Bundesregierung präsentiert 2-Säulen-Modell zur Cannabis-Legalisierung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium der Justiz (BMJ) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) haben in einer gemeinsamen Pressemitteilung die Pläne zur geplanten Cannabis-Legalisierung vorgestellt. Einem 2-Säulen-Modell folgend, sollen der private Eigenanbau und die – in Modellregionen – kontrollierte kommerzielle Abgabe in Fachgeschäften gesetzlich geregelt werden. „Die bisherige Cannabis-Politik ist gescheitert. Jetzt müssen wir neue Wege gehen“, wird Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in der Meldung zitiert.

Strafffreier Konsum und Eigenanbau
Für volljährige Personen soll der Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum straffrei sein. Wer diese Menge in der Öffentlichkeit mitführt, hat demnach keine Strafverfolgung zu befürchten. Weiter heißt es in der Mitteilung: „Der straffreie private Eigenanbau umfasst max. 3 weibliche blühende Pflanzen und ist vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen.“ Wer in der Vergangenheit wegen eines Vergehens verurteilt wurde, das innerhalb des geplanten Legalisierungsrahmens keine Strafe mehr vorsieht, soll den Eintrag im Bundeszentralregister löschen lassen können. Bereits laufende Verfahren sollen eingestellt werden, sofern sie unter die geplante Straffreiheit fallen.
Cannabis-Clubs
Die erste Säule der Legalisierung ist der private sowie der gemeinschaftliche Anbau in nicht-gewinnorientierten Clubs. Ihre Mitglieder sollen bis zu 25 Gramm Cannabis an einem Tag erhalten können, aber höchstens 50 Gramm Cannabis im Monat. Für den Selbstanbau gilt: Voraussichtlich werden den Club-Mitgliedern monatlich bis zu sieben Samen oder fünf Stecklinge zugestanden. Die sogenannten Cannabis-Social-Clubs dürfen maximal 500 Mitglieder zählen.
Bei der Zulassung und Kontrolle der Cannabis-Social-Clubs sieht die Bundesregierung vor allem die Landesbehörden in der Pflicht. Sie sollen die Einhaltung der Jugendschutz-, Mengen- und Qualitätsvorgaben durchsetzen. Die Vorgaben zur Qualität betreffen unter anderem den THC-Gehalt und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Zudem dürfte Cannabis nur in Reinform weitergegeben werden. Eine Beimischung von Tabak und Aromen ist verboten, ebenso die Weitergabe synthetischer Cannabinoiden.
Modellprojekte in einzelnen Städten/Kreisen
Zu den Regierungsplänen, die von Agrarminister Cem Özdemir und Gesundheitsminister Karl Lauterbach auch in Berlin vorgestellt wurden, gehört als zweite Säule die Erprobung einer kommerziellen Cannabis-Lieferkette: In einem Projektzeitraum von fünf Jahren sollen die Auswirkungen eines räumlich beschränkten Verkaufs von Cannabis auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich untersucht und evaluiert werden.
Stimmt die Europäische Union den Plänen zu, sollen von Produktion über Vertrieb bis zum Verkauf kommerzielle Cannabis-Lieferketten getestet werden. Die Abgabe würde räumlich begrenzt an volljährige Einwohner:innen bestimmter Kreise/Städte erfolgen. Für die Modell-Fachgeschäfte wäre eine Kooperation mit den lokalen Suchtpräventions- bzw. Suchtberatungsstellen verpflichtend.
Gründe für eine Cannabis-Legalisierung
Die streng kontrollierte Legalisierung von Cannabis verfolgt drei Hauptziele: Zunächst will die Regierung angesichts steigender Konsument:innen-Zahlen eine Weitergabe verunreinigter Substanzen weitgehend unterbinden, um gefährlichen Gesundheitsrisiken vorzubeugen. Zudem soll der Schwarzmarkt deutlich eingedämmt werden. Und schließlich geht es bei der kontrollierten Weitergabe von Cannabis um einen stärkeren Jugendschutz. Eine genaue Definition der zukünftig zugelassenen Inhaltstoffe und Anteile muss allerdings noch ausgearbeitet werden.