Fortbildung
Behördliche Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1 und Abs.1 a LFGB
Behördliche Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1 und Abs.1 a LFGB
Ziele und Inhalt
§ 40 LFGB enthält Befugnisse und Verpflichtungen für Behörden, bestimmte Informationen zu veröffentlichen. Während § 40 Abs. 1 LFGB primär der Gefahrenabwehr dient, hat § 40 Abs. 1 a LFGB einen Charakter, der auch Züge einer Sanktionierung haben kann. Beide Regelungen sind geeignet, stark in die Grundrechte der Unternehmen einzugreifen und bei beiden Regelungen muss schnell gehen und der Teufel steckt im Detail.Diese Veranstaltung soll dazu dienen, Sicherheit im Umgang mit diesen sensiblen Sachverhalten zu gewinnen.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der LebensmittelüberwachungProgramm
Dienstag, 10. Juni 202509:30 Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1 LFGB, Voraussetzungen und
Verfahren Teil 1
10:00 Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1 LFGB Voraussetzungen und
Verfahren Teil 2
10:45 Pause
11:00 Übung und Diskussion § 40 Abs. 1 LFGB
12:15 Mittagspause
13:15 Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 a LFGB, Voraussetzungen und Verfahren Teil 1
14:45 Pause
15:00 Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 a LFGB, Voraussetzungen und Verfahren Teil 2
16:00 Übung und Diskussion § 40 Abs. 1 LFGB
Ende des Tagesprogramms ca. 16:30 Uhr
Referierende und Moderation
Dr. Friedrich Klapdor,Leiter des Fachbereichs Lebensmittelsicherheit,
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg
Anmeldung
Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte auf unserer Homepage vor.Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.
Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor Veranstaltungstag. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden!
Teilnahmeentgelt
Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme kostenlos.Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 225,00 Euro für diese Veranstaltung.
Verpflegung
Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen.Zimmerreservierung
Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie unter anderem unter:duesseldorf.de/touristik
oder bei einem Anbieter Ihrer Wahl.
Anfahrt
VeranstaltungsortAkademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Kanzlerstraße 4
40472 Düsseldorf
Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.
Hinweis Bahn Spezial
An-/Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB ab 99,00 Euro unter: aoegw.de/bevk2Newsletter der Akademie
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