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Medizinstudienplätze: Amtsarzt- und ÖGD-Quote auch in 2023

Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt setzen 2023 weiter auf die ÖGD-Quote. Sie ermöglicht interessierten Menschen auch ohne Einser-Abitur ein Medizinstudium. Der erleichterte Zugang zum Medizinstudium ist allerdings an die Bedingung geknüpft, im Anschluss eine Facharztausbildung für das Öffentliche Gesundheitswesen zu absolvieren und für mindestens zehn Jahre im jeweiligen Bundesland als Amtsärztin oder -arzt dort tätig zu sein, wo ein Mangel herrscht.

Das Bild zeigt eine junde Medizinerin im OP-Kittel
Pixabay | voltamax

Die neuen Bewerbungsrunden starten in Bayern und Hessen am 1. Februar, ab Mitte Februar stellt Sachsen-Anhalt die aktuellen Informationen für 2023 online. In Rheinland-Pfalz sind Bewerbungen für das Wintersemester ab dem 1. März möglich. Die Bewerbungsfristen enden in der Regel nach drei bis vier Wochen. Bewerberinnen und Bewerber können sich teilweise bereits vorab informieren: Auf den Websites der jeweiligen Bundesländer finden sich häufig ausführliche Beschreibungen zum (Online-)Verfahren, zu den Voraussetzungen für eine Bewerbung oder Checklisten zu den benötigten Unterlagen.

Informationen zur ÖGD-Quote in Bayern:
https://www.landarztquote.bayern.de/

Informationen zur ÖGD-Quote in Hessen:
https://rp-giessen.hessen.de/studienplatzquote-medizin

Informationen zur ÖGD-Quote in Rheinland-Pfalz:
https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/landarztquote/oegd-quote/

Informationen zur Amtsarztquote in Sachsen-Anhalt:
https://www.amtsarztquote-sachsen-anhalt.de/informationen