Fortbildung
Bußgeldverfahren im LM-Recht für Fortgeschrittene
Bußgeldverfahren im LM-Recht für Fortgeschrittene
Ziele und Inhalt
Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt fortgeschrittene Themen und Fallbeispiele zum Bußgeldverfahren in Bezug auf lebensmittelrechtliche Verstöße. Als Voraussetzung sind grundlegende Kenntnisse zum Bußgeldverfahren hilfreich. Die Einführung wird die Basiselemente umfassen, die vor Erlass eines Bußgeldbescheides zu klären bzw. zu prüfen sind.Es werden 3 Fallbeispiele vorgestellt, die mit ihren individuellen Problemstellungen diskutiert werden und zu einem Entwurf der Abschlussentscheidung in einem Bußgeldverfahren, so insbesondere zu einer Arbeitshilfe für einen Bußgeldbescheid führen werden.
Es werden u. A. die Anforderungen an eine Ordnungswidrigkeit, Tatzeit, Tatort, Verjährung, Fristberechnung, Wiedereinsetzung, Anhörung eines Betroffenen, Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde mit Bezug auf die StPO, Geldbuße, Beweismittel, Inhalt des Bußgeldbescheides, Rechte der Verwaltungsbehörde zur Begleitung nach Einspruch und Vollstreckung des Bußgeldbescheides erörtert.
Von Bedeutung wird auch die Lebensmittelverantwortung durch Aufgabenübertragung auf angestellte Mitarbeiter (§ 9 OWiG) sowie die Ordnungswidrigkeit der Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) sein.
Zielgruppe
Lebensmittelkontrolleur:innenInnendienst Lebensmittelüberwachung
Innendienst Bußgeldstelle
Programm
Dienstag, 6. Oktober 2026
09:00 Begrüßung und Vorstellung der Programminhalte
Ute Hering
09:15 Einführung: Anforderungen an eine Ordnungswidrigkeit, Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld, Tatzeit, Tatort, Opportunitätsprinzip / Legalitätsprinzip, Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde, Einstellung gem. § 47 OWiG
10:45 Kaffeepause
11:00 Einführung: Anhörung, Belehrung, Beweismittel, Zumessungskriterien für eine Geldbuße, Verjährung, Fristberechnung, Inhalt des Bußgeldbescheides § 66 OWiG, Zustellung des Bußgeldbescheides, Rechtskraft des Bußgeldbescheides, Einspruch, Einspruchsberechtigung, Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde nach fristgerechtem Einspruch, Teilnahme der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung
12:00 Mittagspause
13:00 1. Fallbeispiel: mangelhafte Betriebshygiene
Opportunitätsprinzip, Ordnungswidrigkeit, Tatzeit, Tatort, Lebensmittelverantwortung vom Inhaber /vertretungsberechtigten Organ der im Handelsregister eingetragenen Unternehmen, Aufgabenübertragung auf Mitarbeiter, Aufsichtspflichtverletzung, Prüfung des hinreichenden Tatverdachts gegen den / die konkret Betroffene(n), Zumessungskriterien für die Geldbuße
14:00 Kaffeepause
14:15 Inhalt des Bußgeldbescheides, Tenor, Arbeitshilfe und Formulierungen für ein Bußgeldbescheid, Zustellung
Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr
Änderungen im Programmablauf sind möglich.
Mittwoch, 7. Oktober 2026
09:00 2. Fallbeispiel: fahrlässige Irreführung
Prüfung und Erörterung der in Betracht kommenden Verstöße und OWI-Voraussetzungen
Zumessungskriterien für die Geldbuße, was ist mit dem wirtschaftlichen Vorteil?
Ute Hering
10:30 Kaffeepause
10:45 Inhalt des Bußgeldbescheides, Tenor, Arbeitshilfe und Formulierungen für ein Bußgeldbescheid, Zustellung, Rechtskraft, Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde nach Einspruch
Ute Hering
12:00 Mittagspause
13:00 3. Fallbeispiel: Verweigerung der Kontrolle
Prüfung und Erörterung der in Betracht kommenden Verstöße und OWI-Voraussetzungen
Ute Hering
14:00 Kaffeepause
14:15 Inhalt des Bußgeldbescheides, Tenor, Arbeitshilfe und Formulierungen für ein
Bußgeldbescheid
15:15 Auswertung der Veranstaltung und Verabschiedung der Teilnehmenden
Ute Hering
Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr
Referierende und Moderation
Ute HeringOberamtsanwältin, Staatsanwaltschaft Köln a. D.
Fabian T. Hering
Ass. jur., Juristischer Referent, Lehrgangsleitung Medizinprodukteüberwachung
Akademie für öffentliches Gesundheitswesen
Anmeldung
Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte auf unserer Homepage vor.Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.
Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor Veranstaltungstag. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtig werden!
Teilnahmeentgelt
Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme entgeltfrei.Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 520,00 Euro für diese Veranstaltung.
Verpflegung
Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen.Zimmerreservierung
Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie bei einem Anbieter Ihrer Wahl.Anfahrt
VeranstaltungsortAkademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Kanzlerstraße 4
40472 Düsseldorf
Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.
Nähere Anreiseinformationen finden Sie unter: akademie-oegw.de/service/anfahrt
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