Fortbildung
Das neue LFGB

Datum 22.09.2023
Ort Leipzig
Veranstaltungsnummer L 24/2023
Veranstalter Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Veranstaltungsleitung Daniel Mertens

Das neue LFGB

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Ziele und Inhalt

Was ist neu? Was hat sich geändert? Die Veranstaltung vermittelt einen guten Einstieg in die Neuerungen rund um das neue LFGB, welches wesentlich im August 2021 geändert wurde und die letzten Neuerungen zum Dezember 2022 in Kraft getreten sind.
Das LFGB erforderte die Anpassung an das unmittelbar geltende Unionsrecht aus mehrfacher Sicht, so insbesondere nach Gültigkeit der VO (EU) 2017/ 625 zum 14. 12. 2019. Art.137, 138 der VO (EU) 2017/625 halten bei Verdacht und Feststellung von Verstößen ausführliche Regeln für die von den zuständigen Behörden zu treffenden Maßnahmen bereit. Die §§ 38, 39 LFGB waren entsprechend anzupassen; § 39 a LFGB gilt nun für allgemeine Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Mittel zum Tätowieren; §§ 26,27 LFGB werden nur noch für Mittel zum Tätowieren gelten. § 43 a LFGB regelt die Ausgestaltung der Probenahme bei Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden, so auch der Internethandel. Die Übermittlungspflicht zur Rückverfolgbarkeit gem. § 44 Abs. 3 LFGB wurde ausgeweitet.
Die „Ekelnorm“ aus § 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB alte Fassung hat eine eigene „Hausnummer“ unter § 12 LFGB mit der Gesetzesüberschrift „Weitere Verbote“ bekommen. Der Täuschungsschutz § 11 LFGB wurde erweitert und an die LMIV angepasst.

Bei der Fortbildung wird die neue mit der alten Rechtslage gegenübergestellt und außerdem anhand von verschiedenen Fallbeispielen die neuen Vorschriften praxisnah vermittelt.

Die Veranstaltung richtet sich an das Kontrollpersonal sowie an den Innendienst der amtlichen Lebensmittelüberwachung.

Hinweise

Wir bitten zu berücksichtigen, dass wir zurzeit noch nicht sicher
eine reine Präsenzveranstaltung planen können. Je nach geltender
Corona-Schutzverordnung des Landes NRW werden wir
Ihnen rechtzeitig mitteilen, wenn wir auf ein hybrides Veranstaltungsformat
umsteigen müssen.
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung
der Zutritt zu den Veranstaltungsräumen der Tagungsstätte
nur unter Berücksichtigung der 3G (geimpft, genesen,
getestet) gewährt werden kann.

Zielgruppe


für das Kontrollpersonal und Verwaltungspersonal im Innendienst der amtlichen
Lebensmittelüberwachung

Programm


09:00 Begrüßung und Vorstellung der Programminhalte
Ute Hering

09:15 Das neue LFGB – Einführung
Unionsrecht – nationales Recht

Ute Hering

10:45 Kaffeepause

11:00 Anordnungen, Maßnahmen – Art. 137, 138 VO (EU) 2017/ 625 - §§ 38, 39 LFGB
Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Mittel zum Tätowieren § 39 a LFGB
Probenahme - Fernkommunikation, Onlinehandel § 43 a LFGB
Übermittlungspflicht des Lebensmittelunternehmers § 44 LFGB

Ute Hering

12:00 Mittagspause

12:30 „andere“ zum Verzehr ungeeignete Lebensmittel - § 12 LFGB
§§ 26, 27 LFGB Schutz der Gesundheit u. vor Täuschung – Mittel zum Tätowieren
Kosmetische Mittel – Unionsrecht
§ 11 LFGB - Anpassung an die LMIV
§ 11 Abs. 2 Nr. 2 a-c LFGB a.F – „nachgemacht, wertgemindert, besser“ entfällt

Ute Hering

13:30 Kaffeepause

13:45 Änderungen der Strafvorschriften und Bußgeldnormen
§ 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB - Ablauf des Verbrauchsdatums
§ 40 Abs. 1 a LFGB - Veröffentlichungen

Ute Hering

15:15 Auswertung der Veranstaltung und Verabschiedung der Teilnehmenden
Ute Hering

Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr
Änderungen im Programmablauf sind möglich.

Anmeldung

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Veranstaltungsnummer, Thema, Vorname, Name, Dienststelle, Dienstanschrift, E-Mail-Adresse und Bundesland an. Ihre schriftliche Anmeldung richten Sie bitte an: Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen, Veranstaltungsbüro, Kanzlerstraße 4, 40472 Düsseldorf oder Fax: (02 11)3 10 96-34 oder E-Mail: veranstaltungsbuero@akademie-oegw.de
Download des Anmeldeformulars:
www.akademie-oegw.de/service/anmeldeformular.html
Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.

Teilnahmeentgelt

Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer, sowie Teilnehmenden aus dem Saarland, vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern und dem Saarland, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme kostenlos. Ansonsten beträgt das Teilnahmeentgelt 190,00 Euro pro Tag.
Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. In diesem Falle beträgt das Teilnahmeentgelt 190,00 Euro pro Tag.

Anfahrt

Veranstaltungsort:
FOM Hochschule Hochschulzentrum Leipzig

Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig
Raum L/FOM HS 1

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