Neue ÖGD-Empfehlung: „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ – Niedersächsische ELFA-Maßnahme

Das Tool „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ des Landesbetriebs IT Niedersachsen ist die aktuelle Empfehlung des Projektbüros Digitale Tools (PDT). Es hat wie alle anderen Tools der PDT-Empfehlungsliste ein Bewertungsverfahren durchlaufen und wurde von einem technischen und einem fachlichen Beirat für den Einsatz im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) empfohlen.

Das Bild zeigt eine Frau in einem Restaurant an einem geöfneten Laptop
Andrea Piacquadio | Pexels

In die Bewertung fließen verschiedene Kriterien ein, beispielsweise Interoperabilität, Anwenderfreundlichkeit und Barrierearmut. Der Onlinedienst zur Infektionsschutzbelehrung lässt sich beispielsweise in vorhandene Fachanwendungen integrieren und auf Wunsch individuell konfigurieren.

Eine Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (§43, Absatz 1), wie sie der Landesbetrieb IT Niedersachsen anbietet, ist für Bürger:innen verpflichtend, die im Bereich Lebensmittelzubereitung und -verkauf oder in der Gastronomie tätig sind. Hier geht es unter anderem darum, Hygienevorschriften zum Infektionsschutz anschaulich zu vermitteln und zur Einhaltung der Vorschriften zu motivieren. Der niedersächsische Onlinedienst umfasst interaktive Lernstandsüberprüfungen und steht in sieben Sprachen zur Verfügung. Die Belehrung kann komplett, inklusive Identifikation, Bezahlung sowie Übermittlung einer Teilnahmebescheinigung online in ca. 20 Minuten absolviert werden.

Das Bild zeigt das Logo von Niedersachsen, weißes Pferd auf rotem Wappenschild
Niedersachsen

Die „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ ist im Rahmen einer durch den ÖGD-Pakt geförderten länderübergreifenden ELFA-Maßnahme entstanden. Daher steht das Tool anderen Kommunen zur Nachnutzung offen. Derzeit wird es von den meisten niedersächsischen Gesundheitsämtern eingesetzt. Auch einzelne Gesundheitsämter in Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt nutzen die Onlinebelehrung aus Niedersachsen.

Alle Details zu den Bewertungskriterien, eine Übersicht der bisher empfohlenen Tools sowie Kontaktdaten zu den Anbieter:innen finden sich auf der Website des PDT. Über diese Seite können auch Anwendungen für das Tool-Bewertungsverfahren eingereicht werden.

Zur PDT-Website

Der Onlinedienst „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ wurde von der Europäischen Union finanziert.