Aktuelles
Immer auf dem Laufenden! 

Das Bild zeigt ein Handy mit dem Startbildschirm der App „ÖGD NEWS“

Nachrichten-App ÖGD NEWS

Die  Nachrichten-App „ÖGD NEWS“ bietet allen Beschäftigten im Öffentlichen Gesundheitsdienst aktuelle, journalistisch aufbereitete Informationen rund um das Öffentliche Gesundheitswesen.
Mehr erfahren
ÖGD News

Refinanzierung der Kosten rund um die TI-Anbindung

Der Einstieg in die Telematikinfrastruktur (TI) steht bei vielen Gesundheitsämtern auf der Agenda. Doch damit sind Kosten verbunden. Einige davon lassen sich auch mit Mitteln aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) decken.

Das Bild zeigt einen Taschenrechner und eine schreibende Hand mit einem Stift
towfiqu barbhuiya | pexels

Die Kosten für die TI-Anbindung für Gesundheitsämter hängen von Faktoren ab wie die gewählte Anschlussart (TI-Gateway oder Konnektor1) die Kosten der Dienstleister, die ausgewählt werden, und die Anwendungen, die ein Gesundheitsamt nutzt. Auch der laufende Betrieb ist mit Kosten verbunden.

Die Kosten können allerdings durch verschiedene Refinanzierungs-Wege zumindest teilweise gedeckt werden: 

  1. Durch die Pauschalen, die der GKV-Spitzenverband für die TI-Nutzung zahlt. Sie basieren auf der TI-Finanzierungsvereinbarung, die die Bundesländer mit dem GKV-Spitzenverband geschlossen haben. Die Abrechnung erfolgt vollständig online über das GKV-Abrechnungsportal. Voraussetzung ist eine vorherige Registrierung durch das jeweilige Gesundheitsamt. Wer sich die Refinanzierung über den GKV-Spitzenverband sichert, erhält jährlich (mit einem eHBA im Einsatz) knapp 2.600 Euro.
  2. Die Anbindung an die TI lässt sich auch aus Mitteln des Förderprogramms Digitalisierung des Pakts für den ÖGD fördern. Förderfähig sind zum Beispiel die Einrichtung von Mailkonten, die Schnittstellen für die TI-Einbindung in Fachanwendungen, Schulungen oder Beratungsdienstleistungen zur Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse zur Anbindung an die TI. Die Kosten müssen innerhalb der jeweiligen Projektlaufzeit (inkl. entsprechender Beschaffungen/Beauftragungen) entstanden und alle erforderlichen Zustimmungen/Genehmigungen im Vorfeld eingeholt worden sein. Positionen, für die eine Finanzierungsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband besteht, sind nicht im Rahmen der Pakt ÖGD-Förderung förderfähig. Dies betrifft bspw. Ausstattungskosten und Betriebskosten, siehe Punkt 1.
  3. Durch Förderprogramme des Bundes bzw. der Länder für Kommunen können die Kosten für die Internetanbindung sowie Beratungs- oder Installationskosten gedeckt werden.


[1] Laufzeitende Ende 2030