit, Freiheit ist das Einzige, was zählt“ - Unterbringung nach den Psych(K)(H)Gs und dem Betreuungsrecht
Ziele und Inhalt
„Freiheit, Freiheit ist das Einzige, was zählt“ - Freiheit und Gesundheit (k)ein Widerspruch?Richterliche Unterbringungsentscheidungen und Entscheidungen zur Zwangsbehandlung werden von professionellen medizinischen Akteur:innen oftmals mit Erstaunen und manchmal auch mit Unverständnis zur Kenntnis genommen. Die Materie ist komplex und die zu diskutierenden Fragen sind auch für Jurist:innen herausfordernd. Ohne den medizinischen Sachverstand der professionellen medizinischen Akteur:innen ist eine Entscheidung in Unterbringungs- und Zwangsbehandlungssachen nicht möglich. Die richterlichen Entscheidungen müssen aber immer auch die Freiheitsrechte des Betroffenen berücksichtigen und ihnen nicht selten - insbesondere in Zweifelsfällen - den Vorrang vor einer aus ärztlicher Sicht angezeigten Unterbringung/Behandlung einräumen. Zudem sind teilweise Verfahrenshandlungen geboten, die aus medizinischer Sicht nicht nachvollziehbar sind. Die unterschiedlichen Denk- und Arbeitsweisen von Medizin und Jurisprudenz erschweren zusätzlich das gegenseitige Verständnis der beiden Professionen.
In dieser Fortbildung wird vermittelt, welche Feststellungen Gerichte zu treffen haben und wie sie zu ihren Entscheidungen gelangen. Die relevanten juristischen Fachbegriffe wie z. B. „gegenwärtige erhebliche Gefahr“ und „freie Willensbildung“ werden erklärt und diskutiert. Dabei werden anhand von typischen sowie besonders problematischen Fallbeispielen aus der Praxis die Überlegungen und die Vorgehensweise der Gerichtsbarkeit nachvollziehbar dargestellt. Es wird auch diskutiert, wie eine effektive Kommunikation zwischen Gericht und den Mitarbeiter:innen des Sozialpsychiatrischen Dienstes gelingen kann, um im Interesse der Betroffenen, unter Beachtung der rechtsstaatlichen Erfordernisse, eine möglichst gute Entscheidungsfindung zu gewährleisten.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialpsychiatrischen Dienste und der Psychiatriekoordination oder anderer Dienste in unteren GesundheitsbehördenProgramm
Montag, 14. Oktober 202409:00 Begrüßung und Einführung in die Veranstaltung
Annette Fröhmel, Thomas Hesper
09:15 Freiheit und Gesundheit (k)ein Widerspruch?
- Unterschiedliche Denk- und Arbeitsweisen von Medizin und Jurisprudenz
- Verfassungsrechtliche Grundlagen für Unterbringung und Zwangsbehandlung
Thomas Hesper
10:45 Pause
11:00 Freiheit und Gesundheit (k)ein Widerspruch?
Unterbringung und Zwangsbehandlung:
Die relevanten Regelungen PsychKG und Betreuungsrecht
Thomas Hesper
12:15 Mittagspause
13:15 Freiheit und Gesundheit (k)ein Widerspruch?
- Anwendung der Regelungen PsychKG und Betreuungsrecht
- Das gerichtliche Unterbringungsverfahren
- Kommunikation zwischen Gericht und Beteiligten
- Recht- und Rechtswirklichkeit
Thomas Hesper
14:45 Pause
15:00 Freiheit und Gesundheit (k)ein Widerspruch?
- Anwendung der Regelungen PsychKG und Betreuungsrecht
- Fallbeispiele aus der Praxis und Diskussion
Thomas Hesper
16:15 Tagesabschluss, gemeinsames Feedback
Annette Fröhmel
Pausen- und Vortragszeiten können sich - je nach Unterrichtserfordernissen - ändern.
Ende des Tagesprogramms ca. 16:30 Uhr
Referierende und Moderation
Thomas HesperRichter am Amtsgericht
Amtsgericht Meißen
Neumarkt 19, 01662 Meißen
Annette Fröhmel
Ärztliche Referentin für Öffentliches Gesundheitswesen und Sozialpsychiatrie
Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Kanzlerstraße 4, 40472 Düsseldorf
Anmeldung
Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte auf unserer Homepage vor.Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.
Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor Veranstaltungstag.
Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtig werden!
Teilnahmeentgelt
Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme kostenlos.Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 225,00 Euro für diese Veranstaltung.
Verpflegung
Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen.Zimmerreservierung
Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie unter anderem unter:hamburg-tourism.de/
oder bei einem Anbieter Ihrer Wahl.
Anfahrt
VeranstaltungsortBezirksamt Hamburg-Nord
Kümmellstraße 7
20249 Hamburg
- Sitzungssaal -
Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.
Hinweis Bahn Spezial
An-/Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB ab 99,00 Euro unter: aoegw.de/lt3bgNewsletter der Akademie
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