Fortbildung
Praxisseminar zum Ordnungswidrigkeitenrecht
Praxisseminar zum Ordnungswidrigkeitenrecht
Ziele und Inhalt
Der weitaus größte Teil lebensmittelrechtlicher Beanstandungen stellt Ordnungswidrigkeiten (§ 60 LFGB) dar und wird von der Kontrollbehörde - im Rahmen eines Bußgeldverfahrens- in der Regel mit Geldbußen geahndet. Diesem Umstand trägt das Seminar Rechnung und behandelt praxisnah insbesondere folgende Themen:Abgrenzung des (Lebensmittel-)OWi-Rechts (§ 60 LFGB) vom Strafrecht (§§ 58, 59 LFGB)
Feststellung des Verschuldens des Lebensmittelunternehmers (Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit - § 10 OWiG) und Auswirkungen auf die Sanktionsmöglichkeiten nach dem LFGB
Ablauf des Bußgeldverfahrens von der Einleitung bis zur Vollstreckung etwa verhängter Geldbußen (§§ 35 - 110 OWiG)
Verantwortlichkeiten des Lebensmittelunternehmers nach OWi-Recht (Verletzung der Aufsichtspflicht, insbes. nach § 130 OWiG; Organverschulden; Organ- u. Vertreterhaftung; Verhängung von Geldbußen gegen Unternehmen nach § 30 OWiG)
Rechtliches Gehör im OWi-Recht (Anhörung des Betroffenen nach § 55 OWiG "vor Ort" bzw. Zusendung eines Anhörungsbogens; Belehrungspflichten; Aussageverweigerungsrecht)
Verhalten von Lebensmittel-Kontrollpersonen als (sachverständige) Zeugen vor Gericht (Vorbereitung der anstehenden Vernehmung, insbes.: Aussagegenehmigung der Behörde)
Die Inhalte des Seminars basieren auf den von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) erarbeiteten Fortbildungsmodulen
Zielgruppe
für Kontrollpersonal sowie Verwaltungspersonal im Innendienst der Lebensmittelüberwachung
Programm
09:15 Begrüßung der Teilnehmenden, Vorstellung der Programminhalte
Lucinda Davis, Klaus Porsch und Siegmar Raupach
09.30 Materielles Lebensmittelstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Unterschiede, Schwerpunkte und Anwendungsbereiche bei der amtlichen
Kontrolle – Teil I
Siegmar Raupach
10:45 Pause
11:00 Materielles Lebensmittelstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Unterschiede, Schwerpunkte und Anwendungsbereiche bei der amtlichen
Kontrolle – Teil II
Siegmar Raupach
12:00 Mittagspause
13:00 Bußgeldverfahren (§§ 35 ff. OWiG)
(Einleitung, Durchführung, Abschluss, Rechtsmittel, Vollstreckung)
Siegmar Raupach
14:30 Pause
14:45 Praxisnahe Hinweise für eine gerichtssichere amtliche Kontrolle
(insbes. zu Vorbereitung und Durchführung von ggf. problematischen
Kontrollmaßnahmen)
Siegmar Raupach
15:45 Verhalten von Lebensmittel-Kontrollpersonen als (sachverständige) Zeugen
vor Gericht
(insbes.: Vorbereitung einschl. Beantragung einer behördlichen
Aussagegenehmigung; Ablauf der Zeugenvernehmung)
Siegmar Raupach
Ende des Tagesprogramms ca. 16:30 Uhr
Anmeldung
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Veranstaltungsnummer, Thema, Vorname, Name, Dienststelle, Dienstanschrift, E-Mail-Adresse und Bundesland an. Ihre schriftliche Anmeldung richten Sie bitte an: Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen, Veranstaltungsbüro, Kanzlerstraße 4, 40472 Düsseldorf oder Fax: (02 11)3 10 96-34 oder E-Mail: veranstaltungsbuero@akademie-oegw.deDownload des Anmeldeformulars:
www.akademie-oegw.de/service/anmeldeformular.html
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Teilnahmeentgelt
Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer, sowie Teilnehmenden aus dem Saarland, vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern und dem Saarland, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme kostenlos. Ansonsten beträgt das Teilnahmeentgelt 190,00 Euro pro Tag.Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. In diesem Falle beträgt das Teilnahmeentgelt 190,00 Euro pro Tag.
Anfahrt
Veranstaltungsort:Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen Düsseldorf
Kanzlerstr. 4, 40472 Düsseldorf
Raum NRW (3. OG)
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