Fortbildung
Bußgeldverfahren im LM-Recht
Bußgeldverfahren im LM-Recht
Ziele und Inhalt
Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt grundlegende Kenntnisse zum Bußgeldverfahren in Bezug auf lebensmittelrechtliche Verstöße. Es werden die Verantwortlichkeit im Lebensmittelunternehmen im Falle von Verstößen als Ordnungswidrigkeit erläutert.Speziell im Fall eines Verstoßes ist die individuelle Lebensmittelverantwortung zu bestimmen, so von Inhabern, Vertretungsberechtigten der juristischen Personen und Personengesellschaften sowie deren Mitarbeiter mit Leitungs- und Entscheidungskompetenz zum eigenverantwortlichen Handeln. Nicht zu vernachlässigen ist die Aufsichtspflichtverletzung § 130 OWiG hinsichtlich der Verantwortlichkeit von Lebensmittelunternehmer, Leitungs- und Entscheidungspersonen.
An Hand von Fallbeispielen soll eine Arbeitshilfe für die praktische Arbeit aufgezeigt werden: die Grundzüge für ein Bußgeldbescheid gegen die Handelnde Person sowie ein Bußgeldbescheid gegen den Lebensmittelunternehmer in Verbindung mit der Zurechnungsnorm von § 130 OWiG als Aufsichtspflichtverletzung.
Die Zumessungskriterien für die Geldbuße werden aufgezeigt, die wichtigen Verfahrensschritte dargestellt sowie die Möglichkeiten und Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch.
Zielgruppe
Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure,Verwaltungspersonal im Innendienst der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Programm
Dienstag, 28. Januar 202509:00 Begrüßung und Vorstellung der Programminhalte
Ute Hering
09:15 Einführung Bußgeldverfahren, Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld
10:45 Kaffeepause
11:00 prozessuale Voraussetzungen, Anhörung, Beweismittel
12:00 Mittagspause
13:00 Lebensmittelverantwortung – allgemein
Ute Hering
Lebensmittelverantwortung – persönlich
Inhaber – gleichstehend Vertretungsberechtigte der jur. Person und Personenhandelsgesellschaften
Handeln für andere, Aufgabenübertragung, Aufsicht § 130 OWiG – Compliance
Ute Hering
14:00 Kaffeepause
14:15 Diskussion: persönliche Lebensmittelverantwortung im Fall 1, Sanktion
Diskussion: persönliche Lebensmittelverantwortung im Fall 2, Sanktion
Ute Hering
Geldbuße: Zumessungskriterien, Ahndungsteil, Abschöpfungsteil
Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr
Änderungen im Programmablauf sind möglich.
Mittwoch, 29. Januar 2025
09:00 Aufbau Bußgeldbescheid: Bezeichnung des Betroffenen, der Tat, Geldbuße
Ute Hering
10:30 Kaffeepause
10:45 Fall 1: Irreführung
Lösungsvorschläge u. Erstellung einer Arbeitshilfe für Bußgeldbescheid
Ute Hering
12:00 Mittagspause
13:00 Fall 2: Hygienemissstand
Lösungsvorschläge u. Erstellung einer Arbeitshilfe für Bußgeldbescheid
Ute Hering
14:00 Kaffeepause
14:15 Zustellung Bußgeldbescheid, Einspruch, Fristen, Widereinsetzung in den vorigen Stand
Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch und bei Gericht
15:15 Auswertung der Veranstaltung und Verabschiedung der Teilnehmenden
Ute Hering
Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr
Änderungen im Programmablauf sind möglich.
Referierende und Moderation
Ute HeringOberamtsanwältin, Staatsanwaltschaft Köln a. D.
Anmeldung
Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte auf unserer Homepage vor.Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.
Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor Veranstaltungstag. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden!
Teilnahmeentgelt
Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme entgeltfrei.Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 450,00 Euro für diese Veranstaltung.
Verpflegung
Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen.Zimmerreservierung
Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie unter anderem unter:duesseldorf.de/touristik
oder bei einem Anbieter Ihrer Wahl.
Anfahrt
VeranstaltungsortAkademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Kanzlerstraße 4
40472 Düsseldorf
Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.
Hinweis Bahn Spezial
An-/Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB ab 99,00 Euro unter: aoegw.de/bevk2Newsletter der Akademie
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