Fortbildung
Bußgeldverfahren im LM-Recht

Datum 28.01.2025 - 29.01.2025
Ort Düsseldorf
Veranstaltungsnummer L 2/2025
Veranstalter Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Veranstaltungsleitung Fabian T. Hering
Anmeldeschluss 27.01.2025

Bußgeldverfahren im LM-Recht

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Ziele und Inhalt

Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt grundlegende Kenntnisse zum Bußgeldverfahren in Bezug auf lebensmittelrechtliche Verstöße. Es werden die Verantwortlichkeit im Lebensmittelunternehmen im Falle von Verstößen als Ordnungswidrigkeit erläutert.
Speziell im Fall eines Verstoßes ist die individuelle Lebensmittelverantwortung zu bestimmen, so von Inhabern, Vertretungsberechtigten der juristischen Personen und Personengesellschaften sowie deren Mitarbeiter mit Leitungs- und Entscheidungskompetenz zum eigenverantwortlichen Handeln. Nicht zu vernachlässigen ist die Aufsichtspflichtverletzung § 130 OWiG hinsichtlich der Verantwortlichkeit von Lebensmittelunternehmer, Leitungs- und Entscheidungspersonen.
An Hand von Fallbeispielen soll eine Arbeitshilfe für die praktische Arbeit aufgezeigt werden: die Grundzüge für ein Bußgeldbescheid gegen die Handelnde Person sowie ein Bußgeldbescheid gegen den Lebensmittelunternehmer in Verbindung mit der Zurechnungsnorm von § 130 OWiG als Aufsichtspflichtverletzung.
Die Zumessungskriterien für die Geldbuße werden aufgezeigt, die wichtigen Verfahrensschritte dargestellt sowie die Möglichkeiten und Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch.

Zielgruppe

Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure,
Verwaltungspersonal im Innendienst der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Programm

Dienstag, 28. Januar 2025

09:00 Begrüßung und Vorstellung der Programminhalte
Ute Hering

09:15 Einführung Bußgeldverfahren, Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld

10:45 Kaffeepause

11:00 prozessuale Voraussetzungen, Anhörung, Beweismittel

12:00 Mittagspause

13:00 Lebensmittelverantwortung – allgemein
Ute Hering

Lebensmittelverantwortung – persönlich
Inhaber – gleichstehend Vertretungsberechtigte der jur. Person und Personenhandelsgesellschaften
Handeln für andere, Aufgabenübertragung, Aufsicht § 130 OWiG – Compliance
Ute Hering

14:00 Kaffeepause

14:15 Diskussion: persönliche Lebensmittelverantwortung im Fall 1, Sanktion
Diskussion: persönliche Lebensmittelverantwortung im Fall 2, Sanktion
Ute Hering

Geldbuße: Zumessungskriterien, Ahndungsteil, Abschöpfungsteil

Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr

Änderungen im Programmablauf sind möglich.


Mittwoch, 29. Januar 2025

09:00 Aufbau Bußgeldbescheid: Bezeichnung des Betroffenen, der Tat, Geldbuße
Ute Hering

10:30 Kaffeepause

10:45 Fall 1: Irreführung

Lösungsvorschläge u. Erstellung einer Arbeitshilfe für Bußgeldbescheid
Ute Hering

12:00 Mittagspause

13:00 Fall 2: Hygienemissstand

Lösungsvorschläge u. Erstellung einer Arbeitshilfe für Bußgeldbescheid
Ute Hering

14:00 Kaffeepause

14:15 Zustellung Bußgeldbescheid, Einspruch, Fristen, Widereinsetzung in den vorigen Stand

Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch und bei Gericht

15:15 Auswertung der Veranstaltung und Verabschiedung der Teilnehmenden
Ute Hering

Ende des Tagesprogramms ca. 15:30 Uhr

Änderungen im Programmablauf sind möglich.

Referierende und Moderation

Ute Hering
Oberamtsanwältin, Staatsanwaltschaft Köln a. D.

Anmeldung

Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte auf unserer Homepage vor.

Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.

Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.

Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor Veranstaltungstag. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden!

Teilnahmeentgelt

Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme entgeltfrei.
Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 450,00 Euro für diese Veranstaltung.





Verpflegung

Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen.

Zimmerreservierung

Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie unter anderem unter:
duesseldorf.de/touristik
oder bei einem Anbieter Ihrer Wahl.

Anfahrt

Veranstaltungsort
Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Kanzlerstraße 4
40472 Düsseldorf

Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.



Hinweis Bahn Spezial

An-/Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB ab 99,00 Euro unter: aoegw.de/bevk2

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