Fortbildung
ICF und teilhabeorientiertes Arbeiten im ÖGD
ICF und teilhabeorientiertes Arbeiten im ÖGD
Ziele und Inhalt
In den internationalen Klassifikationen der WHO werden Gesundheitszustände wie Krankheiten, Störungen und Verletzungen vornehmlich in der ICD-10, die einen ätiologischen Rahmen bietet, klassifiziert. Funktionsfähigkeit und Bereiche in denen Behinderungen auftreten (können) werden in der ICF klassifiziert. Diese beiden Klassifikationen sind komplementär und sollten gemeinsam benutzt werden.Die Einheit der Klassifikation in der ICF-CY ist keine Diagnose eines Kindes, sondern ein Profil seiner Funktionsfähigkeit. Der Zweck der ICF-CY ist es, Art und Ausmaß der Einschränkungen in der Funktionsfähigkeit eines Kindes zu beschreiben und die Umweltfaktoren zu identifizieren, die diese Funktionsfähigkeit beeinflussen.
Die ICF-CY ist gedacht, um die Dokumentation der Charakteristika von Gesundheit und Funktionsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, die relevanten Umweltfaktoren sowie die Beeinträchtigungen in Aktivitäten und Partizipation zu erfassen.
(WHO, 2017)
Das 2018 stufenweise eingeführte Bundesteilhabegesetz (BTHG) bietet die gesetzliche Grundlage zur Bedarfsermittlung und Bedarfsdarstellung von Kindern und Jugendlichen mittels ICF-CY.
Der ICF liegt zugleich eine praktische als auch eine philosophische Begründung zu Grunde; zum einen entstand die Notwendigkeit, ein Klassifikationssystem zu verwenden, dass genügend differenziert ist, um die physischen, sozialen und psychologischen Besonderheiten von Kindern und Jugendlichen umfassend darzustellen und, aus der philosophischen Perspektive, war die Übereinstimmung mit der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen und deren Rechte sowie der internationalen Konventionen und Kinderrechte (UN, 2007) maßgeblich.
Inhalte der Schulungen
- Die ICF und sein Gesamtkonzept
- Dokumentieren und Codieren mit Bezug zur eigenen und aktuellen Praxis
- Erhebung von Teilhabestatus und Teilhabepräferenz
Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte des Kinder- und JugendgesundheitsdienstesProgramm
Donnerstag, 16. Januar 202509:00 Ankommen
09:15 Begrüßung und Einführung
09:45 Impulsvortrag ICF
10:15 Trailerübung: Alltagsbedürfnisse von Kindern erkennen
11:00 Pause
11:15 Akademisches Grundkonzept der WHO
12:15 Austausch und Nachbesprechung (Vorteile der Klassifikation, Unterschiede)
13:00 Mittagspause
14:00 Best Practice Modell
14:30 Die neun Lebensbereiche
15:00 Konzept der funktionalen Gesundheit
15:30 Pause
15:45 „Wie stellen Sie eine Behinderung fest?“
16:45 Abschluss Tag 1
Ende des Tagesprogramms ca. 17:00 Uhr
Freitag, 17. Januar 2025
09:00 Ankommen
09:15 Themenspeicher
09:30 Eigene Arztbriefe
11:00 Pause
11:15 „Wie beschreibe ich eine (drohende) Behinderung?“ (mit Hilfe der ICF)
12:00 „Wie passt das in unsere Sozialmedizinische Gutachten?“
13:00 Mittagspause
14:00 Notwendigkeit eines Perspektivwechsels
Ende des Tagesprogramms ca. 15:00 Uhr
Referierende und Moderation
Dr. med. Ilona BergFachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Neuropädiatrie, Psychotherapie
Leitende Ärztin des Sozialpädiatrischen Zentrums
Helios Klinikum Krefeld
Kristin Blawert
Ergotherapeutin, B. sc. Angewandte Therapiewissenschaften
Helios-Klinikum Wuppertal
Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin
Anastasia Wachtel
Fachzahnärztin für Öffentliches Gesundheitswesen
Referentin für Zahnmedizin und Kinder-und Jugendgesundheit
Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Anmeldung
Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte einmalig auf unserer Homepage vor.
Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.
Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor Veranstaltungstag. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtig werden!
Teilnahmeentgelt
Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme entgeltfrei.Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 450,00 Euro für diese Veranstaltung.
Verpflegung
Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgenZimmerreservierung
Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie bei einem Anbieter Ihrer Wahl.Anfahrt
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-AnhaltSchulungssaal/Raum 101
Große Steinernetischstraße 4
39104 Magdeburg
Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.
Hinweis Bahn Spezial
An-/Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB ab 99,00 Euro unter: aoegw.de/lt3bgNewsletter der Akademie
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