Fortbildung
ICF und teilhabeorientiertes Arbeiten im ÖGD

Datum 16.01.2025 - 17.01.2025
Ort Magdeburg
Veranstaltungsnummer K 6/2025
Veranstalter Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Veranstaltungsleitung Anastasia Wachtel
Anmeldeschluss 15.01.2025

ICF und teilhabeorientiertes Arbeiten im ÖGD

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Ziele und Inhalt

In den internationalen Klassifikationen der WHO werden Gesundheitszustände wie Krankheiten, Störungen und Verletzungen vornehmlich in der ICD-10, die einen ätiologischen Rahmen bietet, klassifiziert. Funktionsfähigkeit und Bereiche in denen Behinderungen auftreten (können) werden in der ICF klassifiziert. Diese beiden Klassifikationen sind komplementär und sollten gemeinsam benutzt werden.
Die Einheit der Klassifikation in der ICF-CY ist keine Diagnose eines Kindes, sondern ein Profil seiner Funktionsfähigkeit. Der Zweck der ICF-CY ist es, Art und Ausmaß der Einschränkungen in der Funktionsfähigkeit eines Kindes zu beschreiben und die Umweltfaktoren zu identifizieren, die diese Funktionsfähigkeit beeinflussen.
Die ICF-CY ist gedacht, um die Dokumentation der Charakteristika von Gesundheit und Funktionsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, die relevanten Umweltfaktoren sowie die Beeinträchtigungen in Aktivitäten und Partizipation zu erfassen.
(WHO, 2017)

Das 2018 stufenweise eingeführte Bundesteilhabegesetz (BTHG) bietet die gesetzliche Grundlage zur Bedarfsermittlung und Bedarfsdarstellung von Kindern und Jugendlichen mittels ICF-CY.
Der ICF liegt zugleich eine praktische als auch eine philosophische Begründung zu Grunde; zum einen entstand die Notwendigkeit, ein Klassifikationssystem zu verwenden, dass genügend differenziert ist, um die physischen, sozialen und psychologischen Besonderheiten von Kindern und Jugendlichen umfassend darzustellen und, aus der philosophischen Perspektive, war die Übereinstimmung mit der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen und deren Rechte sowie der internationalen Konventionen und Kinderrechte (UN, 2007) maßgeblich.

Inhalte der Schulungen

- Die ICF und sein Gesamtkonzept
- Dokumentieren und Codieren mit Bezug zur eigenen und aktuellen Praxis
- Erhebung von Teilhabestatus und Teilhabepräferenz

Zielgruppe

Ärztinnen und Ärzte des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes

Programm

Donnerstag, 16. Januar 2025
09:00 Ankommen

09:15 Begrüßung und Einführung

09:45 Impulsvortrag ICF

10:15 Trailerübung: Alltagsbedürfnisse von Kindern erkennen

11:00 Pause

11:15 Akademisches Grundkonzept der WHO

12:15 Austausch und Nachbesprechung (Vorteile der Klassifikation, Unterschiede)

13:00 Mittagspause

14:00 Best Practice Modell

14:30 Die neun Lebensbereiche

15:00 Konzept der funktionalen Gesundheit

15:30 Pause

15:45 „Wie stellen Sie eine Behinderung fest?“

16:45 Abschluss Tag 1

Ende des Tagesprogramms ca. 17:00 Uhr


Freitag, 17. Januar 2025
09:00 Ankommen

09:15 Themenspeicher

09:30 Eigene Arztbriefe

11:00 Pause

11:15 „Wie beschreibe ich eine (drohende) Behinderung?“ (mit Hilfe der ICF)

12:00 „Wie passt das in unsere Sozialmedizinische Gutachten?“

13:00 Mittagspause

14:00 Notwendigkeit eines Perspektivwechsels

Ende des Tagesprogramms ca. 15:00 Uhr


Referierende und Moderation

Dr. med. Ilona Berg
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Neuropädiatrie, Psychotherapie
Leitende Ärztin des Sozialpädiatrischen Zentrums
Helios Klinikum Krefeld

Kristin Blawert
Ergotherapeutin, B. sc. Angewandte Therapiewissenschaften
Helios-Klinikum Wuppertal
Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin

Anastasia Wachtel
Fachzahnärztin für Öffentliches Gesundheitswesen
Referentin für Zahnmedizin und Kinder-und Jugendgesundheit
Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen

Anmeldung


Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte einmalig auf unserer Homepage vor.
Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.
Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor Veranstaltungstag. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtig werden!

Teilnahmeentgelt

Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme entgeltfrei.
Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 450,00 Euro für diese Veranstaltung.

Verpflegung

Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen

Zimmerreservierung

Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie bei einem Anbieter Ihrer Wahl.

Anfahrt

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Schulungssaal/Raum 101
Große Steinernetischstraße 4
39104 Magdeburg

Benutzen Sie idealerweise den Öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.

Hinweis Bahn Spezial

An-/Abreise mit dem Veranstaltungsticket der DB ab 99,00 Euro unter: aoegw.de/lt3bg

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