Fortbildung
Das LFGB im Detail - • Was ist neu? • Was hat sich geändert?
Das LFGB im Detail - • Was ist neu? • Was hat sich geändert?
Ziele und Inhalt
Was ist neu? Was hat sich geändert? Die Veranstaltung vermittelt einen guten Einstieg in die Neuerungen rund um das neue LFGB, welches wesentlich im August 2021 geändert wurde und die letzten Neuerungen zum Dezember 2022 in Kraft getreten sind.Das LFGB erforderte die Anpassung an das unmittelbar geltende Unionsrecht aus mehrfacher Sicht, so insbesondere nach Gültigkeit der VO (EU) 2017/ 625 zum 14. 12. 2019. Art.137, 138 der VO (EU) 2017/625 halten bei Verdacht und Feststellung von Verstößen ausführliche Regeln für die von den zuständigen Behörden zu treffenden Maßnahmen bereit. Die §§ 38, 39 LFGB waren entsprechend anzupassen; § 39 a LFGB gilt nun für allgemeine Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Mittel zum Tätowieren; §§ 26,27 LFGB werden nur noch für Mittel zum Tätowieren gelten. § 43 a LFGB regelt die Ausgestaltung der Probenahme bei Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden, so auch der Internethandel. Die Übermittlungspflicht zur Rückverfolgbarkeit gem. § 44 Abs. 3 LFGB wurde ausgeweitet.
Die „Ekelnorm“ aus § 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB alte Fassung hat eine eigene „Hausnummer“ unter § 12 LFGB mit der Gesetzesüberschrift „Weitere Verbote“ bekommen. Der Täuschungsschutz § 11 LFGB wurde erweitert und an die LMIV angepasst.
Bei der Fortbildung wird die neue mit der alten Rechtslage gegenübergestellt und außerdem anhand von verschiedenen Fallbeispielen die neuen Vorschriften praxisnah vermittelt.
Die Veranstaltung richtet sich an das Kontrollpersonal sowie an den Innendienst der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
Zielgruppe
Lebensmittelkontrolleurinnen und LebensmittelkontrolleureProgramm
Freitag, 14. Februar 202509:00 Begrüßung und Vorstellung der Programminhalte
Ute Hering
09:15 Das neue LFGB – Einführung
Unionsrecht – nationales Recht
Ute Hering
10:45 Kaffeepause
11:00 Anordnungen, Maßnahmen – Art. 137, 138 VO (EU) 2017/ 625 - §§ 38, 39 LFGB
Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Mittel zum Tätowieren § 39 a LFGB
Probenahme - Fernkommunikation, Onlinehandel § 43 a LFGB
Übermittlungspflicht des Lebensmittelunternehmers § 44 LFGB
Ute Hering
12:00 Mittagspause
13:00 „andere“ zum Verzehr ungeeignete Lebensmittel - § 12 LFGB
§§ 26, 27 LFGB Schutz der Gesundheit u. vor Täuschung – Mittel zum Tätowieren
Kosmetische Mittel – Unionsrecht
§ 11 LFGB - Anpassung an die LMIV
§ 11 Abs. 2 Nr. 2 a-c LFGB a.F – „nachgemacht, wertgemindert, besser“ entfällt
Ute Hering
14:00 Kaffeepause
14:15 Änderungen der Strafvorschriften und Bußgeldnormen
§ 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB - Ablauf des Verbrauchsdatums
§ 40 Abs. 1 a LFGB - Veröffentlichungen
Ute Hering
15:15 Auswertung der Veranstaltung und Verabschiedung der Teilnehmenden
Ute Hering
Änderungen im Programmablauf sind möglich.
Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr
Referierende und Moderation
Ute HeringOberamtsanwältin, Staatsanwaltschaft Köln a. D.
Anmeldung
Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte auf unserer Homepage vor.Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.
Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor Veranstaltungsbeginn. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden!
Teilnahmeentgelt
Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme entgeltfrei.Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 225,00 Euro für diese Veranstaltung.
Verpflegung
Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen.Zimmerreservierung
Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie unter anderem unter:visitberlin.de/de/berlin-tourist-infos
oder bei einem Anbieter Ihrer Wahl.
Anfahrt
VeranstaltungsortAkademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Komturstraße 18a
Eingang 2
12099 Berlin-Tempelhof
Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.
Nähere Anreiseinformationen finden Sie unter: akademie-oegw.de/service/anfahrt
Hinweis Bahn Spezial
An-/Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB ab 99,00 Euro unter: aoegw.de/bevk2Newsletter der Akademie
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