Fortbildung
Praxisseminar zum Lebensmittelrecht einschließlich Lebensmittelverstöße, Sanktionen gegen Mitarbeiter und/oder Unternehmen

Datum 04.07.2023 - 05.07.2023
Ort Berlin
Veranstaltungsnummer L 28/2023
Veranstalter Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Veranstaltungsleitung Daniel Mertens

Praxisseminar zum Lebensmittelrecht einschließlich Lebensmittelverstöße, Sanktionen gegen Mitarbeiter und/oder Unternehmen

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Ziele und Inhalt

Die neu konzipierte und überarbeitete Fortbildungsveranstaltung vermittelt grundlegende Kenntnisse zur Verantwortlichkeit im Lebensmittelunternehmen im Falle von Verstößen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Eingegangen wird auf die Vorsorgepflichten der Lebensmittelunternehmer in der Handelskette und für die Betriebshygiene, die in der VO (EG) Nr. 852 / 2004 mit Hauptverantwortung und HACCP festgelegt sind.
Speziell im Fall eines Verstoßes ist die individuelle Lebensmittelverantwortung zu bestimmen, so von Inhabern, Vertretungsberechtigten der juristischen Personen und Personengesellschaften sowie deren Mitarbeiter mit Leitungs- und Entscheidungskompetenz zum eigenverantwortlichen Handeln. Nicht zu vernachlässigen ist die Aufsichtspflichtverletzung § 130 OWiG, die Compliance-Norm mit dem generellen Gebot der Vermeidung oder dem wesentlichen Erschweren betriebstypischer Zuwiderhandlungen.
Welche Sanktionen sind im Fall einer Ordnungswidrigkeit gegen die persönlich Verantwortlichen möglich und wie kann man – entweder gemeinsam oder auch nur alleine – gegen das Unternehmen vorgehen? Hier werden die Einziehung von Taterträgen (früher Verfall) und die Verbandsgeldbuße erörtert und die möglichen Berechnungsmodelle gegenübergestellt – aber auch ein Vergleich zur Straftat gezogen. Auf die EU-Kontrollverordnung VO (EU) 2017 / 625 und ihrer Vorgabe, betrügerische und irreführende Praktiken aufzudecken und erlangte Tatvorteile wegzunehmen, wird eingegangen.

An Hand von Fallbeispielen soll eine Arbeitshilfe für die praktische Arbeit erstellt werden: ein Bußgeldbescheid gemeinsam gegen die natürliche Person und gegen das Unternehmen und auch der selbständige Bußgeldbescheid (Einziehungsbescheid) nur gegen das Unternehmen.
Die Zumessungskriterien für die Geldbuße – ihrem Sanktionsteil und Abschöpfungsteil – werden aufgezeigt, die wichtigen Verfahrensschritte dargestellt sowie die Möglichkeiten und Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch.

Zielgruppe


für das Kontrollpersonal und Verwaltungspersonal im Innendienst der amtlichen
Lebensmittelüberwachung

Programm


09:00 Begrüßung und Vorstellung der Programminhalte
Daniel Mertens

09:15 Lebensmittelverantwortung – allgemein
Ute Hering

Lebensmittelverantwortung – persönlich
Inhaber – gleichstehend Vertretungsberechtigte der jur. Person und Personenhandelsgesellschaften
Handeln für andere, Aufgabenübertragung, Aufsicht § 130 OWiG – Compliance
Ute Hering

10:45 Kaffeepause

11:00 Fall 1: Irreführende Kennzeichnung
Ute Hering

Fall 2: Gravierende Hygienemissstände,
Abgrenzung ekelerregende Umstände / ekelerregendes LM, Kritiker zur so genannten „Ekelnorm“ § 12 LFGB und der LMHV
Ute Hering

Wo sind die unternehmerischen Vorteile? Sanktion? – Diskussion

12:00 Mittagspause

12:30 Diskussion: persönliche Lebensmittelverantwortung im Fall 1, Sanktion
Diskussion: persönliche Lebensmittelverantwortung im Fall 2, Sanktion
Ute Hering

Geldbuße: Zumessungskriterien, Ahndungsteil, Abschöpfungsteil – Geldstrafe
Bußgeldbescheid: Bezeichnung des Betroffenen, der Tat, Geldbuße
Ute Hering

13:30 Kaffeepause

13:45 Wegnahme von Tatvorteilen mit Blick auf die aktuelle EU-Kontroll-VO
VO (EU) 2017/625
Ute Hering

15:15 Sanktionen gegen Unternehmen
Ute Hering

Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr

Änderungen im Programmablauf sind möglich.


Mittwoch, 5. Juli 2023
09:00 Warm-Up/Wiederholung: wesentliche Aspekte zur Lebensmittelverantwortung, Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung oder dem wesentlichen Erschweren von Verstößen, Aufsichtspflichten
Sanktionen gegen Inhaber/Mitarbeiter im Fall einer OWI – wo bleibt der erlangte Vorteil?
Ute Hering

10:30 Kaffeepause

10:45 Sanktionen gegen Unternehmen
Einziehung von Taterträgen und Verbandsgeldbuße, Voraussetzungen und Unterschiede
Ute Hering

Anhörung, Belehrung, Recht auf einen Verteidiger
Ute Hering

12:00 Mittagspause

12:30 Fall 3: Irreführung

Lösungsvorschläge u. Erstellung einer Arbeitshilfe
Sanktionen gegen Mitarbeiter und Unternehmen
Selbständige Vorgehensweise nur gegen das Unternehmen durch Verfall oder
Verbandsgeldbuße
Ute Hering

13:30 Kaffeepause

13:45 Fall 4: Hygienemissstand

Lösungsvorschläge u. Erstellung einer Arbeitshilfe
Sanktionen gegen Mitarbeiter und / oder Unternehmen
Selbständige Vorgehensweise nur gegen das Unternehmen durch Einziehung von Taterträgen oder Verbandsgeldbuße
Ute Hering


15:15 Auswertung der Veranstaltung und Verabschiedung der Teilnehmenden
Daniel Mertens / Ute Hering


Ende der Veranstaltung gegen 15:30 Uhr

Anmeldung

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Veranstaltungsnummer, Thema, Vorname, Name, Dienststelle, Dienstanschrift, E-Mail-Adresse und Bundesland an. Ihre schriftliche Anmeldung richten Sie bitte an: Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen, Veranstaltungsbüro, Kanzlerstraße 4, 40472 Düsseldorf oder Fax: (02 11)3 10 96-34 oder E-Mail: veranstaltungsbuero@akademie-oegw.de

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Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.

Teilnahmeentgelt

Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer, vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme kostenlos. Ansonsten beträgt das Teilnahmeentgelt 190,00 Euro pro Tag.
Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. In diesem Falle beträgt das Teilnahmeentgelt 190,00 Euro pro Tag.

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