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Aktualisierte Empfehlungen des RKI für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen

Wo Säuglinge, Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas täglich engen Kontakt untereinander haben, geben sie häufig Krankheitserreger weiter – auch an die Menschen, von denen sie betreut werden Und ebenso umgekehrt. Bestimmte Krankheiten können bei Kindern teilweise schwere Krankheitsverläufe verursachen. Daher ist es wichtig, alle Beteiligten möglichst gut vor Infektionen zu schützen.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt hierzu bestimmte Maßnahmen, die die Übertragungswege von Infektionskrankheiten und Erregern unterbrechen sollen: etwa Kontaktbeschränkungen. So dürfen beispielsweise Erkrankte oder Personen, die möglicherweise erkrankt sind, die Gemeinschaftseinrichtung weder betreten oder benutzen noch an Veranstaltungen der Einrichtung teilnehmen. 

yan krukau | pexels

Im Fokus: Hepatitis A, Kopflausbefall, Scharlach oder sonstige Streptococcus-pyogenes-Infektionen und Windpocken

Wann können Kontaktbeschränkungen wieder aufgehoben werden? Dazu erstellt das RKI sogenannte Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen. Zielgruppen der Empfehlungen sind der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) und die medizinische Fachöffentlichkeit. Die Aktualisierungen vom März 2023 beziehen sich in erster Linie auf Hepatitis A, Kopflausbefall, Scharlach oder sonstige Streptococcus-pyogenes-Infektionen und Windpocken.
Die gesamte aktualisierte Empfehlung ist abrufbar auf der RKI-Internetseite.

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