Fortbildung
# Dienstfähigkeitsbegutachtung im Beamtenrecht
# Dienstfähigkeitsbegutachtung im Beamtenrecht
Ziele und Inhalt
Dienstfähigkeitsbegutachtung im Beamtenrecht aus rechtlicher und medizinischer Sicht.Neben der Orientierung an Rechtsnormen, Rechtsprechung und Stand der Wissenschaft ist der kollegiale Erfahrungsaustausch ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung.
Mit diesem Veranstaltungsformat steht ein Forum zur Verfügung, in dem diesen Aspekten durch Fachvorträge und kollegiale Fallbesprechungen Rechnung getragen wird.
Die Bearbeitung der speziellen Aspekte dieser Begutachtungsanlässe soll auch anhand von Fallbeispielen, die die Teilnehmer vortragen können, erfolgen.
Hinweise
Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor Veranstaltungsbeginn. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtig werden!
Zielgruppe
für gutachterlich und beratend tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Gesundheitsdienst
Programm
09:30 Begrüßung, Vorstellung des SeminarkonzeptsDorothee Meissner, Klaus-Dieter Koch
09:45 Dienstfähigkeitsbegutachtung aus ärztlicher Sicht
– Teil 1
Dorothee Meissner
10:30 Pause
10:45 Dienstfähigkeitsbegutachtung aus ärztlicher Sicht
– Teil 2
Dorothee Meissner
11:30 Pause
11:45 Dienstfähigkeitsbegutachtung aus juristischer Sicht
– Teil 1
Klaus-Dieter Koch
12:30 Mittagspause
13:30 Dienstfähigkeitsbegutachtung aus juristischer Sicht
– Teil 2
Klaus-Dieter Koch
14:15 Pause
14:30 Bearbeitung der eingereichten Fragen und Fallkonstellationen – Teil 1
Plenum, Klaus-Dieter Koch, Dorothee Meissner
15:15 Pause
15:30 Bearbeitung der eingereichten Fragen und Fallkonstellationen – Teil 2
Abschlussbesprechung und Evaluation
Plenum, Klaus-Dieter Koch, Dorothee Meissner
Ende des Tagesprogramms ca. 16:15 Uhr
Teilnahmeentgelt
Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer, sowie Teilnehmenden aus dem Saarland, vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern und dem Saarland, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme kostenlos. Ansonsten beträgt das Teilnahmeentgelt 190,00 Euro pro Tag.
Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. In diesem Falle beträgt das Teilnahmeentgelt 190,00 Euro pro Tag.
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