Fortbildung
Präsenzfortbildung: ICF und teilhabeorientiertes Arbeiten im ÖGD

Datum 17.11.2026 - 18.11.2026
Ort Berlin
Veranstaltungsnummer K 16//2026
Veranstalter Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen
Veranstaltungsleitung Anastasia Wachtel
Anmeldeschluss 15.11.2026

Präsenzfortbildung: ICF und teilhabeorientiertes Arbeiten im ÖGD

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Ziele und Inhalt

In den internationalen Klassifikationen der WHO werden Gesundheitszustände wie Krankheiten, Störungen und Verletzungen vornehmlich in der ICD-10, die einen ätiologischen Rahmen bietet, klassifiziert. Funktionsfähigkeit und Bereiche in denen Behinderungen auftreten (können) werden in der ICF klassifiziert. Diese beiden Klassifikationen sind komplementär und sollten gemeinsam benutzt werden.
Die Einheit der Klassifikation in der ICF-CY ist keine Diagnose eines Kindes, sondern ein Profil seiner Funktionsfähigkeit. Der Zweck der ICF-CY ist es, Art und Ausmaß der Einschränkungen in der Funktionsfähigkeit eines Kindes zu beschreiben und die Umweltfaktoren zu identifizieren, die diese Funktionsfähigkeit beeinflussen.
Die ICF-CY ist gedacht, um die Dokumentation der Charakteristika von Gesundheit und Funktionsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, die relevanten Umweltfaktoren sowie die Beeinträchtigungen in Aktivitäten und Partizipation zu erfassen.
(WHO, 2017)

Das 2018 stufenweise eingeführte Bundesteilhabegesetz (BTHG) bietet die gesetzliche Grundlage zur Bedarfsermittlung und Bedarfsdarstellung von Kindern und Jugendlichen mittels ICF-CY.
Der ICF liegt zugleich eine praktische als auch eine philosophische Begründung zu Grunde; zum einen entstand die Notwendigkeit, ein Klassifikationssystem zu verwenden, dass genügend differenziert ist, um die physischen, sozialen und psychologischen Besonderheiten von Kindern und Jugendlichen umfassend darzustellen und, aus der philosophischen Perspektive, war die Übereinstimmung mit der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen und deren Rechte sowie der internationalen Konventionen und Kinderrechte (UN, 2007) maßgeblich.


Inhalte der Schulungen

- Die ICF und sein Gesamtkonzept
- Dokumentieren und Codieren mit Bezug zur eigenen und aktuellen Praxis
- Erhebung von Teilhabestatus und Teilhabepräferenz



Zielgruppe

Ärzt:innen & Fachkräfte des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes



Programm


Dienstag, 17. November 2026

09:00 Ankommen

09:15 Begrüßung und Einführung

09:45 Impulsvortrag ICF

10:15 Trailerübung: Alltagsbedürfnisse von Kindern erkennen

11:00 Pause

11:15 Akademisches Grundkonzept der WHO

12:15 Austausch und Nachbesprechung (Vorteile der Klassifikation, Unterschiede)

13:00 Mittagspause

14:00 Best Practice Modell

14:30 Die neun Lebensbereiche

15:00 Konzept der funktionalen Gesundheit

15:30 Pause

15:45 „Wie stellen Sie eine Behinderung fest?“

16:45 Abschluss Tag 1

Ende des Tagesprogramms ca. 17:00Uhr

Mittwoch, 18. November 2026

09:00 Ankommen

09:15 Themenspeicher

09:30 Eigene Arztbriefe

11:00 Pause

11:15 „Wie beschreibe ich eine (drohende) Behinderung?“ (mit Hilfe der ICF)

12:00 „Wie passt das in unsere Sozialmedizinische Gutachten?“

13:00 Mittagspause

14:00 Notwendigkeit eines Perspektivwechsels

Ende des Tagesprogramms ca. 15:00Uhr

Referierende und Moderation

Prof. Dr. med. Andrea Caby
Professorin für Sozialpädiatrie/-medizin an der Medical School Hamburg (MSH).
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
Leitung des Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ)

Kristin Blawert
Systemische Beraterin
Angewandte Therapiewissenschaften ET B. sc.
Helios-Klinikum Wuppertal
Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin

Anastasia Wachtel
Referentin für Zahnmedizin und Kinder-und Jugendheilkunde
Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen





Anmeldung

Ihre Anmeldung nehmen Sie bitte auf unserer Homepage vor.
Telefonische Vormerkungen können wir leider nicht annehmen.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (02 11) 3 10 96 - 11 zur Verfügung.
Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung endet 24 Std. vor Veranstaltungstag. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden!

Teilnahmeentgelt

Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den Öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme entgeltfrei.
Für Interessierte aus anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Im Falle freier Plätze kurz vor Beginn der Veranstaltung, ist dann eine Teilnahme möglich. Das Teilnahmeentgelt beträgt dann 520,00 Euro für diese Veranstaltung.


Verpflegung

Die Teilnehmer:innen werden gebeten sich selbst zu versorgen.

Zimmerreservierung

Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie bei einem Anbieter Ihrer Wahl.

Anfahrt

Veranstaltungsort:
AÖGW, Komturstr. 18a, Eingang 2, 2.UG, 12099 Berlin

Benutzen Sie idealerweise den öffentlichen Personennahverkehr. In der Regel steht kein oder nur wenig Parkraum gegen Gebühr zur Verfügung.



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