Fortbildung
Bußgeldverfahren im LM-Recht für Fortgeschrittene

Datum 16.06.2026 - 17.06.2026
Ort Berlin
Veranstaltungsnummer L 23/2026
Veranstalter Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Veranstaltungsleitung Fabian T. Hering
Anmeldeschluss 15.06.2026

Bußgeldverfahren im LM-Recht für Fortgeschrittene

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Ziele und Inhalt

Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt fortgeschrittene Themen und Fallbeispiele zum Bußgeldverfahren in Bezug auf lebensmittelrechtliche Verstöße. Als Voraussetzung sind grundlegende Kenntnisse zum Bußgeldverfahren hilfreich. Die Einführung wird die Basiselemente umfassen, die vor Erlass eines Bußgeldbescheides zu klären bzw. zu prüfen sind.
Es werden 3 Fallbeispiele vorgestellt, die mit ihren individuellen Problemstellungen diskutiert werden und zu einem Entwurf der Abschlussentscheidung in einem Bußgeldverfahren, so insbesondere zu einer Arbeitshilfe für einen Bußgeldbescheid führen werden.
Es werden u. A. die Anforderungen an eine Ordnungswidrigkeit, Tatzeit, Tatort, Verjährung, Fristberechnung, Wiedereinsetzung, Anhörung eines Betroffenen, Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde mit Bezug auf die StPO, Geldbuße, Beweismittel, Inhalt des Bußgeldbescheides, Rechte der Verwaltungsbehörde zur Begleitung nach Einspruch und Vollstreckung des Bußgeldbescheides erörtert.
Von Bedeutung wird auch die Lebensmittelverantwortung durch Aufgabenübertragung auf angestellte Mitarbeiter (§ 9 OWiG) sowie die Ordnungswidrigkeit der Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) sein.

Zielgruppe

Lebensmittelkontrolleur:innen
Innendienst Lebensmittelüberwachung
Innendienst Bußgeldstelle

Programm


Dienstag, 16. Juni 2026

09:00 Begrüßung und Vorstellung der Programminhalte
Ute Hering

09:15 Einführung: Anforderungen an eine Ordnungswidrigkeit, Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld, Tatzeit, Tatort, Opportunitätsprinzip / Legalitätsprinzip, Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde, Einstellung gem. § 47 OWiG

10:45 Kaffeepause

11:00 Einführung: Anhörung, Belehrung, Beweismittel, Zumessungskriterien für eine Geldbuße, Verjährung, Fristberechnung, Inhalt des Bußgeldbescheides § 66 OWiG, Zustellung des Bußgeldbescheides, Rechtskraft des Bußgeldbescheides, Einspruch, Einspruchsberechtigung, Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde nach fristgerechtem Einspruch, Teilnahme der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung

12:00 Mittagspause

13:00 1. Fallbeispiel: mangelhafte Betriebshygiene
Opportunitätsprinzip, Ordnungswidrigkeit, Tatzeit, Tatort, Lebensmittelverantwortung vom Inhaber /vertretungsberechtigten Organ der im Handelsregister eingetragenen Unternehmen, Aufgabenübertragung auf Mitarbeiter, Aufsichtspflichtverletzung, Prüfung des hinreichenden Tatverdachts gegen den / die konkret Betroffene(n), Zumessungskriterien für die Geldbuße

14:00 Kaffeepause

14:15 Inhalt des Bußgeldbescheides, Tenor, Arbeitshilfe und Formulierungen für ein Bußgeldbescheid, Zustellung


Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr

Änderungen im Programmablauf sind möglich.


Mittwoch, 17. Juni 2026

09:00 2. Fallbeispiel: fahrlässige Irreführung
Prüfung und Erörterung der in Betracht kommenden Verstöße und OWI-Voraussetzungen
Zumessungskriterien für die Geldbuße, was ist mit dem wirtschaftlichen Vorteil?
Ute Hering

10:30 Kaffeepause

10:45 Inhalt des Bußgeldbescheides, Tenor, Arbeitshilfe und Formulierungen für ein Bußgeldbescheid, Zustellung, Rechtskraft, Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde nach Einspruch
Ute Hering

12:00 Mittagspause

13:00 3. Fallbeispiel: Verweigerung der Kontrolle
Prüfung und Erörterung der in Betracht kommenden Verstöße und OWI-Voraussetzungen
Ute Hering

14:00 Kaffeepause

14:15 Inhalt des Bußgeldbescheides, Tenor, Arbeitshilfe und Formulierungen für ein
Bußgeldbescheid

15:15 Auswertung der Veranstaltung und Verabschiedung der Teilnehmenden
Ute Hering

Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr

Referierende und Moderation

Ute Hering
Oberamtsanwältin, Staatsanwaltschaft Köln a. D.

Fabian T. Hering
Ass. jur., Juristischer Referent, Lehrgangsleitung Medizinprodukteüberwachung
Akademie für öffentliches Gesundheitswesen

Anmeldung

Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte auf unserer Homepage vor.
Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.

Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor Veranstaltungstag. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtig werden!

Teilnahmeentgelt

Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme entgeltfrei.
Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 520,00 Euro für diese Veranstaltung.

Verpflegung

Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen.

Zimmerreservierung

Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie bei einem Anbieter Ihrer Wahl.

Anfahrt

Veranstaltungsort
Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Komturstraße 18a
Eingang 2
12099 Berlin-Tempelhof
Raum „Berlin“


So finden Sie die Räumlichkeiten:
Von der Komturstraße geht ein parallel zum Teltow-Kanal verlaufender „Seitenarm“ ab. Dieser Seitenarm der Komturstraße führt Sie in ein Gewerbegebiet, in dem Sie zwei moderne Bürotürme sehen: die sogenannten Tempelhof-Twins. Wenn Sie den Innenhof zwischen den beiden Bürotürmen betreten, liegt auf der linken Seite das Gebäude mit der Hausnummer 18a. In diesem Gebäude befinden sich die Räumlichkeiten der Akademie. Betreten Sie das Gebäude über den hinteren Eingang 2 und fahren Sie mit dem Aufzug in das zweite Untergeschoss (2. UG). Gleich rechts neben dem Aufzug ist die Eingangstür zur Akademie.

Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.
Nähere Anreiseinformationen finden Sie unter: akademie-oegw.de/service/anfahrt

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