Mit der zunehmenden Lockerung der Corona-Schutz-Maßnahmen in Bund und Ländern können auch die Gastronomie- und Hotelunternehmen ihren Betrieb – zumindest eingeschränkt – wiederaufnehmen. Allerdings unterliegen sie dabei strengen Hygieneregeln.
Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e. V. (BVLK) gibt auf seiner Homepage wichtige Informationen zur Wiedereröffnung für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Neben einer Anleitung für die hygienische Wiederinbetriebnahme von Getränkeschankanlagen sind auch Musterchecklisten für das Management der Mitarbeiter/innen, die Gästekommunikation, ein Wegeleitsystem und weitere Hinweise zu speziellen Hygienemaßnahmen aufgeführt.
Sie finden die Informationsseite des BVLK unter:
https://www.bvlk.de/news/wiedereroeffnung-des-hotel-und-gaststaettengewerbe.html
Daneben macht der BVLK auch auf drei Checklisten des TÜV Süd aufmerksam, die sich mit der Wiederinbetriebnahme von Lebensmittelunternehmen beschäftigen.
Im Einzelnen sind das:
• Tipps bei vorübergehender Außerbetriebnahme oder Stilllegung
• Tipps während vorübergehender Außerbetriebnahme oder Stilllegung
• Tipps für die Wiederinbetriebnahme.
Die Checklisten sind abrufbar unter:
https://www.bvlk.de/news/stilllegung-und-wiedereroeffnung-tipps-fuer-lebensmittelunternehmen.html
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