Fortbildung
Bußgeldverfahren im Lebensmittelrecht

Datum 28.04.2026 - 29.04.2026
Ort Berlin
Veranstaltungsnummer L 7/2026
Veranstalter Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Veranstaltungsleitung Fabian T. Hering
Anmeldeschluss 27.04.2026

Bußgeldverfahren im Lebensmittelrecht

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Ziele und Inhalt

Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt grundlegende Kenntnisse zum Bußgeldverfahren in Bezug auf lebensmittelrechtliche Verstöße. Es werden die Verantwortlichkeit im Lebensmittelunternehmen im Falle von Verstößen als Ordnungswidrigkeit erläutert.
Speziell im Fall eines Verstoßes ist die individuelle Lebensmittelverantwortung zu bestimmen, so von Inhabern, Vertretungsberechtigten der juristischen Personen und Personengesellschaften sowie deren Mitarbeiter mit Leitungs- und Entscheidungskompetenz zum eigenverantwortlichen Handeln. Nicht zu vernachlässigen ist die Aufsichtspflichtverletzung § 130 OWiG hinsichtlich der Verantwortlichkeit von Lebensmittelunternehmer, Leitungs- und Entscheidungspersonen.
An Hand von Fallbeispielen soll eine Arbeitshilfe für die praktische Arbeit aufgezeigt werden: die Grundzüge für ein Bußgeldbescheid gegen die Handelnde Person sowie ein Bußgeldbescheid gegen den Lebensmittelunternehmer in Verbindung mit der Zurechnungsnorm von § 130 OWiG als Aufsichtspflichtverletzung.
Die Zumessungskriterien für die Geldbuße werden aufgezeigt, die wichtigen Verfahrensschritte dargestellt sowie die Möglichkeiten und Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch.

Zielgruppe

Lebensmittelkontrolleur:innen
Innendienst Lebensmittelüberwachung
Innendienst Bußgeldstelle

Programm

Dienstag, 28. April 2026

09:00 Begrüßung und Vorstellung der Programminhalte
Ute Hering

09:15 Einführung Bußgeldverfahren, Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld

10:45 Kaffeepause

11:00 prozessuale Voraussetzungen, Anhörung, Beweismittel

12:00 Mittagspause

13:00 Lebensmittelverantwortung – allgemein
Ute Hering

Lebensmittelverantwortung – persönlich
• Inhaber – gleichstehend Vertretungsberechtigte der jur. Person und Personenhandelsgesellschaften
• Handeln für andere, Aufgabenübertragung, Aufsicht § 130 OWiG – Compliance
Ute Hering

14:00 Kaffeepause

14:15 Diskussion: persönliche Lebensmittelverantwortung im Fall 1, Sanktion
Diskussion: persönliche Lebensmittelverantwortung im Fall 2, Sanktion
Ute Hering

• Geldbuße: Zumessungskriterien, Ahndungsteil, Abschöpfungsteil


Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr

Änderungen im Programmablauf sind möglich.

Mittwoch, 29. April 2026

09:00 Aufbau Bußgeldbescheid: Bezeichnung des Betroffenen, der Tat, Geldbuße
Ute Hering

10:30 Kaffeepause

10:45 Fall 1: Irreführung

Lösungsvorschläge u. Erstellung einer Arbeitshilfe für Bußgeldbescheid
Ute Hering



12:00 Mittagspause

13:00 Fall 2: Hygienemissstand

Lösungsvorschläge u. Erstellung einer Arbeitshilfe für Bußgeldbescheid
Ute Hering

14:00 Kaffeepause

14:15 Zustellung Bußgeldbescheid, Einspruch, Fristen, Widereinsetzung in den vorigen Stand

Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch und bei Gericht

15:15 Auswertung der Veranstaltung und Verabschiedung der Teilnehmenden
Ute Hering


Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr


Änderungen im Programmablauf sind möglich.

Referierende und Moderation

Ute Hering
Oberamtsanwältin, Staatsanwaltschaft Köln a. D.

Fabian T. Hering
Ass. jur., Juristischer Referent, Lehrgangsleitung Medizinprodukteüberwachung
Akademie für öffentliches Gesundheitswesen

Anmeldung

Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte auf unserer Homepage vor.
Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.

Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 72 Std. vor Veranstaltungstag. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtig werden!

Teilnahmeentgelt

Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme entgeltfrei.
Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 520,00 Euro für diese Veranstaltung.

Verpflegung

Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen.

Zimmerreservierung

Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie bei einem Anbieter Ihrer Wahl.

Anfahrt

Veranstaltungsort
Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Komturstraße 18a
Eingang 2
12099 Berlin-Tempelhof
Raum „Berlin“


So finden Sie die Räumlichkeiten:
Von der Komturstraße geht ein parallel zum Teltow-Kanal verlaufender „Seitenarm“ ab. Dieser Seitenarm der Komturstraße führt Sie in ein Gewerbegebiet, in dem Sie zwei moderne Bürotürme sehen: die sogenannten Tempelhof-Twins. Wenn Sie den Innenhof zwischen den beiden Bürotürmen betreten, liegt auf der linken Seite das Gebäude mit der Hausnummer 18a. In diesem Gebäude befinden sich die Räumlichkeiten der Akademie. Betreten Sie das Gebäude über den hinteren Eingang 2 und fahren Sie mit dem Aufzug in das zweite Untergeschoss (2. UG). Gleich rechts neben dem Aufzug ist die Eingangstür zur Akademie.

Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.
Nähere Anreiseinformationen finden Sie unter: akademie-oegw.de/service/anfahrt

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