Fortbildung
Das neue LFGB
Das neue LFGB
Ziele und Inhalt
Was ist neu? Was hat sich geändert? Die Veranstaltung vermittelt einen guten Einstieg in die Neuerungen rund um das neue LFGB, welches wesentlich im August 2021 geändert wurde und die letzten Neuerungen zum Dezember 2022 in Kraft getreten sind.Das LFGB erforderte die Anpassung an das unmittelbar geltende Unionsrecht aus mehrfacher Sicht, so insbesondere nach Gültigkeit der VO (EU) 2017/ 625 zum 14. 12. 2019. Art.137, 138 der VO (EU) 2017/625 halten bei Verdacht und Feststellung von Verstößen ausführliche Regeln für die von den zuständigen Behörden zu treffenden Maßnahmen bereit. Die §§ 38, 39 LFGB waren entsprechend anzupassen; § 39 a LFGB gilt nun für allgemeine Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Mittel zum Tätowieren; §§ 26,27 LFGB werden nur noch für Mittel zum Tätowieren gelten. § 43 a LFGB regelt die Ausgestaltung der Probenahme bei Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden, so auch der Internethandel. Die Übermittlungspflicht zur Rückverfolgbarkeit gem. § 44 Abs. 3 LFGB wurde ausgeweitet.
Die „Ekelnorm“ aus § 11 Abs. 2 Nr. 1 LFGB alte Fassung hat eine eigene „Hausnummer“ unter § 12 LFGB mit der Gesetzesüberschrift „Weitere Verbote“ bekommen. Der Täuschungsschutz § 11 LFGB wurde erweitert und an die LMIV angepasst.
Bei der Fortbildung wird die neue mit der alten Rechtslage gegenübergestellt und außerdem anhand von verschiedenen Fallbeispielen die neuen Vorschriften praxisnah vermittelt.
Die Veranstaltung richtet sich an das Kontrollpersonal sowie an den Innendienst der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
Hinweise
Wir bitten zu berücksichtigen, dass wir zurzeit noch nicht sichereine reine Präsenzveranstaltung planen können. Je nach geltender
Corona-Schutzverordnung des Landes NRW werden wir
Ihnen rechtzeitig mitteilen, wenn wir auf ein hybrides Veranstaltungsformat
umsteigen müssen.
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung
der Zutritt zu den Veranstaltungsräumen der Tagungsstätte
nur unter Berücksichtigung der 3G (geimpft, genesen,
getestet) gewährt werden kann.
Zielgruppe
für das Kontrollpersonal und Verwaltungspersonal im Innendienst der amtlichen
Lebensmittelüberwachung
Programm
09:00 Begrüßung und Vorstellung der Programminhalte
Ute Hering
09:15 Das neue LFGB – Einführung
Unionsrecht – nationales Recht
Ute Hering
10:45 Kaffeepause
11:00 Anordnungen, Maßnahmen – Art. 137, 138 VO (EU) 2017/ 625 - §§ 38, 39 LFGB
Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Mittel zum Tätowieren § 39 a LFGB
Probenahme - Fernkommunikation, Onlinehandel § 43 a LFGB
Übermittlungspflicht des Lebensmittelunternehmers § 44 LFGB
Ute Hering
12:00 Mittagspause
12:30 „andere“ zum Verzehr ungeeignete Lebensmittel - § 12 LFGB
§§ 26, 27 LFGB Schutz der Gesundheit u. vor Täuschung – Mittel zum Tätowieren
Kosmetische Mittel – Unionsrecht
§ 11 LFGB - Anpassung an die LMIV
§ 11 Abs. 2 Nr. 2 a-c LFGB a.F – „nachgemacht, wertgemindert, besser“ entfällt
Ute Hering
13:30 Kaffeepause
13:45 Änderungen der Strafvorschriften und Bußgeldnormen
§ 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB - Ablauf des Verbrauchsdatums
§ 40 Abs. 1 a LFGB - Veröffentlichungen
Ute Hering
15:15 Auswertung der Veranstaltung und Verabschiedung der Teilnehmenden
Ute Hering
Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr
Änderungen im Programmablauf sind möglich.
Anmeldung
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Veranstaltungsnummer, Thema, Vorname, Name, Dienststelle, Dienstanschrift, E-Mail-Adresse und Bundesland an. Ihre schriftliche Anmeldung richten Sie bitte an: Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen, Veranstaltungsbüro, Kanzlerstraße 4, 40472 Düsseldorf oder Fax: (02 11)3 10 96-34 oder E-Mail: veranstaltungsbuero@akademie-oegw.deDownload des Anmeldeformulars:
www.akademie-oegw.de/service/anmeldeformular.html
Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.
Teilnahmeentgelt
Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer, sowie Teilnehmenden aus dem Saarland, vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern und dem Saarland, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme kostenlos. Ansonsten beträgt das Teilnahmeentgelt 190,00 Euro pro Tag.Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. In diesem Falle beträgt das Teilnahmeentgelt 190,00 Euro pro Tag.
Anfahrt
Veranstaltungsort:FOM Hochschule Hochschulzentrum Leipzig
Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig
Raum L/FOM HS 1
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