Fortbildung
Behördliche Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1 und Abs.1 a LFGB

Datum 10.06.2025
Ort Düsseldorf
Veranstaltungsnummer L 11/2025
Veranstalter Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Veranstaltungsleitung Lucinda Davis
Anmeldeschluss 09.06.2025

Behördliche Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1 und Abs.1 a LFGB

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Ziele und Inhalt

§ 40 LFGB enthält Befugnisse und Verpflichtungen für Behörden, bestimmte Informationen zu veröffentlichen. Während § 40 Abs. 1 LFGB primär der Gefahrenabwehr dient, hat § 40 Abs. 1 a LFGB einen Charakter, der auch Züge einer Sanktionierung haben kann. Beide Regelungen sind geeignet, stark in die Grundrechte der Unternehmen einzugreifen und bei beiden Regelungen muss schnell gehen und der Teufel steckt im Detail.

Diese Veranstaltung soll dazu dienen, Sicherheit im Umgang mit diesen sensiblen Sachverhalten zu gewinnen.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Lebensmittelüberwachung


Programm

Dienstag, 10. Juni 2025

09:30 Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1 LFGB, Voraussetzungen und
Verfahren Teil 1


10:00 Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1 LFGB Voraussetzungen und
Verfahren Teil 2

10:45 Pause

11:00 Übung und Diskussion § 40 Abs. 1 LFGB

12:15 Mittagspause

13:15 Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 a LFGB, Voraussetzungen und Verfahren Teil 1

14:45 Pause

15:00 Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1 a LFGB, Voraussetzungen und Verfahren Teil 2

16:00 Übung und Diskussion § 40 Abs. 1 LFGB


Ende des Tagesprogramms ca. 16:30 Uhr

Referierende und Moderation

Dr. Friedrich Klapdor,
Leiter des Fachbereichs Lebensmittelsicherheit,
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg

Anmeldung

Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte auf unserer Homepage vor.

Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.

Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.

Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor Veranstaltungstag. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden!

Teilnahmeentgelt

Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme kostenlos.
Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 225,00 Euro für diese Veranstaltung.






Verpflegung

Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen.

Zimmerreservierung

Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie unter anderem unter:
duesseldorf.de/touristik
oder bei einem Anbieter Ihrer Wahl.

Anfahrt

Veranstaltungsort
Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Kanzlerstraße 4
40472 Düsseldorf

Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.



Hinweis Bahn Spezial

An-/Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB ab 99,00 Euro unter: aoegw.de/bevk2

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