Fortbildung
„Freiheit, Freiheit ist das Einzige, was zählt“ - Unterbringung nach den Psych(K)(H)Gs und dem Betreuungsrecht

Datum 14.10.2024
Ort Hamburg
Veranstaltungsnummer S 25/2024
Veranstalter Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Veranstaltungsleitung Annette Fröhmel
Anmeldeschluss 11.10.2024

„Freiheit, Freiheit ist das Einzige, was zählt“ - Unterbringung nach den Psych(K)(H)Gs und dem Betreuungsrecht

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Ziele und Inhalt

„Freiheit, Freiheit ist das Einzige, was zählt“ - Freiheit und Gesundheit (k)ein Widerspruch?

Richterliche Unterbringungsentscheidungen und Entscheidungen zur Zwangsbehandlung werden von professionellen medizinischen Akteur:innen oftmals mit Erstaunen und manchmal auch mit Unverständnis zur Kenntnis genommen. Die Materie ist komplex und die zu diskutierenden Fragen sind auch für Jurist:innen herausfordernd. Ohne den medizinischen Sachverstand der professionellen medizinischen Akteur:innen ist eine Entscheidung in Unterbringungs- und Zwangsbehandlungssachen nicht möglich. Die richterlichen Entscheidungen müssen aber immer auch die Freiheitsrechte des Betroffenen berücksichtigen und ihnen nicht selten - insbesondere in Zweifelsfällen - den Vorrang vor einer aus ärztlicher Sicht angezeigten Unterbringung/Behandlung einräumen. Zudem sind teilweise Verfahrenshandlungen geboten, die aus medizinischer Sicht nicht nachvollziehbar sind. Die unterschiedlichen Denk- und Arbeitsweisen von Medizin und Jurisprudenz erschweren zusätzlich das gegenseitige Verständnis der beiden Professionen.

In dieser Fortbildung wird vermittelt, welche Feststellungen Gerichte zu treffen haben und wie sie zu ihren Entscheidungen gelangen. Die relevanten juristischen Fachbegriffe wie z. B. „gegenwärtige erhebliche Gefahr“ und „freie Willensbildung“ werden erklärt und diskutiert. Dabei werden anhand von typischen sowie besonders problematischen Fallbeispielen aus der Praxis die Überlegungen und die Vorgehensweise der Gerichtsbarkeit nachvollziehbar dargestellt. Es wird auch diskutiert, wie eine effektive Kommunikation zwischen Gericht und den Mitarbeiter:innen des Sozialpsychiatrischen Dienstes gelingen kann, um im Interesse der Betroffenen, unter Beachtung der rechtsstaatlichen Erfordernisse, eine möglichst gute Entscheidungsfindung zu gewährleisten.


Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialpsychiatrischen Dienste und der Psychiatriekoordination oder anderer Dienste in unteren Gesundheitsbehörden

Programm

Montag, 14. Oktober 2024

09:00 Begrüßung und Einführung in die Veranstaltung
Annette Fröhmel, Thomas Hesper

09:15 Freiheit und Gesundheit (k)ein Widerspruch?
- Unterschiedliche Denk- und Arbeitsweisen von Medizin und Jurisprudenz
- Verfassungsrechtliche Grundlagen für Unterbringung und Zwangsbehandlung
Thomas Hesper

10:45 Pause

11:00 Freiheit und Gesundheit (k)ein Widerspruch?
Unterbringung und Zwangsbehandlung:
Die relevanten Regelungen PsychKG und Betreuungsrecht
Thomas Hesper

12:15 Mittagspause

13:15 Freiheit und Gesundheit (k)ein Widerspruch?
- Anwendung der Regelungen PsychKG und Betreuungsrecht
- Das gerichtliche Unterbringungsverfahren
- Kommunikation zwischen Gericht und Beteiligten
- Recht- und Rechtswirklichkeit
Thomas Hesper

14:45 Pause

15:00 Freiheit und Gesundheit (k)ein Widerspruch?
- Anwendung der Regelungen PsychKG und Betreuungsrecht
- Fallbeispiele aus der Praxis und Diskussion
Thomas Hesper

16:15 Tagesabschluss, gemeinsames Feedback
Annette Fröhmel

Pausen- und Vortragszeiten können sich - je nach Unterrichtserfordernissen - ändern.

Ende des Tagesprogramms ca. 16:30 Uhr

Referierende und Moderation

Thomas Hesper
Richter am Amtsgericht
Amtsgericht Meißen
Neumarkt 19, 01662 Meißen

Annette Fröhmel
Ärztliche Referentin für Öffentliches Gesundheitswesen und Sozialpsychiatrie
Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Kanzlerstraße 4, 40472 Düsseldorf

Anmeldung

Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte auf unserer Homepage vor.

Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.

Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.

Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor Veranstaltungstag.
Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtig werden!

Teilnahmeentgelt

Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme kostenlos.

Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 225,00 Euro für diese Veranstaltung.

Verpflegung

Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen.

Zimmerreservierung

Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie unter anderem unter:
hamburg-tourism.de/
oder bei einem Anbieter Ihrer Wahl.

Anfahrt

Veranstaltungsort
Bezirksamt Hamburg-Nord
Kümmellstraße 7
20249 Hamburg
- Sitzungssaal -

Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.

Hinweis Bahn Spezial

An-/Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB ab 99,00 Euro unter: aoegw.de/lt3bg

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